Tuning Statistiken
Heute wurden angelegt:
Beliebte Tuning Themen
pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung
Die Gesetzesänderungen 2006
23.01.2006 10:58
|
Tuning Beitrag 1 |
|
Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 28.03.2005 registriert Kennzeichen: DEL |
![]() - Wer mit seinem Wagen bei Eis und Schnee unterwegs ist, muss Winterreifen aufziehen! Bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht drohen 20 Euro Strafe. - In den kalten Monaten gehört Frostschutzmittel in die Wischanlage. Wer es vergisst, riskiert nicht nur schlechte Sicht, sondern 20 Euro Bußgeld. - Bleibt das Auto liegen, weil es nicht “winterfest“ ist, erhöht sich die Geldbuße um 20 auf 40 Euro. Das gleiche gilt, wenn bei Dauerregen die Scheibenwischer nicht funktionieren, und die Autofahrt für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich wird. - Raser auf Autobahnen müssen ab 2006 mit höheren Geldbußen rechnen: Der Betrag soll sich von 150 auf 250 Euro erhöhen und das Fahrverbot soll künftig von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. - Härtere Strafen auch für Drängler: Wer zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h einen Abstand von weniger als 39 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, muss künftig ein Bußgeld von 150 Euro zahlen und den Führerschein einen Monat abgeben. - Zum 1. April 2006 soll es zwei neue Verkehrsschilder geben. Eines davon soll vor Tunnels stehen und Autofahrer ermahnen, in Tunnels nur mit Licht zu fahren. Das zweite Schild soll die Benutzung von Nothaltebuchten regeln. - Quad-Fahrer dürfen sich künftig nicht ohne Helm erwischen lassen, sonst droht eine saftige Geldbuße! - Augen auf an Bahnübergängen! Wer dort das Halteverbot missachtet, oder die Schranken sogar umfährt, wird noch stärker bestraft als bisher. Das Strafmaß steht noch nicht endgültig fest. - Außerdem soll es ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit geben. - Auch Motorrad-Fahrer müssen künftig ihr Fahrzeug zur Abgas- Sonderuntersuchung bringen. - Wer zum TÜV muss, wird auch elektronische Systeme wie ESP, aber auch die Airbags überprüfen lassen. - PKWs mit einem zulässigen Gewicht von bis zu 2,5 Tonnen können nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm „Euro 4“ erfüllen. Für „Euro-3“-Fahrzeuge kann es auf Antrag noch Ausnahmen geben. - Die steuerliche Entlastung sogenannter „schadstoffarmer Fahrzeuge“ wird 2005 enden – das gilt auch für „Drei-Liter-Autos“. > Die Quelle < |
23.01.2006 12:00
|
Tuning Beitrag 2 |
|
Fast+Furious Statist ![]() 1357 Beiträge 08.01.2005 registriert Kennzeichen: COE |
es soll, das soll!! Ja soll das so oder ist das so?? |
23.01.2006 12:31
|
Tuning Beitrag 3 |
|
Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 28.03.2005 registriert Kennzeichen: DEL |
Es ist nun so ... |
23.01.2006 12:41
|
Tuning Beitrag 4 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Zitat: Je nach Umständen 50 - 150 €.- Augen auf an Bahnübergängen! Wer dort das Halteverbot missachtet, oderdie Schranken sogar umfährt, wird noch stärker bestraft als bisher. Das Strafmaß steht noch nicht endgültig fest. Zitat: Nur ein Verwarngeld - 15 €.- Quad-Fahrer dürfen sich künftig nicht ohne Helm erwischen lassen, sonst droht eine saftige Geldbuße! Zitat: Gibt es noch nicht, ist aber in Planung.
- Außerdem soll es ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit geben. |
23.01.2006 18:08
|
Tuning Beitrag 5 |
|
Führerscheinfälscher ![]() 4444 Beiträge 30.03.2003 registriert Kennzeichen: OS |
Gilt die Winterreifenpflicht ab 1.1.2006 oder erst ab Mai 2006? |
24.01.2006 00:56
|
Tuning Beitrag 6 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Die "Winterreifenpflicht" gilt ab Mai, ebenso wie alle Bußgeldänderungen erst ab Mai in Kraft treten. |
24.01.2006 03:03
|
Tuning Beitrag 7 |
|
Happymeal-Esser ![]() 389 Beiträge 13.10.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Gut zu wissen
|
24.01.2006 07:38
|
Tuning Beitrag 8 |
|
Schiermeier Camper ![]() 652 Beiträge 28.06.2004 registriert Kennzeichen: AN |
was sind den Tunnels? ![]() ![]() Was ist den Raser auf der Autobahn? Jemand der mit mehr als Richtgeschwindigkeit 130 fährt? jemand der in ner baustelle mit 100 statt 80 fährt? oder der welcher dort mit 200 durchfährt? Ich bin mal so frei und ergänze das Ganze noch mit Auszügen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2006: Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Überholen Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Halten und Parken Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR bis 30 Minuten 5,- EUR bis zu einer Stunde 10,- EUR bis zu zwei Stunden 15,- EUR bis zu drei Stunden 20,- EUR länger als drei Stunden 25,- EUR Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte |
24.01.2006 07:40
|
Tuning Beitrag 9 |
|
Schiermeier Camper ![]() 652 Beiträge 28.06.2004 registriert Kennzeichen: AN |
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich. Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille. Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU. Erhöhung der Regelsätze Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei: 40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR sonstiges Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- EUR bei mehreren Kindern 35,- EUR (Umweltschutz Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt Straftaten im Straßenverkehr Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte ----------------------------------------------- Gruß Sry war zu lang für einen Post, darum doppel.... |








Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR