Top Tuning Auto
Name: Foto1225.jpg Größe: 2592x1944 Dateigröße: 1026941 Bytes
Ergebnis: 2.666667 bei 6 Stimmen
Tuning Statistiken
35443 Tuner
Neuester: DieterQ
78032 Tuning Themen
1056804 Tuning Beiträge
1188 Umfragen
2953 Autos
2453 Fakes
Heute wurden angelegt:

pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung

Fahren ohne Fahrerlaubnis

23.01.2006 09:23 Tuning Beitrag 1
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
"Haben Fahren geübt, was passiert jetzt?" - Da ähnliche Fragen immer wieder auftauchen, wurde ich gebeten eine kleine Zusammenfassung zu schreiben.


Die Vorschrift

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist eine Straftat und damit keine Kleinigkeit mehr, wie schnelles Fahren oder falsches Parken.

Wer ein Kraftfahrzeug führt obwohl eine der folgenden Bedingungen zutrifft, macht sich strafbar.

1. keine Fahrerlaubnis
2. Fahrverbot
3. Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt

Außerdem kann der Halter bestraft werden, wenn er zulässt oder anordnet, dass jemand ein Fahrzeug führt, der es nicht darf.

Wer nicht Halter ist, aber über das Fahrzeug verfügt und jemand anderen damit Fahren lässt, kann sich u.U. ebenfalls strafbar machen (Freund oder Freundin mit Papas Auto üben lassen).

Die Fahrt muss im „öffentlichem Verkehrsraum“ stattgefunden haben. Öffentlicher Verkehrsraum ist – grob gesagt - jede Fläche, die der Allgemeinheit tatsächlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Also auch der nächtliche Einkaufsmarkt-Parkplatz, das Parkhaus oder der Waldweg. Ein umzäuntes Gelände, zu dem nur bestimmte Personen Zugang haben, gehört wiederum nicht dazu.


Die Strafe

Die Tat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Gefängnis kommt aber nur bei Intensivtätern in betracht.

Im Extremfall könnte das Fahrzeug eingezogen werden.

Jugendliche oder junge Erwachsene können alternativ noch auf Sozialstunden hoffen.

Es gibt außerdem sechs Punkte. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß. (was ist ein A-Verstoß - klick)

Eine Sperre ist durchaus auch möglich. Ggf. kann das Straßenverkehrsamt auch vorher eine MPU verlangen.

Dies sind nur die Möglichkeiten. Fragen nach der Höhe der Strafe sind müßig, weil die Strafen sich immer am Einzelfall orientieren und es regional unterschiedliche Bewertungen geben kann.

Dennoch kann man bei Google unter dem Begriff „Regelstrafen für Ersttäter“ einige – ebenfalls unverbindliche - Infos finden.

Wer ungefähr wissen will, was auf ihn zukommt, sollte sich einen Anwalt suchen!
10.04.2008 15:19 Tuning Beitrag 2
kinderfee

Radler


1 Beiträge
06.04.2008 registriert
Kennzeichen: HL
danke für die antwort
05.10.2011 13:32 Tuning Beitrag 3
manu1983

Radler


2 Beiträge
05.10.2011 registriert
Kennzeichen: HH
Es gibt in vielen Städten zum Üben ausgewiesene Parkplätze..