Steuererhöhung trotz Partikelfilter?


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  • | 02.05.2007 21:27

Nabend zusammen,

heut hab ich vom freundlichen Finanzamt um die Ecke einen Steuerbescheid bekommen, nachdem mein kleines Autochen seit 1.4. einem erhöhten Steuersatz unterliegt und ich doch bitte nachzahlen soll.

Zitat:
Die Steuer für ihr Fahrzeug erhöht sich ... um 1,20€ pro angefangene 100cm³, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist
Klar ist, wenn ich zwischen 1.1.06 und 31.12.07 einen solchen Filter nachrüste, kriege ich nicht nur die Erhöhung erlassen, sondern sogar 300€ Gutschrift. Klar ist auch, wenn das Fahrzeug ab 1.1.06 zugelassen wurde und einen Filter besitzt, werde ich auch ausgenommen.

Absolut unklar ist, wie es aussieht, wenn man so doof war wie ich, im April 2005 einen Filter aufpreispflichtig ab Werk zu bestellen.

Hat jemand eine Ahnung, wie in so einem Fall die Rechtslage ist? Kann bzw. muss ich den Wagen umschlüsseln lassen und/oder den Filter nachträglich eintragen lassen? Wenn ja, wer ist dafür zuständig und wer trägt die Kosten?
Oder gilt die Regelung tatsächlich nur für Nachrüstfilter und ich hab eh keine Chance und bin so doppelt bestraft?

Oder (Achtung Ironie!) soll ich den Partikelfilter aus- und wieder einbauen zu lassen, um dann eine Steuerbefreiung zu erreichen?


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  • | 02.05.2007 21:37

Ich tippe auf Bürokratiefehler, ruf beim Finanzamt an und frag nach, weise sie doch freundlich darauf hin, dass du einen Partikelfilter besitzt.

MfG

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  • | 02.05.2007 21:46

Hallo,

bei Dir wird der entsprechende Eintrag in den Zulassungsdokumenten fehlen .Als Nachweis für den ab Werk eingebauten Partikelfilter gilt der Eintrag im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I . Ist der Partikelfilter nicht im Fahrzeugschein unter Ziffer 33 bzw. nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 eingetragen, musst Du bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorlegen, damit der Filter richtig in die Papiere eingetragen werden. Anschließend gibt es dann vom Finanzamt einen neuen Bescheid.

Also ab zum Händler/ bzw direkt Hersteller anschreiben....dann zur Zulassungstelle Papiere berichtigen lassen. Was wären wir in Deutschland bloß ohne Bürokratie :applaus:


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  • | 02.05.2007 22:01

Das könnte hinkommen - inzwischen hab ich mir die Finger wundgegoogelt nach dem Thema.

So wie es aussieht, ist für die Einteilung der Erhöhung die sogenannte "Partikelminderungsstufe" maßgeblich, die tatsächlich aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen sollte. Nachdem diese Stufen aber bei der Zulassung meines Dicken noch gar nicht erfunden waren, steht eine solche logischerweise bei mir im Schein nicht drin.

Da sehe ich schon das Männleinlaufen vor meinem geistigen Auge - Brief anfordern (Leasingfahrzeug), gleichzeitig Herstellerbescheinigung besorgen, mit beidem zur Zulassungsstelle, danach zum Finanzamt und natürlich erst bezahlen, dann rückerstatten lassen... wird wohl mindestens einen Tag Urlaub und etliche Nerven kosten.

Oh Mann - Staatsschimmel :rolleyes:

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