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Versicherungsträger ist nicht fahrzeughalter

23.06.2007 15:01 Tuning Beitrag 1
bibs
Gast
hallo

ich bekomme am dienstag ein neues auto, das wie vorher auch über meinen vater versichert werden soll (wegen der niedrigeren beiträge). bisher war es immer so dass er auch als fahrzeughalter eingetragen war. jetzt möchte ich mich als fahrzeughalter eintragen lassen.
hab hier schon gelesen dass das grunsätzlich auch geht.
aber wie sieht es aus, wenn man vater einen bestimmten tarif hat (beamter) und die versicherung nun sieht, dass es auf mich zugelassen ist?!
macht die versicherung dass dann überhaupt? oder muss ich dann höhere beiträge bezahlen?
meine eltern meinen, das geht nicht, wenn der versicherungträger nicht der fahrzeughalter ist. aberdie ham ja vorher auch schon gesehn, dass das geld immer von meinem konto abgebucht wird und so.
dann hätten die das ja auch nicht machen dürfen
23.06.2007 15:16 Tuning Beitrag 2
sssack


Erfinder des Rades


2110 Beiträge
23.12.2004 registriert
Kennzeichen: VEC
also bei mir geht das

mein auto ist auch auf meinem vater versichert und auf mich zugelassen. ich habe auch keine probleme mit den sonder rabaten . bei mir läuft mein wagen als landwirdschaftliches fahrzeug
23.06.2007 15:25 Tuning Beitrag 3
VR6CMW1986


Abgasjunkie


205 Beiträge
28.10.2006 registriert
Kennzeichen: UE
Das geht ohne Prob.

Dann bezahlst du aber auch mehr, als wenn der Versicherungsnehmer auch der Halter ist.
23.06.2007 15:31 Tuning Beitrag 4
sssack


Erfinder des Rades


2110 Beiträge
23.12.2004 registriert
Kennzeichen: VEC
Zitat:
Zitat von VR6CMW1986
Das geht ohne Prob.

Dann bezahlst du aber auch mehr, als wenn der Versicherungsnehmer auch der Halter ist.
bei mir macht das keinen unterschied
23.06.2007 15:34 Tuning Beitrag 5
3er golf


Abgasjunkie


214 Beiträge
22.06.2007 registriert
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also wenn dein vater als versicherungsnehmer eingetragen wird und du fahrzeughalter bist, bekommst du keinen beamten-tarif mehr.
von welchem konto das geld abgebucht wird ist völlig irrelevant. das kann auch das deiner tante oder freundin sein.
allerdings sind die beiträge für deine versicherung auch dadurch höher, dass der versicherungsnehmer nicht fahrzeughalter ist, sondern sein sohn. da spricht man vom abweichenden halter zuschlag. ehe/-lebenspartner wäre noch egal.

vom prinzip kannst du das also so machen, das du fahrzeughalter und dein vater versicherungsnehmer ist, sinnvoll ist es aber nicht, weil teurer ;)
23.06.2007 15:55 Tuning Beitrag 6
campino89


Redaktionsleitung



8641 Beiträge
24.08.2003 registriert
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Hatte ich als erstes auch so... Meine Mutter Versicherungsnehmer und ich Halter, aber beides auf meine Mutter war auf Grund der Tarife für den öffentlichen Dienst, wesentlich billiger.
23.06.2007 16:46 Tuning Beitrag 7
ChrisCross


Führerscheinfälscher


4444 Beiträge
30.03.2003 registriert
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Das ist möglich! :)
Der Halter des Kfz muss nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein. Ist ja bei anderen Versicherungen auch ähnlich: bei einer privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer ja unabhängig von der versicherten Person sein. Ist gerade interessant bei Beamten, die einen günstigeren Beitragssatz haben. ;)