Frage zu Tempolimit und Überholverbot in Baustelle


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  • | 08.11.2006 10:29

Angenommen man fährt durch eine Autobahnbaustelle. In der Baustelle gilt Tempo 80 und Überholverbot für PKW. Jetzt fährt man da locker flockig mit 80 durch, auf der rechten Spur fahren aber einige LKW und dahinter zwei, drei Autos mit Tempo 60.

Gehe ich recht in der Annahme das ich die nicht überholen dürfte, obwohl ich ja mit 80 an denen vorbeikäme ? Gilt das Überholverbot hier mehr als das vorgeschriebene (Höchst-)Tempo ? Und heißt das im Extremfall das ich auch hinter jemanden bleiben müsste der besonders ängstlich ist und evtl. mit 40 durch eine Baustelle fährt ?

Das es in der Praxis wohl 99% anders machen würde laß ich hier mal außen vor, mir gehts um die rechtliche Situation.

:hut:


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  • | 08.11.2006 10:35

Zitat:
In der Baustelle gilt Tempo 80 und Überholverbot für PKW.
Meist gilt das Verbot doch nur für Lkw (etc.).
Zitat:
Gehe ich recht in der Annahme das ich die nicht überholen dürfte, obwohl ich ja mit 80 an denen vorbeikäme ?
Ja.
Zitat:
Gilt das Überholverbot hier mehr als das vorgeschriebene (Höchst-)Tempo ?
Das Schild schreibt vor, wie schnell man höchstens fahren darf. Nicht wie schnell man fahren muss. Die Schilder stehen also nicht in Konkurrenz.
Zitat:
Und heißt das im Extremfall das ich auch hinter jemanden bleiben müsste der besonders ängstlich ist und evtl. mit 40 durch eine Baustelle fährt ?
Ja.


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  • | 08.11.2006 10:35

Das du hinter den anderen Fahrzeugen hinterher fahren müsstest ist richtig. Ein Überholverbot gilt allgemein, egal wie langsam die vor Dir fahrenden Fahrzeuge fahren... Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen...


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  • | 08.11.2006 10:38

Zitat:
Zitat von W8
...Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen...
Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder?

BTT:
Wie schon gesagt - selbst wenn der Trucker nur 60 fährt: schön dahinter bleiben...


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  • | 08.11.2006 10:43

O.k., hab ich mir doch gedacht...

Das das Überholverbot meist nur für LKW gilt ist mir klar, diese Situation ist dann eben mal eine etwas andere... :D ;)


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  • | 08.11.2006 10:46

Zitat:
Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen...
Aber nur, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Zitat:
Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder
Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben.


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  • | 12.11.2006 14:57

Zitat:
Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder
Zitat:
Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben.
Nun, und wenn die (frisierte) Mofa schneller fährt als die erlaubten 25 KmH, darf man diese trotzdem überholen? :D :hut: Ähm, gibt es nicht noch den Unterschied zwischen "überholen", und "vorbeifahren"?

Z.B. in der Stadt bei 2.Spuren pro Richtung, darf die rechte Spur doch auch mal schneller fahren als die Linke Spur, wenn es auf der linken Spur wegen Ampelverkehr oder Linksabbieger langsam vorran geht.

Das gillt doch auch bei Stau auf der Autobahn bez. in Baustellen, das rechts überholen und rechts Vorbeifahren 2 verschieden zu deutende Sachen sind.


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  • | 12.11.2006 16:48

Zitat:
Zitat von W8
Das du hinter den anderen Fahrzeugen hinterher fahren müsstest ist richtig. Ein Überholverbot gilt allgemein, egal wie langsam die vor Dir fahrenden Fahrzeuge fahren... Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen...
Is LEIDER so!!!

Hat MIR letztens auch erst der nette Herr von der Polizei erzählt!!!


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  • | 12.11.2006 17:01

aber dran halten tut sich fast eh keine sau ^^


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  • | 12.11.2006 17:54

Ist ja im prinzip auf landstraße etc. genauso. Auch wenn hundert gefahren werden darf, darf der LKW der 80fährt ja denoch nicht überholt werden...


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  • | 12.11.2006 19:40

Zitat:
Zitat von Quattrorambo
Zitat:
Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder
Zitat:
Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben.
Nun, und wenn die (frisierte) Mofa schneller fährt als die erlaubten 25 KmH, darf man diese trotzdem überholen? :D :hut:
Spielt keine Rolle, denn für Zweiräder (außer mit Beiwagen) gilt, dass sie im Überholverbot überholt werden dürfen. Bei dem Zusatzzeichen mit dem Trecker geht es um vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h.

Zitat:
Ähm, gibt es nicht noch den Unterschied zwischen "überholen", und "vorbeifahren"?
Ja, den gibt es. Grob gesagt: Fahrzeuge, die auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren oder die verkehrsbedingt warten, werden überholt. Fahrzeuge, die am Rand parken, an denen wird vorbeigefahren.

Zitat:
Z.B. in der Stadt bei 2.Spuren pro Richtung, darf die rechte Spur doch auch mal schneller fahren als die Linke Spur, wenn es auf der linken Spur wegen Ampelverkehr oder Linksabbieger langsam vorran geht.
Das Ergebnis ist richtig, aber der Grund ein anderer.

Wenn es innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung gibt, dann darf man
1. den Fahrstreifen frei wählen und
2. rechts schneller fahren als links (also faktisch rechts überholen).
Unabhängig von der Verkehrsdichte. Aber nur innerorts und nur mit Fahrzeugen bis 3,5 t z.G.G.

Zitat:
Das gillt doch auch bei Stau auf der Autobahn bez. in Baustellen, das rechts überholen und rechts Vorbeifahren 2 verschieden zu deutende Sachen sind.
Nein, denn die Fahrzeuge im Stau warten verkehrsbedingt. Also werden sie überholt. Wenn die Fahrer den Motor abstellen und weggehen, also Parken, dann wäre es ein Vorbeifahren.
Bei extrem dichtem Verkehr oder im Stau darf man natürlich rechts überholen - aber nicht über den Seitenstreifen ;)

(wobei das strenggenommen dann auch nicht in jedem Fall mehr ein Überholen wäre, aber das würde jetzt vielleicht etwas zu sehr ins Detail gehen)

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