Mängelliste und 10 Tage Zeit !! - Seite 3

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    pagenGrillmeister


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  • | 15.05.2006 04:05

Also ganz blicke ich da nicht durch.

Wenn ich ne Mänglekarte bekomme ist die Sache damit erledigt, daß ich die Karte abgestempelt und fristgerecht bei der Polizei bzw Zulassung vorlege.

Wenn man Punkte kassiert, so kenne ich das, muss man etwas unterschreiben, daß man sein Vergehen annerkennt, oder aber man muss nochmal zu ner Anhörung.

Oder aber man gibt die Mängelkarte verspätet ab, oder auch gar nicht, dann kommt die dicke Strafe auch so hinterher.

Andere (Bundes) Länder, andre Sitten...

Allerdings ist mir genauso schleierhaft, wie du mit diesen Mängel frischen Tüv bekommen hast!


1,2,3,4,7,9,10,11 Straßengefährdung

5,6 Umweltbelästigung/Umweltverschmutzung

Warum das Auto dann nicht auf die Straße gehört??
Mhm, mir fielen da 10 Gründe ein :oah:


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  • | 15.05.2006 08:40

Mängelkarte und Bußgeldverfahren sind zwei Verfahren, die erstmal nichts miteinander zu tun haben, aber durchaus parallel laufen können.

Beim Mängelverfahren geht es nur darum, dass ein bestehender Mangel beseitigt wird. Die Sache ist erledigt, sobald die Karte zurückgesandt wurde.
Wird eine Mängelkarte nicht fristgerecht zurückgesandt, so leitet das Straßenverkehrsamt weitere Maßnahmen ein, die bis hin zur Stillegung führen können. Das ist alles kostenpflichtig.

Ist etwas technisch nicht in Ordnung, so stellt das in der Regel aber auch einen Verstoß gegen die StVZO dar. Zusätzlich zur MK kann also auch ein Verwarn- oder Bußgeld fällig werden. Das ist hier offensichtlich passiert.

Wird der Verkehrsteilnehmer vor Ort angehört, so mag das zwar in einigen Gegenden üblich sein, dass man ihn seine Anhörung unterschreiben lässt, aber im Prinzip ist das nicht notwendig.

Es liegt im Ermessen des einzelnen Beamten, welche Kombination er wählt: nur MK, nur Owi, beides oder einfach gar nichts.

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