Fragen wegen Autoanmeldung

Hi habe mal eine frage mein auto ist immoment abgemeldet und es hat nurnoch diesen monat tüv und AU und ich wollte jetzt mal wissen ob ich mir jetzt eine rote nummer besorgen muss und erst tüv und au neumachen muss bevor ich das auto anmelde da ich es ja erst nächsten monat anmelden will und ich ja die tüv und au bescheinigung zum anmelden zeigen muss. kann mir da jemand weiterhelfen ???
MFG Keven :?:?:?:?


  • Nickpage von Freak 19e anzeigen Freak 19e



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  • | 12.03.2006 20:57

Tja, mit dem Nickname solltest du sowas wohl selber wissen... :rolleyes:


  • Nickpage von 16V-ossi anzeigen 16V-ossi



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  • | 12.03.2006 21:13

Naja, laut Nick solltest du es wissen, aber ich helfe mal. Also wenn er diesen Monat noch Tüv/Au hat, kannst du ihn bis Ende dieses Monats anmelden. Am 01.04.06 geht es dann nicht mehr und du bräuchtes neu Tüv/Au !!

Also an deiner Stelle würde ich ihn gegen Ende dieses Monats anmelden und dann ruhig nächsten Monat zum Tüv fahren. Datum des Stempels wird natürlich zurückdatiert auf 03 !:hut:


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


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  • | 12.03.2006 21:24

Hm wie kommt es das Du dich Zulassungsstelle nennst und dann sowas fragst?

Na egal.

Ohne gültige HU/AU keine Zulassung.

Rote Kennzeichen gibt es für Privatpersonen nicht mehr. Da meinst Kurzzeitkennzeichen die mit dem gelben Feld.

Es geht auch billiger.

Die Zulassungsstellen haben die Möglichkeit dir vorab eine vorläufige Zulassung zu erteillen. Das heisst Die Kennzeichen werden nicht abgesiegelt und es gibt einen vorläufigen Fahrzeugschein.

Aber am einfachsten ist es Dazu benötigst Du aber die alten Kennzeichen.
Und Du musst es bei deiner VErsicherung vorher abklären. Es darf dann auf der Versicherungsbestätigung nicht ab Tag der Zulassung/Zuteillung angekreutzt sein. Dann kannst Du mit den alten entsiegelten Kennzeichen Fahrten Die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen auch mit ungestempelten Kennzeichen also auch vorher zu HU/AU erledigen.
Allerdings nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken.

Für Göttingen also: KS, NOM, OHA, EIC,ESW.


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


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  • | 18.03.2006 07:58

Hmm, wieso darf nicht ab Tag der Zulassung angekreuzt sein?

Oben steht doch in der versicherungsbestätigung:
Sie gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach ...


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


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  • | 18.03.2006 09:02

Warum ist die Bannane Krumm?:D

Es ist halt eben Bürokratie!

Auf der Versicherungsbestätigung ist rechts ein Feld:
__________________________________________
Beginn des Versicherungsschutzes

ab Tag der Zulassung/Zuteilung

oder

am:
(mid.. am Tag der Zulassung/Zuteilung)
___________________________________________

Das Kreuz gehört deshalb nach unten auf die Versicherungsbestätigung.
So kann der Versicherungsschutz auch schon mal etwas vorher beginnen wenn man es mal nicht schaffen sollte TÜV/AU Zulassung an einem Tag zu erledigen.

Es sind aber nur Fahrten erlaubt die im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Zur Zulassungsstelle, Prüfstelle, oder zur Werkstatt um Reperaturen zur HU/AU vornehmen zu lassen.
Und auch nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken.


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  • | 18.03.2006 09:33

da schließ ich mich doch gleich mal mit ner Frage an und hoffe, dass trotzdem jemand anwortet.

Ich fahre einen Golf 3 bei 35% in der Versicherung. Der Wagen ist im Moment das ganze Jahr über angemeldet als Erstwagen.
Ich überlege jetzt ob ich mir nen Golf I Cabrio kaufe. Dann hätte 2 Fahrzeuge jeweilg mit Saisonkennzeiche OHNE Überscheidung. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich die Versicherung dann für beide Fahrzeuge zu nutzen? Sprich das Golf I Cabrio auch mit den 35% zu fahren? Dann is der nämlich unwesentlich günstiger ;)

Danke für schnelle Antworten

greetz
crusher


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  • | 18.03.2006 13:03

keiner ne idee?


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  • | 18.03.2006 15:57

Also soweit ich das weiß kannst du das machen. Ist halt ne ewiger an,- ab,- bzw. ummelderei. Meledest erst den Golf drei darauf an und wechselst dann auf den 1ser. Warum sollte das nicht gehen.


munter bleiben...........:cool:


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  • | 18.03.2006 17:17

ne so wollte ich ja nich... wollte beide mit saisonkennzeichen OHNE Überschneidung fahren


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


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  • | 18.03.2006 21:27

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Warum ist die Bannane Krumm?:D

Es ist halt eben Bürokratie!

Auf der Versicherungsbestätigung ist rechts ein Feld:
__________________________________________
Beginn des Versicherungsschutzes

ab Tag der Zulassung/Zuteilung

oder

am:
(mid.. am Tag der Zulassung/Zuteilung)
___________________________________________

Das Kreuz gehört deshalb nach unten auf die Versicherungsbestätigung.
So kann der Versicherungsschutz auch schon mal etwas vorher beginnen wenn man es mal nicht schaffen sollte TÜV/AU Zulassung an einem Tag zu erledigen.

Es sind aber nur Fahrten erlaubt die im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Zur Zulassungsstelle, Prüfstelle, oder zur Werkstatt um Reperaturen zur HU/AU vornehmen zu lassen.
Und auch nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken.
Hmm, aber da steht doch auch in Klammern (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung), also mindestens...


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  • | 18.03.2006 21:33

Tüv machen,AU machen/lassen und dann nix wie hin zur Zulassungsstelle!


Ohne geht nämlich gar nix!!!


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


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  • | 19.03.2006 11:42

Zitat:
Zitat von wilber
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Warum ist die Bannane Krumm?:D

Es ist halt eben Bürokratie!

Auf der Versicherungsbestätigung ist rechts ein Feld:
__________________________________________
Beginn des Versicherungsschutzes

ab Tag der Zulassung/Zuteilung

oder

am:
(mid.. am Tag der Zulassung/Zuteilung)
___________________________________________

Das Kreuz gehört deshalb nach unten auf die Versicherungsbestätigung.
So kann der Versicherungsschutz auch schon mal etwas vorher beginnen wenn man es mal nicht schaffen sollte TÜV/AU Zulassung an einem Tag zu erledigen.

Es sind aber nur Fahrten erlaubt die im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Zur Zulassungsstelle, Prüfstelle, oder zur Werkstatt um Reperaturen zur HU/AU vornehmen zu lassen.
Und auch nur in zwei aneinander angrenzenden Zulassungsbezirken.
Hmm, aber da steht doch auch in Klammern (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung), also mindestens...
Ja Logisch!

Bei der Zulassung muß das Fahrzeug Versicherungsschutz haben.
Vorher kann es muß aber nicht. Das erspart die Kurzzeitkennzeichen.
Also keine Wartezeit, 10,50 € Verwltungsgebühr und das Geld für die Schilder gespart!

@Fetti_Passat_B3: Auch da gibt es eine Möglichkeit und zwar kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug vörläufig zulassen meist zwischen 3-5 Tage
Um das Fahrzeug beispielsweise zu Überführen, TÜV/AU zu machen. Diese Möglichkeit bietet sich an wenn das Fahrzeug aus einem anderen weiter als einen anderen Zulassungsbezirk kommt. Da auch vorab schonmal ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteillt wird.

@crusher: Das musst Du mit deiner VErsicherung abklären! Da für das Fahrzeug ja im Rahmen der ruheversicherung noch 6 Monate VErsicherungsschutz besteht.

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