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Hallo, |
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Genau das ist die kacke , aus Versicherungstechnischen gründen darfst du das nicht. Hab mich damals bei der Polizei erkundigt. Selbst mit nem schild "Auf dem Weg zum SChrottverwerter" darfst nicht fahren. |
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Schon mal was von nem Abschleppseil gehört??? |
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Ganz Einfach! |
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Zitat: Er kann doch nicht einfach nen abgemeldetes Auto auf Öffentlichen Str. schleppen.
Zitat von Fetti_Passat_B3 Schon mal was von nem Abschleppseil gehört??? |
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Zitat: Eben! In dem Fall wäre es nämlich kein Abschleppen mehr, sondern ein nicht genehmigtes Schleppen. Das kann beim Erwischtwerden erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.Zitat von DK-Design Zitat: Er kann doch nicht einfach nen abgemeldetes Auto auf Öffentlichen Str. schleppen.Zitat von Fetti_Passat_B3 Schon mal was von nem Abschleppseil gehört???Innerhalb des Zulassungsbezirkes darf man mit einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen auf direktem Wege zur HU/AU fahren, wenn die Haftpflichtversicherung mit dieser Fahrt einverstanden ist. So steht es in der StVZO. Ab dem 1.3.2007 steht das dort aber nicht mehr. Die dann geltende neue Regelung, FZV genannt, lässt beim ersten Lesen IMHO erstmal ein paar Fragen offen..... |
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oh mann! tolle ratschläge wiedermal .... |
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Zitat: Son Käse! Zitat von CandyRed oh mann! tolle ratschläge wiedermal ....hast du vor das fahrzeug zuzulassen wenn der tüv hat!? wenn ja gehste zu deiner versicherung und erzählst denen von deinem problem, die stellen dir dann 5 tageskennzeichen zur verfügung. wenn du den wagen dann dort nachem tüv anmeldest kostet dich das garnichts! willst du den nicht anmelden hilft dir eigentlich nur noch n trailer weiter, sprich die karre aufn hänger und los gehts. oder aber du hast die möglichkeit dir irgendwo für 2 std ne rote nummer zu leihen!? Hol dir die Doppelkarte deine Versicherung und fertig! Nix rote Nummern oder Trailer! Weiß gar nicht was Ihr hier son Aufriss macht! |
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@ beetlejuiceBLN: |
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da merk ich mal wieder wie gut ich das habe. wenn mein wagen tüv braucht muß ich nur 500m fahren Zitat: mir hat man in der fahrschule gesagt,das man ein auto nur dann, ohne kenzeichen, abschleppen darf wenn das auto nicht fahrbereit ist.Zitat von Nightwish Zitat: Eben! In dem Fall wäre es nämlich kein Abschleppen mehr, sondern ein nicht genehmigtes Schleppen. Das kann beim Erwischtwerden erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.Zitat von DK-Design Zitat: Er kann doch nicht einfach nen abgemeldetes Auto auf Öffentlichen Str. schleppen.Zitat von Fetti_Passat_B3 Schon mal was von nem Abschleppseil gehört???Innerhalb des Zulassungsbezirkes darf man mit einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen auf direktem Wege zur HU/AU fahren, wenn die Haftpflichtversicherung mit dieser Fahrt einverstanden ist. So steht es in der StVZO. Ab dem 1.3.2007 steht das dort aber nicht mehr. Die dann geltende neue Regelung, FZV genannt, lässt beim ersten Lesen IMHO erstmal ein paar Fragen offen..... (ich weiß jetzt nicht ob es eine legale ist aber) mein fahrlehrer meinet: man muß also nur eben die zundverteiler abbauen und darf dann den wagen abschleppen, wei er aus eigener kraft nicht mehr fahren kann |
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ja, sssack. aber der is ja dann angemeldet! das ist ein untertschied!!! |
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Zitat: falsch ich habe das selbe problem!Zitat von CandyRed @ beetlejuiceBLN:ja richtig, son käse! erst nachdenken und dann schreiben! das mit der doppelkarte is richtig wenn du zum straßenverkehrsamt zwecks zulassung fährst, aber nicht zum tüv! hab die doppelkarte geholt und darf damit zum tüv und von da aus zur zulassungsstelle haben da extra vorher angerufen ob das geht und es darf! |
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Zitat: ja ich weißZitat von 16V-ossi ja, sssack. aber der is ja dann angemeldet! das ist ein untertschied!!!der meinte das auch wegen überführung von nicht zugelassenen autos |
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Zitat: "Abschleppen" ist ein festgelegter Begriff. Unter "Abschleppen" fällt nur, was dem Nothilfegedanken entspricht. Zieht man andere nicht fahrbereite Fahrzeuge hinter sich her, dass ist das "Schleppen" - ob die zugelassen sind oder nicht ist dann völlig unerheblich. mir hat man in der fahrschule gesagt,das man ein auto nur dann, ohne kenzeichen, abschleppen darf wenn das auto nicht fahrbereit ist. (ich weiß jetzt nicht ob es eine legale ist aber) mein fahrlehrer meinet: man muß also nur eben die zundverteiler abbauen und darf dann den wagen abschleppen, wei er aus eigener kraft nicht mehr fahren kann Siehe auch hier: Zusammenfassung zum Schleppen und Abschleppen Zitat: Ich habe es doch oben schon erklärt, dass das zulässig ist. Wer es nicht glaubt, kann es in § 23 StVZO selbst nachlesen (der Paragraph wird allerdings zum 1.3. geändert, aber bis dahin sehe ich kein Problem).
Zitat von 2erGolfer Zitat: falsch ich habe das selbe problem!Zitat von CandyRed @ beetlejuiceBLN:ja richtig, son käse! erst nachdenken und dann schreiben! das mit der doppelkarte is richtig wenn du zum straßenverkehrsamt zwecks zulassung fährst, aber nicht zum tüv! hab die doppelkarte geholt und darf damit zum tüv und von da aus zur zulassungsstelle haben da extra vorher angerufen ob das geht und es darf! |
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@ nightwish: |
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