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Unfall mit leihwagen, ohne unterschriebene papiere - Seite 1

11.08.2007 19:33 Tuning Beitrag 1
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
hallo

hatte einen unfall mit einem leihwagen...

mein wagen hatte einen unfall (ich hatte keine schuld) und diesen habe ich zur reparatur in eine fachwekstatt gebracht damit sie das mit der gegnerischen versicherung und der reparatur regeln.

vom händler habe ich einen leihwagen bekommen, für diesen aber keine papiere unterschrieben, wie er versichert ist und ob eine selbstbeteiligung wäre.

nun hatte ich einen unfall und der wagen wurde vom händler am unfallort abgeholt und ich habe einen anderen wagen wegen meiner eigenen reperatur bekommen (noch an ort und stelle).

als ich wegen meiner reperatur in der werkstatt war habe ich müdlich gefragt wie das ist bei einem unfall mit dem leihwagen. mir wurde gesagt die sind vollkasko ohne selbstbeteiligung versichert. dieses habe ich aber nicht schriftlich bekommen und auch nicht unterschrieben. habe den wagen hingestellt bekommen und "fahr mal", halt ohne weitere angaben zum fahrzeug.

laut fahrzeugschein war es ein firmenwagen.

meine fragen wären:
muss ein vertragshändler einem mitteilen wie der leihwagen versichert ist?
muss man das unterschreiben oder reicht es wenn es mündlich gesagt wird?
was ist wenn man keine papiere zum leihwagen zum unterschrieben bekommen hat?
wie soll ich mich nun verhalten?

was soll ich tun, wenn er mir mündlich gesagt hat, dass der leihwagen vollkasko ohne sb versichert ist aber er nun sagt ich muss den schaden bezahlen oder ich habe doch eine selbstbeteiligung die ich zahlen soll?

über eine schnelle helfende antwort wäre ich sehr dankbar

grüße der unfallbauer
11.08.2007 20:10 Tuning Beitrag 2
Turbomanu


Pagen-Fan


292 Beiträge
26.05.2007 registriert
Kennzeichen: hn
naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift.
sehr seltsam dass du nichts unterschreiben musstest, immerhin gehts da ja auch um den vorherigen zustand des fahrzeugs, z.b. bekannte dellen oder kratzer und Km (irgendwie müssen die ja auch mit der versicherung des unfallgegners abrechnen, immerhin verlangen viele verleier nicht nur für geliehene tage geld sondern auch für zuviel gefahrene KM) bzw die leihbedingungen (wie danach vollgetankt zurückbringen und eben versicherungsschutz).
also ich hab schon viele autos probegefahren, auch bevor ich meines gekauft hab musste ich unterschreiben wegen Sb bei der Vollkasko.
Da du aber nix unterschrieben hast denke ich nicht unbedingt dass du nun schlechte Karten hast kostenfrei aus der Sache rauszukommen.
Erkundige dich doch mal über die Geschäftsbedingungen des Autohauses ob und wieviel im Schadenfall du als Leihwagenfahrer zuzahlen musst.
Hast du das Auto vom reparierenden Autohaus direkt bekommen oder sprang da eine Drittfirma ein, weil das Autohaus z.b. keine Leihwagen hat?
Kontrollier doch auch mal deine Auftragsbestätigung für die Unfallreparatur, vielleicht steht dort ja was dabei zwecks Leihwagen und Kosten.
Andernfalls denke ich nicht dass die dir jetzt eine reinwürgen können, immerhin können die ja jetzt nicht einfach sagen ok wir verlangen für den Schaden 50% (als wucher) einfach so von dir. Irgendwo muss das ja ausgehandelt sein und du überlegst und willigst mit deiner Unterschrift ein, somit sind beide aus dem Schneider. Aber jetzt einfach nen Betrag nennen was du zuzahlen musst wär schon äussert seltsam. Und wenn die Mündlich was gesagt haben, hattest du jemanden als zeugen dabei?
Da es ja keinen Vertrag gibt denke ich dass der Händler in der Beweispflicht ist und nicht du, denn sie haben dir ja Leistungen gegeben und das sichern die ja normal ab.
11.08.2007 20:20 Tuning Beitrag 3
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
hallo,
der leihwagen war vom autohaus, welches meinen wagen reparieren sollte. als zeugen habe ich meine freundin dabei gehabt.

unterschrieben hatte ich soweit ich weiss nur die sicherungsabtretung wegen dem gutachter (1x für den händler und 1x für versicherung)

sonst glaube ich war da nichts weiter.

grüße
11.08.2007 21:59 Tuning Beitrag 4
Treffenfahrer
Gast
Haben die dir denn schon gesagt das du etwas bezahlen musst? Wenn die dir so wie ich das lese nochmals einen neuen gegeben haben dann würd ich doch erst mal abwarten was die sagen.:hut:
12.08.2007 10:57 Tuning Beitrag 5
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
er sagte nur "schauen wir mal" und "das wird schon" (wie auch immer ich das deuten soll...)

kann man irgendwo nachfragen wie ein auto versichert ist übers kennzeichen oder geht das wegen datenschutz nicht?

das blöde ist ich weiss nun nicht wie der neue leihwagen versichert ist, hab den ja auch nur hingestellt bekommen.
12.08.2007 11:15 Tuning Beitrag 6
Turbomanu


Pagen-Fan


292 Beiträge
26.05.2007 registriert
Kennzeichen: hn
wie das auto versichert ist vom kennzeichen her wird dir niemand sagen, das geht ja auch keinen was an. bleibt dir nur dort anzurufen oder hinzugehen.
aber echt seltsames autohaus hast du dir da rausgesucht..
12.08.2007 11:50 Tuning Beitrag 7
Leitwolf

Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
Zitat:
Zitat von Turbomanu
naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift.

gesichertes halbwissen :D
das stimmt nicht, auch mündliche zusagen können bindend sein im sinne eines vertrages.
12.08.2007 11:50 Tuning Beitrag 8
gnmpf74


Handbremse-Wender


3139 Beiträge
02.08.2006 registriert
Kennzeichen: HB
Zitat:
Zitat von Turbomanu
naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift.
Falsch!! In Deutschland ist für einen Vertrag grundsätzlich keine Form vorgeschrieben. Diese können sowohl mündlich, als auch schriftlich, sogar durch stillschweigend hingenommenes Handeln durch den anderen geschlossen werden. Ausnahme: Grundstückskauf- und Eheverträge, die müssen notariell beglaubigt werden, Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht und Wohnungsmietverträge.

@unfallbauer: Warum hast du nicht vor Übernahme des Leihfahrzeugs nach nem Leihvertrag gefragt???
12.08.2007 12:03 Tuning Beitrag 9
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
kann ich leider nicht sagen. war mein erster leihwagen wegen eines unfalles.

wenn mündliche aussagen auch bindend sein können, würde es heissen dass es bindens sein müsste, wenn er sagt die autos seien vollkasko ohne sb versichert?
12.08.2007 12:39 Tuning Beitrag 10
gnmpf74


Handbremse-Wender


3139 Beiträge
02.08.2006 registriert
Kennzeichen: HB
Sofern deine Freundin als Zeugin diese Aussage mitbekommen hat, sollte dies zutreffen. War es eine Markenwerkstatt in einem Autohaus oder ne freie und wie ist der Unfall mit dem Leihwagen denn passiert? Unter Umständen kann es nämlich sein, dass du doch in die Pflicht genommen wirst, nämlich dann, wenn die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht zahlen will (Trunkenheit am Steuer, Handy, nach Kippe gebückt etc.).
12.08.2007 13:23 Tuning Beitrag 11
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
war ein autohaus der automarke, die ich gefahren bin

bin normal gefahren, strasse war nass und in der kurve hat mich das heck überhohlt. habe noch extra gebremst, aber da kam das heck schon rum. bin mit ca 70 gefahren und vor der kurve gabs kein schild, also ist 100 erlaubt. bin die kurve schon hundert mal gefahren auch bei nässe.
also war nicht zu schnell, die anderen autos sind schneller durch die kurve als ich.
12.08.2007 13:27 Tuning Beitrag 12
Caficho





4849 Beiträge
01.11.2003 registriert
Kennzeichen: KR
war es wenigstens nen hecktriebler ?
12.08.2007 13:36 Tuning Beitrag 13
maho


Zufahrtdichtparker


1076 Beiträge
17.07.2005 registriert
Kennzeichen: WAF
Cool. Nen Leihwagen wegen Unfall mit dem eigenen Fahrzeug kriegen und den auch noch schrotten. Auch nicht schlecht.

Kannst mal davon ausgehen das du nichts bezahlen mußt. Habe in meiner gesamten Zeit wo ich Auto fahre schon einige Leihwagen gehabt und die waren bisher immer Vollkasko versichert (wird einem ja meistens vorher alles schön erklärt).

Schon ist es unüblich das du nichts unterschreiben mußtest als an dir den Wagen gegeben hat oder kennst du da jemanden gut?

Deine Freundin als Zeugin das du den Leihwagen bekommen hast brauchst du wohl nicht. Wenn eher jemanden der aussagt das du keinen Wagen hattest von denen:D.
12.08.2007 13:40 Tuning Beitrag 14
unfallbauer

Radler


8 Beiträge
11.08.2007 registriert
Kennzeichen: m
nein fronttriebler, aber wie es zum unfall kam ist erstmal zweitranging, da ich nicht gerast bin denke ich sollte es nicht grobfahrlässig sein.

wichtiger ist für mich wegen der nicht schriftlich festgehaltenen versicherung des wagens, was man machen kann.
12.08.2007 13:57 Tuning Beitrag 15
Catalunya
Gast
Zitat:
Zitat von Leitwolf
Zitat:
Zitat von Turbomanu
naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift.

gesichertes halbwissen :D
das stimmt nicht, auch mündliche zusagen können bindend sein im sinne eines vertrages.
Ja, super...also wenn ich keine Ahnung habe, besser nichts dazu sagen...wieder ein gutes Beispiel...Mündliche Verträge sind bindend! ;) ...auch wenn die Beweislage nicht immer einfach ist!

Im Regelfall sind die Autos mit 1.000€ SB versichert und dann geh auch mal von 1.000€ weniger auf Deinem Konto aus...