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Auto nach langer Zeit wieder anmelden...
20.07.2007 06:42
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Tuning Beitrag 1 |
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Radler ![]() 8 Beiträge 07.07.2007 registriert Kennzeichen: lds |
Hallo, Ich hab vor eins meiner Cabrios wieder anzumelden. Das Ding is jetzt seit 3 oder 4 Jahren abgemeldet. Nun meine Frage die nummer mit vollgutachten wurde ja irgendwie von 18monaten auf 7 jahre geändert. Gilt das auch für mich, oder nur für Fahrzeuge die seit der Änderung abgemeldet wurden? Sprich muss ich nen vollgutachten machen lassen oder reicht normal HU und AU? Gruß Falko |
20.07.2007 08:23
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Tuning Beitrag 2 |
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Happymeal-Esser ![]() 419 Beiträge 19.11.2006 registriert Kennzeichen: OS |
gilt nur für autos die seit inkrafttreten der änderung von 18 monate abgemeldet wurden. |
20.07.2007 10:10
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Tuning Beitrag 3 |
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Abgasjunkie ![]() 241 Beiträge 09.12.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Das stimmt nicht ganz: Link Die vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) eines Fahrzeuges entfällt und wird durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges abgelöst. Der Vorteil für den Fahrzeughalter liegt darin begründet, dass die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge nicht mehr wie bisher 18 Monate nach Stilllegung erlischt. Die Fahrzeuge können auch nach längerer Zeit ohne große Probleme wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Notwendig ist neben der Vorlage der üblichen Zulassungsunterlagen lediglich noch die Beibringung Berichtes über die Haupt – und Abgasuntersuchung. Die Erstellung eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Ganzabnahme) entfällt, was zu einer Kostenersparnis für den Fahrzeughalter führt. Diese Regelung gilt auch für vor dem 01.03.2007 stillgelegte Fahrzeuge, bei denen die Stillegungsfrist von 18 Monaten schon abgelaufen ist.
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20.07.2007 16:47
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Tuning Beitrag 4 |
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Radler ![]() 8 Beiträge 07.07.2007 registriert Kennzeichen: lds |
sehr geil also brauch ich nur normal tüv... schön schön
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