Polo G40 umbau
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Ich hab mal ne frage wenn ich nen orig polo 2 g40 um 40mm tieferlege, und dem rsl cultwheels verpasse und ne bastuck anlage ab kat, kann ich damit in nen paar jahren noch h kennzeichen bekommen weil das heißt ja weitgehend dem orginal entsprechend..... |
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Soweit mir bekannt ist,bekommst du auch für getunte Auto´s ein H-Kennzeichen.....wenn...die Tuning Artikel aus dem Zeitraums stammen wie das Fahrzeug.Kleines Beispiel:ein 30 Jahre alter Käfer mit Fuchsfelgen von damals sollte ein H-Kennzeichen bekommen.Hat er aber von einen 2006er Porsche Modell dir Felgen drauf,könntest du Probleme bekommen. |
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Ist schon richtig. Zeitgenössisches Tuning wird akzeptiert. Achte nur drauf seit wann es die Zubehörteile schon gibt, sonst wirds wohl schwierig. |
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Du wirst für einen Polo 2 kein H-Kennzeichen bekommen, auch wenn er noch so originalgetreu ist. |
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@walpurgis, warum nicht? In 4 Jahren sind die ersten alt genug... |
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wieso sollte ich kein h kennzeichen bekommen??? |
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Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren. |
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tut mir leid wen ich so doof frage aber kannst du mal erklären wie mann genau erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut definiert???? |
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Das kann man aber auch dann zu den anderen angeblichen "erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut" Fahrzeugen sagen...... |
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Zitat: sowas hatte ich schon lange vermutet.Zitat von walpurgis Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.nur dachte ich das kommt erst noch, so in 1- 2 jahren. aber was soll aman sich da großartig aufregen. es wird doch so kommen.... |
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Zitat: gott sei dank liegt dass immer noch im ermessen des prüfers und der versicherung.. und ausserdem:was soll der quatsch erst sowas einzuführen mit dem h-kennzeichen und wenn man merkt oh die autobauer bauen bessere autos die länger halten..jetzt müssen wir das mal etwas anheben mit der oldtimerzulassung..finds persönlich als oldtimerfahrer mit 07-nummer total übertrieben..ich werde auch weiterhin meine polos,sciroccos und meinem golf 2 auf meine nummer bewegen und andere autos dazukaufen..
Zitat von walpurgis Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren. |
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@ walpurgis: kann man das denn so verallgemeinern?? das würde mich ja mal interessieren! also beispielsweise nen Golf der von der Austattung und vom Motor sehr selten ist, und auch sonst in einem sehr guten Zustand ist, bekommt der Grundsätzlich kein H-Kennzeichen? |
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mhh.. und warum gibt es Käfer mit einem H-Kennzeichen ? |
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Zitat: Wo steht das ?Zitat von walpurgis Das Fahrzeug muss grundsätzlich ein erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut sein, im Gegensatz zum alten Gebrauchsfahrzeug. Da wurde an den Richtlinien in letzter Zeit einiges verschärft, um genau das zu verhindern, worum es hier geht. Nämlich dass plötzlich alle alten Golfs, Polos usw., die es "über die Jahre" geschafft haben subventioniert und steuerbefreit in der Gegend rumfahren.Hier? Zitat: Welche Rili wurde verschärft?§ 2 FZV, 22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen Worüber definiert sich "kraftfahrtechnisches Kulturgut"? Ich definiere: der Golf hat wie fast kein anderes Auto eine Ära geprägt, dass sogar eine Fahrzeugklasse inoffiziell nach ihm benannt wurde. Und nun soll der Golf kein kraftfahrtechnisches Kulturgut sein... @bullet-catcher: Warum soll ein Golf 1, von denen es warscheinlich keine Million mehr gibt, kein H-Kennzeichen erhalten, wenn er den derzeit geltenden Vorschriften § 23 StVZO, § 2 FZV und dem derzeit geltenden Anforderungskatalog entspricht? Allerdings wirds etwas OT... |
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