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Gebrauchtwagengarantie - was erhalte ich für Leistungen? - Seite 1

14.03.2006 12:35 Tuning Beitrag 1
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: BI
Hallo,

hab mir ja vor 3 Monaten meinen Leon gekauft. War nen gebrauchtwagen und hab dem vom händer. Die Garantie sieht wie folgt aus: 1 Jahr garantie, wobei in den ersten 6 Monaten volle Garantie erstattet wird und in den zweiten 6 Monaten muss ICH (also der käufer) beweisen dass der Schaden schon vor Kauf des Fahrzeug da war. Naja die ersten 6 Monate sind ja noch nicht rum und hab ein paar Macken an meinem Auto. Welche davon kann ich in Anspruch stellen? Der Händler hat seinen Sitz 100km entfernt, sonst könnt ich da ja einfach vorbeifahren ;)

Folgende "Macken" sind vorhanden:

- Lambdasonde oder LMM defekt
- Heckscheibenheizung defekt (liegt nicht an der Sicherung)
- Türgummi an der Beifahrerseite hat sich gelöst
- Motorabdeckung fehlt

Kann ich davon alle "in Rechnung" stellen? Oder achtet man dabei auf Verschleissteile? Hoffe ihr könnt mir helfen..
14.03.2006 15:16 Tuning Beitrag 2
raederwelt


Pagen-Freak


336 Beiträge
13.02.2004 registriert
Kennzeichen: OS
Türgummi und Motorabdeckung könnte schon ein Problem werden, die anderen Mängel müßtest du ersetzt bekommen... ( Je nach Vertrag )

Gruß
14.03.2006 15:25 Tuning Beitrag 3
racer 2fast


Benzinpreisignorierer


185 Beiträge
25.03.2005 registriert
Kennzeichen: MI
denke auch das du die heckscheibenheitung und die lamdasonde oder den LMM ersetzt bekommst ! das andere sind ja eigentlich verschleis teile
14.03.2006 16:11 Tuning Beitrag 4
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Also was Du meinst ist die gesätzliche Gewärleistung. von dieser sind Verschleisteile ausgenommen. Wie ich das sehe wirst Du wohl gar keine Ansprüche stellen könne.

1. Lambdasonde oder LMM: Hier ist es ob zum Zeitpunkt des verkaufs diese schon defekt war bzw. der das baldige Ende der Bauteile für den Händler schon ersichtlich war.

2. Heckscheibenheizung: Diese ist wohl auch erst jetzt kaputtgegangen sonst hättes Du es wohl (Im Winter) schon eher festgestellt. Der Schaden also auch für den Händler zum Kaufzeitpunkt nicht ersichtlich war.

3. Türdichtgummi: Das kann natürlich gerade im Winter schnell durch eigenverschulden dur unsachgemässes öffen der angefrorenen Tür abgetan werden.

4. Motorabdeckung: Wenn der Händler behauptet diese war bei Kauf des Fahrzeug vorhanden stehst Du auch blöde da.
14.03.2006 16:24 Tuning Beitrag 5
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: BI
Mist. Aber die Motorabdeckung und die HSH war bereits schon vorher fehlend/defekt. Das Türdichtgummi ist erst ne Woche her..
14.03.2006 16:40 Tuning Beitrag 6
*BlackStar*


Fast+Furious Regie


1545 Beiträge
13.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Zitat:
Zitat von Nightfly
Mist. Aber die Motorabdeckung und die HSH war bereits schon vorher fehlend/defekt. Das Türdichtgummi ist erst ne Woche her..
wenn das schon vorher fehlend und defekt war, wieso hast du das nicht gleich reklamiert oder angemerkt?
14.03.2006 19:03 Tuning Beitrag 7
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Das würde dich im Falle eines Rechtsstreit jeder Fragen!
14.03.2006 19:10 Tuning Beitrag 8
CandyRed


Kupplungsmörder


5114 Beiträge
15.01.2005 registriert
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denk mal der letzte post von fuchs sagt schon alles wichtige aus! jeder wird dich fragen warum du da nicht gleich bescheid gesagt hast! wenn ich mir bei nem händler ein auto kaufe und der dann schon aufn rückweg scheiße läuft, was er ja getan haben muß wenn die lambda-sonde oder der lmm defekt war, dreh ich doch um und schieb terror, oder ruf da wenigstens an!
glaub nicht das dir das jetzt noch einer nach 3 monaten abnimmt!

türgummi übrigens eh nicht! es is winter und da nennt man das dann erst recht verschleiß!

heckscheibenheitung könntest du evtl glück haben wenn du sagst das du die jetzt vor kurzem das erste mal an hattest. aber glaub auch da wirds schlecht aussehen!
14.03.2006 19:11 Tuning Beitrag 9
Zillomanie

pagenGrillmeister


937 Beiträge
29.10.2004 registriert
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Also die ersten 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht.
Bedeutet: Er muss dir beweisen das Die Lambdasonde oder Heckscheibenheizung zum Kauf NICHT defekt war.

In den letzten 6 Monaten stehst du in der Pflicht.
Du müsstest ihm beweisen, das die Teile schon zum Kauf defekt waren.

Er wird dir das nicht beweisen können, jedoch sicher auch nicht freiwillig regulieren.
es steht dir aber meines erachtens zu.

Zur Abdeckung: :rolleyes: Die kannste ja acuh schon verkauft haben. Kein Anspruch.

Naja und das Gummi ist halt normaler Verschleiss.
14.03.2006 19:17 Tuning Beitrag 10
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
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Das mit der Heckscheibenheizung hätte vielleicht erfolg haben können wenn er das Fahrzeug im Sommer gekauft hätte und zu beginn des Winters reklamiert hätte. Aber das Fahrzeug wurde doch wohl erst im Januar gekauft und bei so einem Winter?
14.03.2006 19:29 Tuning Beitrag 11
Zillomanie

pagenGrillmeister


937 Beiträge
29.10.2004 registriert
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Ja dann soll er ihm mal beweisen das er die Heckscheibenheizung benutzt hatten oder es wollte.

Wie schon geschrieben der Händler ist in der Beweispflicht.
Er wird es aber nicht beweisen können.

Deswegen ist ja ein einfacher Grundsatz der "neuen" Regelungen bei Gebrauchtwagengarantie:

Im ersten halben jahr zahlt der Händler danach zahlt man selbst.

Wer in der beweispflicht steht hat meistens schlechte Karten! ;)
14.03.2006 19:39 Tuning Beitrag 12
Smithi


Benzinpreisignorierer


169 Beiträge
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Zitat:
Zitat von Nightfly
Der Händler hat seinen Sitz 100km entfernt, sonst könnt ich da ja einfach vorbeifahren ;)
Dann hast du da irgendwie was falsches in der Signatur stehen :D oder ist der Weg dahin nicht asphaltiert ?? :staunen:

Ruf doch einfach mal bei dem Händler an und frag nach!

Gruß
Smithi
14.03.2006 19:50 Tuning Beitrag 13
CandyRed


Kupplungsmörder


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Zitat:
Zitat von Zillomanie
Also die ersten 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht.
Bedeutet: Er muss dir beweisen das Die Lambdasonde oder Heckscheibenheizung zum Kauf NICHT defekt war.

bei der heckscheibenheitung stimm ich dir zu, da kann er glück haben. aber bei der lambdasonde wohl kaum! wenn die kaputt war muß der wagen beschissen gelaufen haben und dann hätte er sofort anrufen müssen! so kann das auch als ganz normaler verschleiß NACH dem kauf gewertet werden!
14.03.2006 19:52 Tuning Beitrag 14
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Zitat:
Zitat von Zillomanie
Ja dann soll er ihm mal beweisen das er die Heckscheibenheizung benutzt hatten oder es wollte.

Wie schon geschrieben der Händler ist in der Beweispflicht.
Er wird es aber nicht beweisen können.

Deswegen ist ja ein einfacher Grundsatz der "neuen" Regelungen bei Gebrauchtwagengarantie:

Im ersten halben jahr zahlt der Händler danach zahlt man selbst.

Wer in der beweispflicht steht hat meistens schlechte Karten! ;)
Beweispflicht! Das hört sich grossartig an ist es aber nicht. Wenn der Händler behauptet die Heckscheibenheizung wäre in Ordnung gewesen dann steht es erstmal Ausage gegen Aussage! Und da es von der Logik her eher unwahrscheinlich ist in einen doch recht knackigen Winter die HSH nicht benutzt zu haben wird man es ihm auch glauben. Es ist doch auch merkwürdig das ich drei Monate mit einem Auto fahre und dann 4 Mängel präsentiere!

Aber natürlich sollte man erstmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen und fragen wie er dazu steht. Aber wenn er schon ein Fahrzeug mit fehlender Motorverkleidung verkauft!

Im überrigem sind 100 km auch nicht wirklich weit!
14.03.2006 20:02 Tuning Beitrag 15
Zillomanie

pagenGrillmeister


937 Beiträge
29.10.2004 registriert
Kennzeichen: KS
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Beweispflicht! Das hört sich grossartig an ist es aber nicht. Wenn der Händler behauptet die Heckscheibenheizung wäre in Ordnung gewesen dann steht es erstmal Ausage gegen Aussage! Und da es von der Logik her eher unwahrscheinlich ist in einen doch recht knackigen Winter die HSH nicht benutzt zu haben wird man es ihm auch glauben. Es ist doch auch merkwürdig das ich drei Monate mit einem Auto fahre und dann 4 Mängel präsentiere!

Aber natürlich sollte man erstmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen und fragen wie er dazu steht. Aber wenn er schon ein Fahrzeug mit fehlender Motorverkleidung verkauft!

Im überrigem sind 100 km auch nicht wirklich weit!
Er soll aber nicht nur behaupten sie wäre in Ordnung gewesen, er MUSS es beweisen! Da gibts kein Aussage gegen Aussage.

Das sind eben deutsche Gesetzestexte, die sind meist beschissen, einer ist immer der dumme, in diesem fall dann der Händler.

Ja gut die Lambasonde wird schwer durchzukriegen sein.
Da wird jeder Sachverständige sagen, das man das merken muss.