Wiedermal deutsches Recht! - Seite 3

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@g-hilfe, Dr.nos und Freak 19e
Noch so ein Post und es gibt eine Verwarnung wegen Spam. Spart euch so kindische Bemerkungen... :angry:

  • McClane
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  • | 28.05.2006 20:59

Die Idee mit der 110 finde ich klasse, so haben wir direkt Deine Telefonnummer.
Blitzbirne:boese:.

Nur mal so: Jeder Anruf wird aufgezeichnet, so auch jede SMS, die Nummer wird IMMER übertragen, egal ob geheim oder unterdrückt.


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  • | 28.05.2006 22:37

@Krie6hofv
hab ja volles verständnis, dass du dich in dem moment vielleicht (trotz guter absicht mit den hunden) genötigt gefühlt hast, aber ob man darum gleich son fass aufmachen muss, weiß ich nicht!

viel mehr auf den sack geht mir aber der 450sel6.9...
als ob die jungs den ganzen tag nichts anderes zu tun hätten als sich unschuldige steuerzahler rauszufischen, die sie ärgern können.

mcclane, wie war das den bei dir?
[ironie=an]
du bist ja sicher nicht wegen der guten bezahlung oder den tollen arbeitszeiten zur polizei gegangen, sondern doch bestimmt nur weil du da am besten deinen minderwertigkeitskomplex und deine persöhnliche rache an der gesellschaft ausleben konntest, oder? natürlich nur bei leuten, die einen nicht schmieren können, wenn aber evtl. die dicke kohle winkt, dann kann man ja auch schonmal nen auge zudrücken... schließlich sind ja laut 450sel6.9 alle polizisten so drauf...
oder solltest du tatsächlich vom wunsch beseelt gewesen sein, der gesellschaft einen dienst zu erweisen, indem du die verbrechensbekämpfung mit deiner person unterstützt? neenenenee, dass kann aber doch nicht sein, oder 450sel6.9??
[ironie=aus]

wir sind doch hier nicht in einer bananenrepublik, wo jeder der ne uniform anhat, machen kann was er will...


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  • | 28.05.2006 23:36

@McClane so auch nicht ganz richtig ;) es gibt schon wege das ganze wirklich ohne nummer zu senden, oder mit der eines anderen.

z.b. karte ausm handy raus und dann mal anrufen ;) Notruf ist immer freigeschaltet, aber ohne karte kein vertrag, keine nummer nix ;) einfach anonym.

und für bluetooth fähige handys gibts ja seit langem schon tools bei denen ich sms etc. über andere handys schicke die bluetooth anhaben ;) und die meisten haben da eben keine sicherheitseinstellungen gesetzt, somit funktioniert das ;)

-------------

Naja ist schon krass was der Ersteller da schreibt. muss ehrlich sagen ich würde ich mich auch aufregen. ich sage ja nichts wenn ein begründeter verdacht besteht, aba einfach so einen auf dicke hose machen... für mich klingt soetwas evt. teilweise nach kompensieren. nach dem motto:

klappts mit der alten nicht im bett, mach ich auf dicke hose im dienst

;)

sind aber ja zum glück nur ausnahmen, ich wurde bis jetzt eigentlich immer so behandelt wie ich es erwarte, und so gehe ich auch dann mit den polizisten um ;)

allerdings muss ich sagen, wenn ich als polizist jemanden erzählen würde er wäre rechter gesinnung wegen irgendwelchen zeichen auf dem trainingsanzug und das wäre dann das abzeichen einer kompanie etc. würde ich eher im boden versinken und mich schnell verabschieden - peinlicher gehts ja wohl nicht.


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  • | 29.05.2006 02:04

Mir haben die Polizisten auch schonmal erzählen wollen ich habe in unserer Innenstadt Musik CD´s mit Rechter Musik verteilt!

Meine Kleidung damals:

babyblaues Nike Football Shirt, Camo Cap Schräg auf dem Kopf, Kurze Baggy auf Halbmast und Too Strong am hören!

Naja die haben manchmal eine recht komische Auffassungsweise, vor allem weil die gesuchten Personen am Busbahnhof ca. 10 Meter hinter mir Standen und sich Kaputt gelacht haben!

Denen ihre Kleidung: Londsdale Polo Shirts oder welche mit einen Reichsadler abzeichen, schwarze Sportschuhe mit weissen Schnürsenkeln, und Deutschland bzw. Reichadler Hosenträger! Und dazu hatten alle eine sehr Windschnittige Frisur!

Naja aber jeden passieren Fehler, wurde sonst eigentlich auch immer sehr Nett von den Polizisten behandelt! Ausnahmen gibt es aber immer! Ich sag mal von 15 mal wo ich von der Polizei wegen irgendetwas Kontroliert oder angesprochen wurde, waren die 12 mal super freundlich und verständlich! Die anderen 3 Situationen waren aber überzogen unfreundlich und garnicht beio der eigentlichen Sache, naja kann man aber eh nichts gegen machen!

Zu den einen Ohr rein, zu den anderen wieder raus und gut ist!

:hut:

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  • | 29.05.2006 06:23

Zitat:
Zitat von DeserTStorM
@McClane so auch nicht ganz richtig ;) es gibt schon wege das ganze wirklich ohne nummer zu senden, oder mit der eines anderen.

z.b. karte ausm handy raus und dann mal anrufen ;) Notruf ist immer freigeschaltet, aber ohne karte kein vertrag, keine nummer nix ;) einfach anonym.

und für bluetooth fähige handys gibts ja seit langem schon tools bei denen ich sms etc. über andere handys schicke die bluetooth anhaben ;) und die meisten haben da eben keine sicherheitseinstellungen gesetzt, somit funktioniert das ;)

Die 112 ist freigeschaltet. Für die 110 ist eine Karte erforderlich.


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  • | 29.05.2006 07:11

@McClane:
Ich dachte bisher immer, dass Artikel 13 nur in besonders schweren Faellen gegenueber den Interessen der Exekutive zurueckstehen muss, und waere daher durchaus an den passenden Vorschriften interessiert, vor allem wenn die im Internet abrufbar sind!
Klar ist, dass solche Rechte niemals 100%ig gelten koennen, aber dass ein einzelner Polizist wegen einem blossen Verdacht auf eine rechte Gesinnung (ohne das eine konkrete Straftat oder der Verdacht vorliegt) eine Wohnung betreten darf, wundert mich an dieser Stelle doch etwas!

Hier nochmal der Grundgesetz-Text:

Zitat:
Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

  • McClane
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  • | 29.05.2006 13:26

Zitat:
Zitat von minister
@McClane:
Ich dachte bisher immer, dass Artikel 13 nur in besonders schweren Faellen gegenueber den Interessen der Exekutive zurueckstehen muss, und waere daher durchaus an den passenden Vorschriften interessiert, vor allem wenn die im Internet abrufbar sind!
Klar ist, dass solche Rechte niemals 100%ig gelten koennen, aber dass ein einzelner Polizist wegen einem blossen Verdacht auf eine rechte Gesinnung (ohne das eine konkrete Straftat oder der Verdacht vorliegt) eine Wohnung betreten darf, wundert mich an dieser Stelle doch etwas!

Hier nochmal der Grundgesetz-Text:
Den Text spar ich mir.
Hier eine Vorschrift, die es mir z.B. schon gestattet, bei einer einfachen Ruhestörung Deine Wohnung zu betreten:

§ 41 PolG NW Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers
betreten und durchsuchen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person
befindet, die nach § 10 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 35 in
Gewahrsam genommen werden darf,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache
befindet, die nach § 43 Nr. 1 sichergestellt werden darf,
3. von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß
oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft
führen,

4. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder
Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert
erforderlich ist.
Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebsund
Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.

(2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozeßordnung)
ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des
Absatzes 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 zulässig.
(Anm.: die sog. Nachtzeitschranke greift hier nicht)

(3) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren
jederzeit betreten werden, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung
verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche
Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,
2. sie der Prostitution dienen.

(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume
und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich
waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung
stehen, können zum Zwecke der Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 1) während
der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.[b]

So beispielhaft für das Land NRW.
Das betrifft nur die Gefahrenabwehr, aus anderen Rechtsvorschriften ergeben sich noch weitere Ermächtigungen.


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  • | 29.05.2006 13:34

schön, dass jetzt hier mal endlich mit fakten disktuiert wird!! danke, euch beiden!!!

die anderer frage ist, ob die tür aufstoßen schon betreten bzw. durchsuchen ist. ich denke, dass sich das ganz locker über die eigensicherung (es könnte ja ne schrotflinte dahinter stehen) rechtfertigen lässt. ich denke da sind zweimal miese laune plus vorurteile bzgl. des gegenübers aufeinandergetroffen und fertig.

ich hatte eben ne kleine diskussion mit nem schutzmann und der war genauso entspannt wie ich, obwohl er 30€ von mir will... okay, ich seh aber wahrscheinlich auch eh harmlos aus...


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  • | 29.05.2006 13:56

@MCLane Ruhestörung? Toooooll, wa shat das mit dem Thema zu tun? Nichts! Rööööchtög. Kann da ehrlich gesagt nichts finden, was auf die gegebene Situation zutrifft!?
Ach übrigns, dass man die Nummer sieht, war gerade der "Witz" -.-

@der_boese_golf Kommt drauf, wenns auf deinem Grundstück ist, dann schon (bin mir nicht sicher)


@Krie6hofv Kann ich verstehen, wre in deiner Situation auch stnkig gewesen, zumal es aus guter Absicht war und für den Polizisten imho keine triftigen Grund dafür gab.

Und das Argument "Polizisten sind nur Menschen", mag ja sein, das ist aber kein Grund seinen Beruf nicht ordnungsgemäß auszuführen. Gut das machen andere vllt. auch nicht, aber gerade als Polizist sollte man da besonders darauf achten.

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  • | 29.05.2006 14:06

Zitat:
Zitat von campino89
@MCLane Ruhestörung? Toooooll, wa shat das mit dem Thema zu tun? Nichts! Rööööchtög. Kann da ehrlich gesagt nichts finden, was auf die gegebene Situation zutrifft!?
Ach übrigns, dass man die Nummer sieht, war gerade der "Witz" -.-
Du hast es natürlich nicht begriffen, Campino.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass schon einen einfache Ruhestörung ausreicht, um eine Wohnung betreten zu dürfen.
Jetzt klar?!
Das die Unverletzlichkeit der Wohnung, die sich aus Artikel 13 GG ergibt sehr wohl sehr schnell eingeschränkt werden kann, selbst bei einer bloßen OWI wie einer Ruhestörung.
BTW:
Was soll daran witzig sein, wenn man Deine Nummer sieht? Du handelst Dir damit doch nur Ärger ein, das ist natürlich superwitzig...


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  • | 29.05.2006 14:17

Naja,
ich hatte noch nie Ärger mit der Polizei, ganz im Gegenteil.
Bin halt immer freundlich zu denen, so sind sie es mir auch meist gegenüber.


(Na mal abwarten, was mein geblitztes vom Mittwoch sagt. Aber da bin ich ja auch selber Schuld und kann es niemanden in die Schuhe schieben.)


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  • | 29.05.2006 14:22

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von campino89
@MCLane Ruhestörung? Toooooll, wa shat das mit dem Thema zu tun? Nichts! Rööööchtög. Kann da ehrlich gesagt nichts finden, was auf die gegebene Situation zutrifft!?
Ach übrigns, dass man die Nummer sieht, war gerade der "Witz" -.-
Du hast es natürlich nicht begriffen, Campino.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass schon einen einfache Ruhestörung ausreicht, um eine Wohnung betreten zu dürfen.
Jetzt klar?!
Das die Unverletzlichkeit der Wohnung, die sich aus Artikel 13 GG ergibt sehr wohl sehr schnell eingeschränkt werden kann, selbst bei einer bloßen OWI wie einer Ruhestörung.
Offensichtlich hast du mich nicht verstanden. Is ja schön, dass du mich bei ner Ruhestörung besuchen darfst. Aber das ist nicht das Thema und hat nix damit zu tun, ist ne völlig andere Sache, die ich, mh, mehr oder weniger nachvollziehen kann (ok eher weniger :D).

Zitat:
Zitat von McClane
BTW:
Was soll daran witzig sein, wenn man Deine Nummer sieht? Du handelst Dir damit doch nur Ärger ein, das ist natürlich superwitzig...
Nein, das erklär ich dir jetzt nicht das ist mir zu blöd :roll: :004


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  • | 29.05.2006 14:39

@McClane
Wiederspricht der Text nicht deinen Auffassungen?
In dem Post am Anfang ging es doch ledigliche um eine Verkehrskontrolle, wobei den grünen was komisch vorkam!?!
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass Ihr euch auch nicht immer so ganz einig seid, oder!?!

Aber ich kenn dazu auch ne tolle Aktion.
Am letzten Samstag war bei uns in Kevelaer Vogelschießen (Schützenfest).
Mein Vater hielt ebenfalls auf den Königsposten. Da der Parkplatz vor der Stange allerdings hoffnungslos überlaufen war, und bereits die ersten Fahrzeuge am Straßenrand, unter anderem auf einer Bushaltestelle standen, entschloss ich mich, meinen Wagen zwischen den bereits auf der Bushaltestelle abgestellten Fahrzeugen abzustellen.
Mein Pech: Ein Streifenwagen, welcher den Umzug zum neuen König absichern wollte, stand ebenfalls auf der Haltestelle. Nachdem ich meinen Wagen abgeschaltet hatte, kam der Cop raus und meinte mich fertig machen zu müssen. Bushaltestelle blablabla Knöllchen blablabla Frechheit, wo ich danebenstehe.
Mein Gedanke: Leck mich doch du Luftpumpe!
Ey, da standen 2 Autos, die weder Knöllchen noch sonst was hatten. Und Der Hammer: Es war ne Bushaltestelle für den Bürgerbus, der nur in der Woche und nicht am Samstag fährt.
Ich dachte dann halt nur: Na komm schon, der kleine hat nen schlechten Tag erwischt. Für mich war die Sache gegessen, aber dann fiel Ihm auf, dass mein Wagen nicht der Masse entsprach und er fing an, diesen auseinander zu nehmen.
Dabei fiel Ihm meine Feuerwehraxt, welche ich berufsbedingt zusammen mit meinen Einsatzklamotten IMMER mit mir im Wagen führe, auf.
Da ging der Scheiß wieder los.
Axt blablabla, Waffenschein blabla.
Mir wurde die Sache zu wild, machte Meinen Wagen zu und haute ab.
Aber ich konnte mich revangieren. Mein Dad holte den Vogel und der Grüne musste nun den Umzug bis vor unsere Haustüre begleiten.
Als er mich dann noch nach nem Wasser fragte, platzte mir mein Hals.
Ich verwies Ihn auf die nächst gelegene Gaststätte, wo er sich für 1,20€ selbst sein Wässerchen kaufen könnte.
Daraufhin wurd er auch wütend, setzte sich in seinen Grün Weißen Partybus und fuhr weg.

Ich finde man kann die Cops nicht veralgemeinern, aber bei manchen von denen denke ich mir echt schon mal, ob die noch alle Tassen im Schrank haben!


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  • | 29.05.2006 14:54

@ Campino ich habs begriffen was Du mit der Nummer sehen meinst, ist halt Umgangs Sprache für :::::: .Möchte auch nicht das jeder meine Nummer sieht :D

@ All seht im Leben nicht immer alles so Verbissen, es zu kurz um sich über alles zu Ärgern. Besser ist miteinander als Stumpf neben einander her Leben!!!

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