Muss ich zahlen? - Seite 1

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  • | 03.05.2006 13:05

hi, am wochenende, sind ich un mein kumpel in ne hauswand gebrettert.
Ich war beifahrer. wir waren beide besoffen, mein kumpel hatte beim blasen 1,5 promille. er hat verletzungen, und ich auch. Mein kumpel hat jez 6 anzeigen am hals. Wie siehts denn da bei mir aus, bin ich jez aus dem schneider, oder kann da noch was auf mich zu kommen???

Zitat:
[noparse]EDIT by: Beast from the east [/noparse]
Ein "?" im Tietel richt völlig aus ;)


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  • | 03.05.2006 13:07

Musstest du denn pusten? Aber ich denke mal da kommt nix auf dich zu, eher auf deinen Freund :>

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  • | 03.05.2006 13:10

Zitat:
Zitat von Deathmaster
Wie siehts denn da bei mir aus, bin ich jez aus dem schneider, oder kann da noch was auf mich zu kommen???
Ich hoffe nicht, sowas dämliches muss bestraft werden...:rolleyes: Gott sei Dank wars nur ne Mauer...solche Leutz kann ich hassen, echt!


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  • | 03.05.2006 13:17

Zitat:
Zitat von Catalunya
Zitat:
Zitat von Deathmaster
Wie siehts denn da bei mir aus, bin ich jez aus dem schneider, oder kann da noch was auf mich zu kommen???
Ich hoffe nicht, sowas dämliches muss bestraft werden...:rolleyes: Gott sei Dank wars nur ne Mauer...solche Leutz kann ich hassen, echt!
Kann mich da nur anschlissen:boese:und ich glaube kaum,dass du so davon kommst!


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  • | 03.05.2006 13:19

Ihn jetzt anzumotzen hilft ja nun nicht wirklich weiter. Ich denke er hat schon genug Stress.
Aber ich denke mal, du warst nicht der Fahrer, von daher wirds net so schlimm. Aber ich hätte mich nie zu nem besoffenen Kumpel ins Auto gesetzt :boese:


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  • | 03.05.2006 13:20

Er hat eine frage gestellt und will nicht wissen das ihr das scheiße findet!Das ist eh klar! Soweit ich weis kann der Beifahrer ebenfalls seinen Lappen verlieren wenn er wusste das der Fahrer Alk intus hatte.


Auch ein Beifahrer verliert den Führerschein, wenn ihm der Konsum von Alkohol in Kombination mit Cannabis nachgewiesen werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart aktuell in folgendem Fall entschieden: Bei einer Polizeikontrolle wurde bei einem Autofahrer festgestellt, dass er zum einen nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und außerdem unter Alkohol- und BTM-Einfluss stand. Als der Beifahrer sich als Fahrzeughalter zu erkennen gab, kontrollierten die Polizisten auch ihn. Die Untersuchung des Beifahrers ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,39 ‰ sowie einen positiven Befund hinsichtlich Cannabinoiden.

Die Stuttgarter Richter stellten nun fest, dass es dem Beifahrer an der Fahreignung fehlen, weshalb ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen sei. Nach der Fahrerlaubnisverordnung bestehe ein der Fahreignung entgegenstehender Mangel, wenn regelmäßig Cannabis eingenommen werde. Dagegen berühre der gelegentliche Konsum von Cannabis die Fahreignung nicht, wenn der Kraftfahrer Konsum und Fahren trennen könne, kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolge oder wenn weder eine Störung der Persönlichkeit noch ein Kontrollverlust vorliege. Nach den erhobenen Befunden liege beim Antragsteller gelegentlicher Cannabiskonsum und zum Zeitpunkt des Vorfalls zusätzlich (erheblicher) Parallelkonsum von Alkohol vor. Damit fehle es an seiner Fahreignung und es komme nicht darauf an, ob der Antragsteller regelmäßig Cannabis konsumiere bzw. zum Zeitpunkt des Vorfalls konsumiert habe.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabiskonsum und Fahreignung stünde dem nicht entgegen, denn das Bundesverfassungsgericht habe sich zur Bedeutung des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol für die Fahreignung nicht geäußert.




VGH Bad.-Württ. Az.: 10 K 3224/05
(Meldung vom 12.04.2006)

Hat viel mit Drogen zu tun,aber ich weis das der Beifahrer wenn der verdacht besteht das er sowas öfter macht und Gefahr besteht das er später selbst so fährt ihm der FE entzogen werden kann


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  • | 03.05.2006 13:22

Richtig, hier ist ein entsprechendes Urteil (da gehts aber auch um Cannbais etc)


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  • | 03.05.2006 13:22

Sechs Anzeigen? Halte ich für ein wenig abwegig. Wenn ich das mal grob überschlage, komme ich auf eine Anzeige mit zwei Tatbeständen.

Du bist nicht gefahren, hast also auch keinen Schaden verursacht. Wenn du nicht zufällig Halter des Fahrzeuges bist, dürfte dir nichts passieren. Deinem "Kumpel" aber dafür hoffentlich das doppelte.

@Nightfly und Xman
Ganz falsch. Das, worum es in dem von euch verlinkten/geposteten Urteil geht, passt nicht im mindesten auf diesen Sachverhalt und hat mit Alkohol überhaupt nichts zu tun. Bei dem Link geht es um eine rein verwaltungsrechtliche Schiene und Verfahrensweise im Zusammenhang mit BTM. Das lässt sich auf Alkoholkonsum so ohne weiteres überhaupt nicht anwenden.


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  • | 03.05.2006 13:34

Trotzdem gibt es Urteile wo dem Beifahrer eine Sperre drohte weil er wusste das der Fahrer Alk intus hatte.Ebenso gibt es ein Urteil wo eine Person der FE entzogen wurde als die Polizei ihn abholen wollte zu einen Gerichtstermin und er sterhagel voll war.Der Richter meinte er wäre eine Gefahr und es wäre nur eine frage der zeit bis er unter Alk fahren würde.Kein Witz.Soll ja nur heißen das im schlimmsten fall sehr wohl sein Lappen dran glauben könnte.


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  • | 03.05.2006 13:39

Solche Urteile hätte ich gern mal gesehen.

Das geht IMHO nur über die verwaltungsrechtliche Schiene und ist bei weitem nicht so einfach, wie das vielleicht den Anschein hat. Aber auf diese Weise geht das immer, also auch dann, wenn kein Unfall geschehen ist.

Bei dem Sachverhalt, so wie er ihn schildert, hat er vermutlich noch nicht mal pusten müssen (es sei denn, er war Fahrzeughalter). Strafrechtlich ist ihm ohne weiteres erstmal kein Vorwurf zu machen.


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  • | 03.05.2006 13:41

OK kommen wir auf einen Punkt. Du musstest nicht pusten, hast keine Schuld und wirst (im wahrsten Sinne des Wortes) mit nem blauen auge davonkommen :)


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  • | 03.05.2006 14:55

das einzige was ich mir vorstellenb kann ist, dass du nen problem bekommst, weil du zu nem besoffenen ins auto gestiegen bist! aber sonst hast du zu dem unfall an sich ja nichts beigetragen!

Auch wenns hier evtl. nicht hin gehört...:

Leute, die besoffen fahren, sollten für lange zeit ihren Führerschein verlieren! Beim zweiten mal sollte der Führerschein LEBENSLANG etzogen werden! Ich hab 0 (NULL) Mitleid mit euch!:boese:


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  • | 03.05.2006 15:12

Zitat:
Zitat von Björn-E30-Cabrio
das einzige was ich mir vorstellenb kann ist, dass du nen problem bekommst, weil du zu nem besoffenen ins auto gestiegen bist! aber sonst hast du zu dem unfall an sich ja nichts beigetragen!

Auch wenns hier evtl. nicht hin gehört...:

Leute, die besoffen fahren, sollten für lange zeit ihren Führerschein verlieren! Beim zweiten mal sollte der Führerschein LEBENSLANG etzogen werden! Ich hab 0 (NULL) Mitleid mit euch!:boese:
Kann Björn da nur recht geben! Ich fahre gerne Auto und ich trinke sehr gern mal ein gepflegtes Guinness oder 'nen lecker Malt Whiskey. Aber nicht beides zusammen! Wenn man gerne Fahrad fährt und gerne die Damenwelt beglückt, tut man das im Allgemeinen auch nicht gleichzeitig, oder?!:D

Okay, wollen nicht päpstlicher sein als der Papst: Bei 'ner allgemeinen Kontrolle, ohne wen oder was umgenietet zu haben, 0,1-0,2 über dem Eichstrich zu liegen kann ja unerfahrenen Leuten (sowohl beim Saufen als auch beim Fahren) passieren, aber maximal einmal! Aber alles was über 1,0 liegt oder beim zweiten mal ist bewusst in Kauf genommen!


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  • | 03.05.2006 16:28

Wenn du als Nüchterner nen Besoffenen fahren lässt, bist du auch deinen Lappen los, da du hn am Fahren hättest hindern müssen. Wenn du selbst einen im Tank hast, wird dir der Lappen nicht abgenommen, weil du dann keine Schuld trägst, da du ja selber blau bist und keiner von dir verlangen kann dann noch nen anderen am Fahen zu hindern bzw. verlangen kann, dass du checkst, das der Fahrer selber einen im Tank hat.

Dem Ganzen natürlich vorrausgesetzt der fährt nicht mit deinem Auto

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  • | 03.05.2006 16:49

Zitat:
Zitat von Scorpion
Wenn du als Nüchterner nen Besoffenen fahren lässt, bist du auch deinen Lappen los, da du hn am Fahren hättest hindern müssen. Wenn du selbst einen im Tank hast, wird dir der Lappen nicht abgenommen, weil du dann keine Schuld trägst, da du ja selber blau bist und keiner von dir verlangen kann dann noch nen anderen am Fahen zu hindern bzw. verlangen kann, dass du checkst, das der Fahrer selber einen im Tank hat.

Dem Ganzen natürlich vorrausgesetzt der fährt nicht mit deinem Auto
Du meinst, er hätte ne Garantenstellung? Halte ich für'n Gerücht:D.

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