geblitzt! bin aber bald im ausland....


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  • | 28.05.2007 10:52

hallo an alle,

ich hab da mal so eine frage.
und zwar wurde ich letzte woche leider auf der autobahn mit 90 km/h zu viel geblitzt.
das auto ist auf meine firma zugelassen. aber ich denke schon dass die irgendwann drauf kommen das ich der fahrer war.
würde gerne mal wissen was passiert wenn es zum bußgelsbescheid kommt aber ich dann im ausland ( fliege in zwei wochen für ein halbes jahr in die usa) bin? wie sieht es dann mit der verjährungszeit (drei monate!!!) aus?
und ausserdem wohne ich noch bei meinen eltern? wie sollen die sich verhalten wenn die einen brief oder besuch von der polizei erhalten?

ps. da ich an dem tag wo ich geblitzt wurde ein cappi trug denke ich dass ich sehr schlecht auf dem foto zu erkennen bin...

vielen dank im voraus


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  • | 28.05.2007 10:57

Also ich hab mal gehört, dass wenn man im Ausland geblitzt wird es durchaus sein kann, dass einem der Brief ausm Ausland zugeschickt wird. Kann also sein, dass es auch andersherum so sein könnte, garantieren kann ich es aber nicht.

Übrigens könnten theoretisch deine Eltern sozusagen die Strafe "übernehmen". Selbst wenn du auf dem Foto erkannt wirst, interessiert die das nicht. Die interessiert nur das Geld, wer zahlt den akzeptieren sie als Schuldigen. ;)
Ist natürlich die Frage, ob deine Eltern das machen, die brauchen ihren Führerschein wahrsch. auch noch. :P

Und 90 Km/h sind schon ganz schön heftig. ^^


MfG


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  • | 28.05.2007 11:08

Die eltern können das aber nciht übernehmen wenn es ein FirmenWagen ist denn die Post landet bei der firma und die muss den Fahrer nennen.


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  • | 28.05.2007 11:13

hi,
habe vergessen zu schreiben dass ich hier in deutschland geblitzt wurde.
hast schon recht dass 90 km/h ziemlich hefig sind. dumme sache von mir...
die sache ist so: das auto ist auf meine frima zugelassen. ich denke aber dass die mit meinem namen rausrücken werden sobald die einen brief erhalten. und wenn ich dann irgendwann mal das bußgeldbescheid erhalten sollte, werde ich ja nicht in deutschland sein.
meine frage ist jetzt wie es mit der verjährungszeit läuft?
und ob und wie sich meine eltern gegenüber briefe und/oder polizeibesuch verhalten sollen.

danke


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  • | 28.05.2007 11:22

hallo. wenn deine firma den namen rausrückt wird die post ja automatisch zu weiter geleitet. du bekommst den anhörungsbogen uns hast 14tage zeit darauf zu reagieren. wenn du nicht darauf reagierst wird es ganz teuer. du hast allerdings die möglichkeit deinen eltern zu sagen das sie die post aufmachen sollen und in den anhörungsbogen reinschreiben das du für ein halbes jahr in den staaten bist. dann wird die ganze sache erstmal eingefroren und du musst dann dafür gearde stehen wenn du wieder in deutschland bist. oder du lässt die sachen von deinen eltern nach schicken und regelst es aus den staaten aus. das wird aber auch etwas länger dauern. raus kommst du da auf jedenfall nicht. und deine eltern brauchen sich da auch keine sorgen machen da du ja gefahren bist und nicht sie.


MfG Marcel


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  • | 28.05.2007 11:46

ok. und was passiert wenn meine eltern die post nicht aufmachen sondern mit einem vermerk (zb. das ich im ausland bin) zurück senden? oder die ganze geschichte ohne einen vermerk?
um ehrlich zu sein interessiert es mich ob ich da durch zeit gewinne und die verjährungsfrist abläuft?
denn bis ICH einen anhörungsbogen (deutsche anschrift) erhalte denke ich dass zwei monate vergehen werden. bis zur verjährung wären da ja nur noch ein monat...


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  • | 28.05.2007 11:54

hab noch was im internet gefunden.
beispiel für verjährung:

Fall 3: Anhörungsbogen an GmbH

Sachverhalt: Am 19.09. wird bei einer Geschwindigkeitsmessung der auf die XY GmbH zugelassene Firmenwagen geblitzt. Die Bußgeldbehörde übersandte am 14.10. einen Anhörungsbogen vom gleichen Tag an die XY GmbH. Gegenüber wird der GmbH (offenbar routinemäßig) der Vorwurf erhoben, die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Die GmbH wird aufgefordert, innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Für den Fall, dass die XY GmbH die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begangen haben sollte, wird in dem Schreiben darum gebeten, der Anhörungsbogen möge an den tatsächlich Verantwortlichen weitergereicht werden, und dieser möge sich zu dem Vorfall erklären. Über die GmbH gelangt der Anhörungsbogen an den Geschäftsführer G der GmbH, der den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Der G nimmt mit einem Schreiben, das am 17.10. bei der Bußgeldbehörde eingeht, zu dem Vorfall Stellung. Am 05.01. wird gegen G ein Bußgeldbescheid erlassen. Kann G sich nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg auf Verjährung berufen?

Lösung: Ja. Der Bußgeldbescheid gegen G wurde erlassen, als bereits Verjährung eingetreten war. Die Verjährung wurde gegenüber G nicht durch die Übersendung des Anhörungsbogens an die XY GmbH unterbrochen. Denn in dem Anhörungsbogen ist keine konkrete Person als Betroffener bezeichnet. Die Verjährung wurde auch nicht durch das am 17.10. bei der Bußgeldstelle eingegangene Schreiben des G unterbrochen. Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine „Vernehmung“ weil hierfür eine Anordnung der Behörde erforderlich ist, die auf eine Anhörung des Betroffenen abzielt. Daher war am 05.01., als der Bußgeldbescheid erlassen wurde, die Dreimonatsfrist der Verfolgungsverjährung wegen der am 19.09. begangenen Tat im Verhältnis zu G schon abgelaufen.


EDIT: DerLange_313
nutze Bitte den Name: 71101-2013.gif Größe: 50x16 Dateigröße: 651 Bytes Button um Doppelpost zuvermeiden, Danke


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  • | 28.05.2007 13:09

na dann wünsch ich dir alles gute kumpel...........


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  • | 28.05.2007 14:50

ich kann mir das nicht vorstellen. weil die verjährung ja nur in kraft tritt wenn bis zum tag xy kein schriftverkehr stattgefunden hat. sobald ein brief abgeschickt wird ist man erfasst und man muss zahlen. so habe ich es zumindest gehört. kann mich natürlich auch irren.


MfG Marcel


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  • | 28.05.2007 15:54

brauchst du deinen lappen in den staaten!? ansonsten laß den doch einfach hier liegen, deine eltern machen die post auf, gebens zu und schicken den führerschein zum straßenverkehrsamt. bis du wieder hier bist müßtest du den dann wieder haben.

oder bist du beruflich in den staaten!? weil dann kann deine firma das direkt angeben wenn die das schreiben bekommen. das ganze wird dann quasi zurück gesetzt und du erhälst pünktlich die post wenn du wieder in good old germany bist ;)

die verjährungsfrist gilt immer ab dem zeitpunkt wann das schreiben vom staat rausgeschickt wurde, sprich wenn 3 monate lang kein schreiben kommt hat sich das erledigt, außer natürlich wenn drin steht das die sich wieder melden wenn du aus amerika zurück bist ;) sollten das erste schreiben pünklich nach 3 monaten kommen gibts ne neue frist von 3 monaten bis die sich wieder melden müssen. natürlich immer wieder gegen aufpreis ;)


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  • | 28.05.2007 17:25

hehe geb den schein ab und mach in den usa in nem 24h kurs nen neuen für das halbe jahr in den usa ;)

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  • | 28.05.2007 20:31

Das Foto wird zu deiner adresse geschickt !

Aber wenn du da nicht mehr wohnst das könnte es unter gehn !!


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  • | 28.05.2007 22:06

Die drei Monate beziehen sich auf die Verfolgungsverjährung, d.h. dass innerhalb dieser Zeit eine Maßnahme gegen dich eingeleitet werden muss. Das kann auch passieren, wenn du im Ausland bist.

Ist der Bescheid rechtskräftig, dann bist du in der Vollstreckungsverjährung. Die beträgt drei oder fünf Jahre. Das sollte dann reichen.

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