Polo G40 umbau


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  • | 14.09.2007 15:39

Ich hab mal ne frage wenn ich nen orig polo 2 g40 um 40mm tieferlege, und dem rsl cultwheels verpasse und ne bastuck anlage ab kat, kann ich damit in nen paar jahren noch h kennzeichen bekommen weil das heißt ja weitgehend dem orginal entsprechend.....


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  • | 14.09.2007 15:45

Soweit mir bekannt ist,bekommst du auch für getunte Auto´s ein H-Kennzeichen.....wenn...die Tuning Artikel aus dem Zeitraums stammen wie das Fahrzeug.Kleines Beispiel:ein 30 Jahre alter Käfer mit Fuchsfelgen von damals sollte ein H-Kennzeichen bekommen.Hat er aber von einen 2006er Porsche Modell dir Felgen drauf,könntest du Probleme bekommen.
Ist das so noch richtig???Wenn nicht korrigiert mich bitte.


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  • | 14.09.2007 16:49

Ist schon richtig. Zeitgenössisches Tuning wird akzeptiert. Achte nur drauf seit wann es die Zubehörteile schon gibt, sonst wirds wohl schwierig.


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  • | 15.09.2007 23:48

Du wirst für einen Polo 2 kein H-Kennzeichen bekommen, auch wenn er noch so originalgetreu ist.


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  • | 16.09.2007 02:04

@walpurgis, warum nicht? In 4 Jahren sind die ersten alt genug...


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  • | 16.09.2007 02:32

wieso sollte ich kein h kennzeichen bekommen???


Die regel sagt doch nur,
Das auto muss 30jahre alt sein,
In einem Erhaltungswürdigen zustand, d.h. nich verbastelt nur zeitgenössisches tuning bzw. umbauten.

Und nen Sachverständiger muss mir nen wisch schreiben das die karre die voraussetzungen die ich oben genannt habe kein problem sind dann müste mann doch eigentlich nen h kennzeichen bekommen?


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  • | 16.09.2007 23:48

Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.


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  • | 16.09.2007 23:52

tut mir leid wen ich so doof frage aber kannst du mal erklären wie mann genau erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut definiert????

Weil z.B. 2er g40 es gibt orig von Volkswagen nur insgesamt incl aller Prototypen 560 stück wovon die hälfte mittlerweile schrott ist und vieleicht noch 100stück in einem zustand sind wo mann sagen könnte mann kann sie zurück bauen das sie fast orig. wieder sind. was ist daran kein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut das mann erhalten müste??? es gibt kaum oder keine orig polo 2 g40 mehr.


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  • | 22.09.2007 01:54

Das kann man aber auch dann zu den anderen angeblichen "erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut" Fahrzeugen sagen......

Einfach gesagt:Man möchte nicht zuviele Steuer und Kfz begünstigte Fahrzeuge auf diesem H-Kennzeichen haben.

Klar ist ein Polo 2 nicht gerade ein Klassiker.
Aber so manch anderes "erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut" auch nicht unbedingt!

Nun ja,ich will hier jetzt mal keine Lawine lostreten.Ich nur meine Meinung...;)


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  • | 22.09.2007 08:05

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.
sowas hatte ich schon lange vermutet.
nur dachte ich das kommt erst noch, so in 1- 2 jahren.
aber was soll aman sich da großartig aufregen.
es wird doch so kommen....


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  • | 22.09.2007 08:42

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.
gott sei dank liegt dass immer noch im ermessen des prüfers und der versicherung..:staunen: und ausserdem:was soll der quatsch erst sowas einzuführen mit dem h-kennzeichen und wenn man merkt oh die autobauer bauen bessere autos die länger halten..jetzt müssen wir das mal etwas anheben mit der oldtimerzulassung..finds persönlich als oldtimerfahrer mit 07-nummer total übertrieben..ich werde auch weiterhin meine polos,sciroccos und meinem golf 2 auf meine nummer bewegen und andere autos dazukaufen..


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  • | 22.09.2007 10:21

@ walpurgis: kann man das denn so verallgemeinern?? das würde mich ja mal interessieren! also beispielsweise nen Golf der von der Austattung und vom Motor sehr selten ist, und auch sonst in einem sehr guten Zustand ist, bekommt der Grundsätzlich kein H-Kennzeichen?
Also das die 55Ps Gölfe mit der Opaaustattung keins bekommen weil davon noch ne millionen laufen ist mir schon klar! aber was ist mit seltenen Modellen?


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  • | 22.09.2007 12:10

mhh.. und warum gibt es Käfer mit einem H-Kennzeichen ?

Es gibt bestimmt mehr Käfer als Polo2G40 oder ?

:rolleyes:


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  • | 22.09.2007 14:19

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.
Wo steht das ?
Hier?
Zitat:
§ 2 FZV, 22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Welche Rili wurde verschärft?

Worüber definiert sich "kraftfahrtechnisches Kulturgut"?

Ich definiere: der Golf hat wie fast kein anderes Auto eine Ära geprägt, dass sogar eine Fahrzeugklasse inoffiziell nach ihm benannt wurde.

Und nun soll der Golf kein kraftfahrtechnisches Kulturgut sein...

@bullet-catcher: Warum soll ein Golf 1, von denen es warscheinlich keine Million mehr gibt, kein H-Kennzeichen erhalten, wenn er den derzeit geltenden Vorschriften § 23 StVZO, § 2 FZV und dem derzeit geltenden Anforderungskatalog entspricht?

Allerdings wirds etwas OT...

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