Wiedermal deutsches Recht! - Seite 4

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  • | 29.05.2006 14:59

@Dade34 ... öhm jetzt versteh ich dich aber nicht :D

Verstehe auch nicht, was hier alle sone große Nummer draus machen, geht ja einfach nur darum, dass der Schutzmann nen bißchen überreagiert hat und in wie weit das rechtens war in dieser Situation. Bisher hab ich dafür noch keinen wirklichen Grund gefunden.

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  • | 29.05.2006 15:14

Zitat:
Zitat von Bäckdraft
@McClane
Wiederspricht der Text nicht deinen Auffassungen?
In dem Post am Anfang ging es doch ledigliche um eine Verkehrskontrolle, wobei den grünen was komisch vorkam!?!
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass Ihr euch auch nicht immer so ganz einig seid, oder!?!
Eben nicht.
Ich versuche euch zu verdeutlichen, dass es NICHT einer Straftat bedarf, um eine Wohnung zu betreten, sondern dass, wie von mir dargestellt SCHON eine Ordnungswidrigkeit ausreichen kann.

Somit war das Verhalten, welches @krie6hofv beschrieben hat, alles in allem korrekt und hat nichts mit einem schlechten Tag der Polizisten zu tun oder ähnlichem.

Das es dem "Normalbürger" oft nicht verständlich zu erklären ist, was wann und wieso welche Massnahme rechtmäßig ist, ist mir auch klar. Deshalb versuche ich es so verständlich wie möglich rüber zu bringen.

Und noch was, dieser urbane Mythos mit der einen Krähe die der anderen und so weiter - das könt ihr euch sparen, das ist, wenn es denn so ist, in JEDEM(!!!) anderen Beruf auch so. Packt euch mal an die eigene Nase.


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  • | 29.05.2006 15:19

Ich glaube wir weichen hier wiedermal viel zu weit vom Thema ab.
Zusammenfassung:
Wir haben einen User, der ein Problem hatte, und dieses uns offenbaren wollte.
Dann haben wir viele User, die meinen Ihren Senf dazugeben zu müssen.
Und zu guter Letzt haben wir einen Cop in unseren Reihen, der versucht, mit seinen Formulierungen die Arbeit der Polizei rechtfertigen zu müssen.
Das es hier dann wiedermal zu einem "Beschwerdethread" gegen die grünen kommen musste ist doch wohl klar gewesen, oder!?!

Denke mir, man sollte hier dicht machen, da man sowieso nicht auf einen klaren Nenner kommen kann.

Wenn man Lust zum diskutieren über die Polizei hat, warum dann nicht folgenden Thread eröffnen:

Das deutsche Volk VS. Polizei

MFG


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  • | 29.05.2006 15:24

@McLane, gut der Polizist darf das, meinetwegen. Aber warum:frage: Ich meine ist doch eigentlich total unnötig in so einem Fall.

Zitat:
Und noch was, dieser urbane Mythos mit der einen Krähe die der anderen und so weiter - das könt ihr euch sparen, das ist, wenn es denn so ist, in JEDEM(!!!) anderen Beruf auch so. Packt euch mal an die eigene Nase.
Hab ich ja schonmal gesagt, gerade als Exekutive, hat die Polizei meiner Meinung nach da ne Sonderstellung, bei der sowas vermieden werden sollte.


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  • | 29.05.2006 16:08

Nu klinke ich mich doch mal ein:

Rechtsgrundlagen zum Betreten von Grundstücken und Wohnungen finden sich hauptsächlich in der StPO, dort als sogenannte Mindermaßnahme zur Wohnungsdurchsuchung, die hier nicht stattgefunden hat, und im Gefahrenabwehrrecht der einzelnen Bundesländer. In letzteren wird sogar oftmals zwischen dem Betreten von Wohnungen und der Wohnungsdurchsuchung unterschieden.

Damit das jeweils zur Anwendung kommen kann, bedarf es neben einiger andere Kleinigkeiten entweder einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, bzw. einer speziell definierten Gefahr (wobei ihr euch jetzt bitte nicht über den Begriff ´Gefahr´ hermacht, denn der bedeutet etwas ganz anderes, als ihr euch vermutlich darunter vorstellt - das würde jetzt hier definitiv den Rahmen sprengen!).

Auf welche Regelungen sich die Beamten gestützt haben, lässt sich hier wohl kaum feststellen, weil die beiden nicht hier sind. Vermutlich hatten die ihren ganz eigenen Blickwinkel auf die Situation.

Was die Straftat angeht: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat - wenn jemand keinen Führerschein dabei hat, kann man schonmal auf diese Idee kommen. Das rechtfertigt jedoch ehr selten ein Betreten von Wohnungen.

Ich habe aber noch eine andere Idee, die mir hier viel treffender erscheint. Dann würde es nämlich um die Identitätsfeststellung gehen. Die Polizei darf (wenn die Bedingungen vorliegen) nach den beiden großen Ermächtigungskomplexen zur Feststellung der Identität die notwendigen Maßnahmen treffen. Ganz speziell erwähnt werden
1. das Anhalten (´halt stehenbleiben´- salopp gesagt),
2. das Festhalten (das geht im Einzelfall bis hin zur Mitnahme zur Wache, dort befragen, einsperren, etc.) und
3. das Durchsuchen der Person inklusive der mitgeführten Sachen.

Im Bereich der Strafverfolgung wäre zudem auch eine erkennungsdienstliche Behandlung möglich (Fingerabdrücke, Lichtbilder, etc.).

Das Ganze muss natürlich im Rahmen eines gewissen Verhältnisses bleiben (Verhältnismäßigkeit ist auch so ein Ding, über das ihr hier jetzt bitte nicht herfallt, siehe oben).

Für das Erlebnis von ´Krie6hofv´ sehe ich das jetzt mal so: Dort sollte eine Identitätsfeststellung stattfinden, aber er gab an, keine Dokumente dabei zu haben. Offensichtlich haben die Beamten ihm das sogar geglaubt. Jetzt war es ihnen aber wichtig herauszufinden wer das ist. Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn als nächstes mit zur Wache zu nehmen, von dort z.B. seine Eltern anzurufen, damit sie seine Dokumente vorbeibringen. Statt dieses Aufwandes hat man offenkundig beschlossen, ihn nach Hause zu begleiten und dort seine Identität festzustellen.

Also haben die Beamten eine geringere Maßnahme, als das Festhalten durchgezogen. Der Preis dafür nicht mit zur Wache kommen zu müssen, war eben das die Tür offen bleibt, damit die Beamten weiterhin Zugriff haben, bis feststeht, wer er ist.

Außerdem spielt Eigensicherung auch immer eine große Rolle bei der Sache. Wäre nicht das erste Mal, dass jemand aus seiner Wohnung wiederkommt und was Gefährliches in der Hand hält.

Ich behaupte jetzt einfach mal, das Ganze war eine Mindermaßnahme zur Identitätsfestellung.

Jetzt mal ehrlich, ist ein Aufenthalt auf der Wache (in einer Zelle) bis jemand die Papiere bringt angenehmer, als das kurze offenstehen lassen der Wohnungstür?

Wie gesagt, auch nur eine Alternative, das ganze rechtlich zu begründen - wie es wirklich zu begründen ist, setzt vorraus, die Beamten auch mal dazu gehört zu haben.

Meiner Meinung nach lohnt die ganze Aufregung nicht. Das ist Standardvorgehen der Polizei. Ist irgendjemandem ein Nachteil dadurch entstanden? Man war gegenseitig vielleicht nicht nett zueinander - aber der Rest hier ist Kindergartenkram.

Im übrigen ist das wie so oft eine vereinfachte Darstellung von mir ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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  • | 29.05.2006 16:28

Du erwartest aber nicht ernsthaft, dass hier einer was mit dem Begriff MINDERMASSNAHME anfangen kann, oder?


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  • | 29.05.2006 16:37

@mcclane
das mit der krähe hab ich anders gemeint als es rüberkam. ich meinte damit, dass sich die behörde natürlich erstmal vor ihre beamten stellt, was ja auch gut und richtig ist. sonst würde wohl jeder polizist bei ausübung seiner arbeit von jedem aus prinzip verklagt!
ich bin ja prinzipiell deiner meinung was diese geschichte angeht...


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  • | 29.05.2006 16:51

Also ich sehe da nichts falsches dran.Wenn jemand seine Papiere nicht dabei hat (angeblich oder evt gewollt sogar) und die Polizei dadurch den eindruck bekommt da könnte vielleicht was falsch dran sein,ist es doch ihr gutes recht mit zukommen und zu gucken ob alles ok ist oder die Person evt gesucht wird oder etwas anderes vorliegt.Das die Tür dabei offen bleibt ist eigentlich auch normal.Wie schon gesagt wurde, wer seine Papiere mit hat der kommt erst garnicht in so eine Situation.Aber sollten sie mal einen laufen lassen und hinterher stellt sich raus der wurde gesucht oder sonst was regen sich alle auf warum die Person so laufen gelassen wurde.Das kann man sehn wie man will,ich seh da aber nichts schlimmes dran.


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  • | 29.05.2006 16:58

Zitat:
Zitat von McClane
Du erwartest aber nicht ernsthaft, dass hier einer was mit dem Begriff MINDERMASSNAHME anfangen kann, oder?
das find ich jetzt persöhnlich aber als frechheit. Damit werden wieder alle user als klotz hohl dargestellt. Muss auch nicht sein oder????

Sorry wenn der post spam ist aber ich finde das ging jetzt nen stück zu weit.!

  • McClane
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  • | 29.05.2006 17:01

Der Begriff war mir noch vor wenigen Monaten neu und nicht geläufig. Ich kannte diesen Begriff so nicht, wir nannten Mindermassnahmen "weniger gravierenden Grundrechtseingriff".


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  • | 29.05.2006 17:09

ja gut aber ich finde das man, wenn man da drüber nachdenkt schon herrausfinden kann was gemeint ist. aber das solls dazu auch gewesen sein.
nehme deinen letzten post mal als entschuldigung an *dreist :D* :ok:

  • McClane
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  • | 29.05.2006 17:19

OK!:D


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  • | 29.05.2006 17:23

Zitat:
Du erwartest aber nicht ernsthaft, dass hier einer was mit dem Begriff MINDERMASSNAHME anfangen kann, oder?
@McClane
Lass das mal meine Sorge sein, was ich erwarte oder nicht. Möglicherweise war meine Intention ja auch, einigen Usern hier vor Augen zu führen, wie kompliziert die ganze Materie ist. Nicht umsonst dauert eine Polizeiausbildung drei Jahre. Es mag dich vielleicht verwundern, aber ich habe diesen Begriff ganz gezielt hier verwendet - und so schwer ist er ja nun auch nicht.

Oder erwartest du etwa, dass du hier Klärung herstellst, indem du einfach Gesetzestexte postest?


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  • | 29.05.2006 17:31

@McClane, @Nightwish: Vielen Dank fuer die Ausfuerungen
Als Normalbuerger kennt man halt bestenfalls das GG und vielleicht Teile das BGB, da schadet ein wenig Hintergrundwissen nicht. Klasse, dass ihr sowas einer breiteren Oeffentlichkeit zugaenglich macht! :-)

Ob jetzt alle Ermaechtigungen, die die Polizei hier hat, sinnvoll sind, steht natuerlich auf einem anderen Blatt. Solange es aber entsprechende Vorschriften gibt, sind die natuerlich gueltig, es sei denn, jemand klagt z.B. vor dem BVG gegen das Gesetz. Dem "Die Polizei hat meine Wohnung verletzt wegen ner zu lauten Party"-Thread kann man also erstmal gelassen entgegen sehen :D

Die Geschichte selbst finde ich uebrigens auch nicht so dramatisch, wie's hier dargestellt wird. Die Polizisten haben ja nicht seine Wohnung durchsucht, sondern wollten nur, dass die Tuer offenbleibt. Meiner Meinung nach war das der Situation durchaus angemessen. Wir wissen natuerlich nicht, wie Krie6hofv aussieht, aber wenn ich den Verdacht haette, dass mein Gegenueber eine rechte Gesinnung hat - ob der berechtigt ist oder nicht - waere ich auch nochmal etwas vorsichtiger als sonst.

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  • | 29.05.2006 17:32

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Du erwartest aber nicht ernsthaft, dass hier einer was mit dem Begriff MINDERMASSNAHME anfangen kann, oder?
@McClane
Lass das mal meine Sorge sein, was ich erwarte oder nicht. Möglicherweise war meine Intention ja auch, einigen Usern hier vor Augen zu führen, wie kompliziert die ganze Materie ist. Nicht umsonst dauert eine Polizeiausbildung drei Jahre. Es mag dich vielleicht verwundern, aber ich habe diesen Begriff ganz gezielt hier verwendet - und so schwer ist er ja nun auch nicht.

Oder erwartest du etwa, dass du hier Klärung herstellst, indem du einfach Gesetzestexte postest?
Die habe ich erklärt.
Keine Bange, ich lass das mal Deine Sorge sein. Auch meine Intention war wie die Deine.

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