Kontollbericht was tun? - Seite 2

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  • | 23.06.2007 11:54

dann steht doch am ende aussage gegen aussage da ich auch nen zeugen an bord hatt....


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  • | 23.06.2007 11:55

ne des hab ich net erwartet aber vielleicht hatte jemand mal die gleiche erfahrung das hab ich gehofft

denn meld ich den wagen nächste woche ab und verkauf den an einen kumpel auf papier...


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  • | 23.06.2007 11:59

da würde ich mal glatt sagen arschkarte gezogen. also ich lasse immer alles sofort eintragen. steht zwar nix im fz drin, aber ist alles vom tüv abgenohmen worden. ^^ muss ich halt noch umschreiben lassen. aber das kommt bei mir erst in 3 wochen wenn meine anlage von bn-pipes da ist. :D


aber wie lange fährst den schon mit dem umbauten herum?


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  • | 23.06.2007 12:01

Du könntest den Wagen zurückrüsten, mit dem Wagen hinfahren und denen weiß machen die haben sich damals getäuscht.
Aber das ist viel zu umständlich und hat keinen sicheren Ausgang...

Frag nen Kumpel oder irgend ne Firma, fahr zum TÜV und sag ich hol den übermorgen wieder ab, oder sonst was. Laß es eintragen und gut ist ! Und zwar sofort !!


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  • | 23.06.2007 12:01

Seit letzten samstag.... und ich wollt des ja auch alles eintragen lassen aber wie gesagt ich hab erst nächsten monat urlaub und zeit dafür


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  • | 23.06.2007 12:02

Ja des versuch ich ja nächste woche auch, aber ich kann nur zu einer firma fahren wo ich sicher bin das die mir des eintragen....


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  • | 23.06.2007 12:05

Was würde eigendlich sein, wenn du den Fahrzeugschein verlierst ?

Du bekommst einen vorläufigen und eine Verlustmeldung. Kostet ein paar Euro.

Aber kann die Polizei nicht eh eine Anfrage beim KVA starten mit der Bitte um Akteneinsicht ?


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  • | 23.06.2007 12:09

Welche Art von Kontrollbericht hast du denn? Eine Mängelkarte oder eine Ausweisbestätigung?

Was sollst du tun? Das Fahrzeug bei der Polizei vorführen oder beim TÜV und was soll anschließend mit dem Bericht passieren?

Ich glaube, hier wird einiges durcheinandergewürfelt. Die Frage ist, ob die Beamten einen potentielle Owi verfolgen wollen, oder ob es ihnen darum geht, dass ein bestimmter Mangel beseitigt wird oder beides.

Zitat:
Die werden sich zu diesem Vorgang schon ihre Notizen gemacht haben und diese dann mit deinem Fahrzeugschein vergleichen, wenn du da aufkreuzt.

Aber wenn du dein Auto vorher verkaufst, was dir ja niemand verbieten kann, können sie ihn sich zumindest nicht nochmal anfordern.
Zitat:
Sorry, aber das ist ziemlich naiv gedacht. Wenn die Beamten das herausfinden wollen, dann kannst du dein Auto verkaufen, so viel du willst. Die StVÄ speichern solche Daten. Da lässt sich rückwirkend eine Menge herausfinden. Zum Beispiel, ob am Tag der Kontrolle bestimmte Eintragungen oder Änderungsabnahmebescheinigungen schon vorlagen oder nicht.


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  • | 23.06.2007 12:09

Zitat:
Zitat von Black_VR6
Seit letzten samstag.... und ich wollt des ja auch alles eintragen lassen aber wie gesagt ich hab erst nächsten monat urlaub und zeit dafür
Sorry,aber dann bau ich die Sachen erst dann an wenn ich sie auch eintragen lassen kann.
Aus meiner Sicht bist du selber schuld und mußt halt mit den Auswirkungen leben.


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  • | 23.06.2007 12:13

Also da steht halt Kontrollbericht oben drüber.
aber da steht nichts davon das der FZ schein mit dem fahrzeug verglichen wird oder das ich das fahrzeug mitbringen soll



Zitat:
Zitat von Nightwish
Welche Art von Kontrollbericht hast du denn? Eine Mängelkarte oder eine Ausweisbestätigung?

Was sollst du tun? Das Fahrzeug bei der Polizei vorführen oder beim TÜV und was soll anschließend mit dem Bericht passieren?

Ich glaube, hier wird einiges durcheinandergewürfelt. Die Frage ist, ob die Beamten einen potentielle Owi verfolgen wollen, oder ob es ihnen darum geht, dass ein bestimmter Mangel beseitigt wird oder beides.

Zitat:
Die werden sich zu diesem Vorgang schon ihre Notizen gemacht haben und diese dann mit deinem Fahrzeugschein vergleichen, wenn du da aufkreuzt.

Aber wenn du dein Auto vorher verkaufst, was dir ja niemand verbieten kann, können sie ihn sich zumindest nicht nochmal anfordern.
Zitat:
Sorry, aber das ist ziemlich naiv gedacht. Wenn die Beamten das herausfinden wollen, dann kannst du dein Auto verkaufen, so viel du willst. Die StVÄ speichern solche Daten. Da lässt sich rückwirkend eine Menge herausfinden. Zum Beispiel, ob am Tag der Kontrolle bestimmte Eintragungen oder Änderungsabnahmebescheinigungen schon vorlagen oder nicht.


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  • | 23.06.2007 12:19

Ich hatte sowas ähnlich schonmal da haben die mich auch angehalten und sich die reifengröße aufgeschrieben und ich sollte montags den wagen dann mit fz schein vorführen ich hab dann sofort nen termin bei einem bekannten in der kfz werkstatt gemacht der hat mir das zwar net eingetragen aber ich hab die eingetragenen felgen wieder raufgeschraubt bin hingefahren und hab gesagt ihr kollege hat mich aufm weg zum tüv erwischt irgendwie muß ich ja zum tüv kommen des hat er auch eingesehen, nur des gestern war ja um 2 uhr nachts


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  • | 23.06.2007 12:19

Ein neuer Vergleich ist auch gar nicht nötig. Das Fahrzeug haben die ja schon gesehen. Für eine Anzeige bräuchten sie jetzt nur noch den Fahrzeugschein - wenn du ihn nicht zeigst, dann besorgen sie sich die Daten woanders.

Wenn du Glück hast, dann wollen sie nur sehen, dass die Mängel behoben sind, der Schein also korrekt ist. Wenn du Pech hast, dann gibt es eine Anzeige. Allein schon für die Lüge, dass alles Eingetragen wäre, du aber nur den Schein vergessen hast, würde ich die Anzeige schreiben. Aber das ist Geschmackssache.

Der Führerschein ist davon aber nicht gleich weg. Es sei denn, du hast schon einen Haufen Punkte.


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  • | 23.06.2007 12:20

Wenn dein Umbau "eintragungsfähig" ist, dann kannste das an jeder TÜV-Stelle machen. Da brauchst du nicht 100 Km zu einem Spezial-TÜV fahren.

Wenns die Polizei genau nimmt, hast du sowieso Pech, da der Zeitpunkt der Abnahme dokumentiert ist und nach dem Zeitpunkt der Kontrolle liegt.

Also entweder wieder auf Originalzustand umbauen oder abnehmen lassen, mit Fahrzeug und Papieren zur Polizei fahren und hoffen, dass sie es dann dabei bewenden lassen. Ich kann dir versprechen, dass du mit den ganzen Schlechte-Ausreden-Aktionen, die dir hier vorgeschlagen werden nicht durchkommen wirst.

Keine Zeit ist ein ziemlich schwaches Argument, wenn es tatsächlich um deinen Führerschein geht.


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  • | 23.06.2007 12:21

Momentan hab ich 5 punkte


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  • | 23.06.2007 12:23

Es gibt schlimmstenfalls 3 dazu, macht 8. Bei 18 ist er weg.

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