|
Zitat: Ich weiß ja nicht... aber mein Ex-Schwager hatte mal'n Einser-Scirocco mit 16V, Nockenwellen, Hartmann, Bügel usw. und der wurde nach der Abnahme auch als Hersteller eingetragen...
Zitat von PoloG4ever wer erzählt denn bitte schön so einen müll?? hersteller meines fahrzeuges, so etwas lustiges hab ich in meinem ganzen leben noch nicht gehört?!?!? |
|
|
|
@ PoloG4ever |
|
|
|
Sorry, aber da hat er wirklich einiges durcheinandergebracht. |
|
|
|
ich modifiziere seit vielen jahren verschiedenste fahrzeuge. noch nie stand egal nach welche abnahme oder eintragung auch immer der besitzer des fahrzeuges als hersteller des fahrzeuges oder eines bauteiles im brief. falls es mir jemand beweisen kann wäre ich sehr dankbar, lerne immer gerne dazu. |
|
|
|
Hört doch einfach auf walpurgis. der hat recht. Seltsam, was einen irgendwelhe TÜV-Prüfer erzählen (ab 1995 bla... ) |
|
|
|
@ walpurgis |
|
|
|
Wer´s wirklich verstehen möchte, sollte den Begriff §19er-Abnahme u.ä. aus seinem Wortschatz streichen. Erstens gibt es ihn überhaupt nicht und zweitens ist er total irreführend. Unterschieden wird zwischen |
|
|
|
@ walpurgis |
|
|
|
Vielleicht hilft das ein wenig..... |
|
|
|
Ohne die im Thread weiter oben aufgelisteten Prüfzeugnisse hätte er keine Änderungsabnahme nach § 19(3) machen dürfen. Ganz einfach. |
|
|
|
Zitat: Ein gefundenes Fressen für jede Kontrolle, wenn das mal so sagen darf. Ein Prüfer, der sich so weit aus dem Fenster lehnt, kann schnell runterfallen.... Ich hatte mal nen Suzuki Samurai an dem ich folgendes geändert habe: 1. Fahrwerkshöherlegung 150mm Marke Eigenbau (gar nix an Prüfzeichen) 2. 70mm Kotflügelverbreiterung Marke Eigenbau (auch nix an Papieren) 3. 31x10,5er Reifen auf 10x15 ET -40 Felgen (weder Papiere noch Bezeichnung oder Felgengröße irgendwo eingestanzt) Der Prüfer wollte mir diese Umbauten nach §19(3) StVZO eintragen. Die Kontrolldichte nimmt weiter beständig zu und daher kann ich nur davor warnen, sich auf solche Experimente einzulassen. |
|
|
|
@ AstraG22Re |
|
|
|
@Chevyman: Im Prinzip kann jeder als Hersteller in die Fahrzeugpapiere Eingetragen werden. Nur: |
|
|
|
Ja klar, ich sach ja auch das das nicht gaaaaanz so einfach war wie ich geschrieben hab, da war einiges an Schriftkram nötig |
|
|
|
so, die Teile sind nun ordnungsgemäß abgenommen und die HU-Plakette habe ich nun endlich auch !! Es gab zwar so ein paar kleine Probleme z.B. bei der Gutachten-/Genehmigungs-Nummer, aber das hat sich dann im nachhinein alles geklärt. Die Änderungsabnahme wurde übrigens nach § 19 (3) StVZO durchgeführt ! |
|
|