Fahrzeug verkauft bei E-Bay


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  • | 03.09.2006 10:00

Mal sone Frage,

wenn ich einen alten Astra bei E-Bay verkaufe von Privat.

Fahrzeug wurde abgemeldet und wird bei Barzahlung übergeben mit den Fahrzeugpapieren.

Ist es dann überhaupt noch erforderlich, einen Kaufvertrag aufzusetzen? Eigentlich ist es ja durch E-Bay bereits ein rechtskräftiger Vertrag.

Wa hat es mit der Veräußerungsanzeige auf sich, habe die bei AutoScout gefunden.

  • MarcB
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  • MarcB
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  • | 03.09.2006 11:08

Hallo,

aber in den seltesten Fällen schreibt man ja so Sachen wie die Fahrgestellnummer,KFZ-Brief Nummer oder z.B. die genaue Anzahl an Schlüssel die übergeben wurden in die EBay Auktion.
Deshalb würde ich auf jedenfall dann immer noch zusätzlich einen normalen KFZ Kaufvertrag machen um genau nachzuweisen welches Auto an wen verkauft wurde.


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  • | 03.09.2006 11:21

Ja das stimmt.

Aber die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und Versicherung ist ja nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch auf meinen Namen angemeldet ist.


Insofern kann mir ja steuerrechtlich und versicherungsrechtlich nichts passieren oder?

Ich glaub, ich setze so eine Veräußerungsanzeige auf, die wir beide quitieren, so auch die Unterlagen und Schlüsselmengen angegeben sind.


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  • | 03.09.2006 11:26

ich habe auf ebay auch schon ein auto verkauft und als der käufer es aubholen gwekommen ist trotzdem einen kaufvertrag gemacht...sicher ist sicher!!!


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  • | 03.09.2006 12:01

Ich würde auch immer auf Nummer sicher gehen :ok:


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  • | 03.09.2006 15:08

wenn der käufer keinen haben will würd ich ihm auch keinen geben. hast doch keine nachteile dadurch das kein kaufvertrag gemacht wird, ganz im gegenteil sogar ;)

  • ~calli
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  • ~calli
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  • | 03.09.2006 15:33

Auch wenn es bei Ebay ein rechtlicher Vertrag ist ,würde ich dir empfehlen, einen extra Kaufvertrag mit ihm zu machen,da du ja nie wissen tust, ob derjenige, der dein Auto ersteigert hat, auch wirklich der ist, der vor dir steht.
Denk immer daran "doppelt gemoppelt hält besser "

  • MarcB
    Gast
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  • | 03.09.2006 15:34

doch es kann sehr wohl nachteile haben.

Seit 1998 gibt es die Altautoverordnung. Damit muss man eine Verbleibserklärung bzw Verbleibsnachweis liefern wenn das Fahrzeug länger stillgelegt wird.

Was wäre z.B der Ebay Käufer schlachtet ein paar Teile und stellt dann die Reste irgendwo in einem Wald ab.....dann ist man als letzer Halter dran wenn man nicht konkret nachweisen kann das man genau dieses Fahrzeug an den entsprechenden Käufer verkauft hat.


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  • | 03.09.2006 17:41

Zitat:
Zitat von MarcB
doch es kann sehr wohl nachteile haben.

Seit 1998 gibt es die Altautoverordnung. Damit muss man eine Verbleibserklärung bzw Verbleibsnachweis liefern wenn das Fahrzeug länger stillgelegt wird.

Was wäre z.B der Ebay Käufer schlachtet ein paar Teile und stellt dann die Reste irgendwo in einem Wald ab.....dann ist man als letzer Halter dran wenn man nicht konkret nachweisen kann das man genau dieses Fahrzeug an den entsprechenden Käufer verkauft hat.
Genau so sieht das nämlich aus


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  • | 03.09.2006 17:47

So,
Auto ist eben geholt worden.

Hab eine Veräußerungsanzeige gegenzeichnen lassen, in der die Daten zum Auto angegeben sind, die Vertragspartner bezeichnet, sowie eine Erklärung der ausgehändigten Unterlagen.

Das sollte reichen, denke ich.


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  • | 03.09.2006 18:18

Mach ist besser!!! Doppelt gemoppelt hält besser!!

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