Plötzlicher Defekt nach Autoverkauf


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    Radler


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  • | 03.10.2007 21:23

Ich habe von meiner Firma ein als reparaturbedürftig geltendes Auto mit Schenkungsvertag bekommen, danach von einer Fachwerkstatt über den TÜV bringen lassen, und verkauft. Habe es nur verkauft, da die Versicherung zu teuer war, sollte eigentlich von Frau und Sohn(unter 25) gefahren werden. Nach 2 Stunden kam vom Käufer eine SMS, das Fahrzeug zieht eine weisse Rauchfahne hinter sich her, der ADAC muss abschleppen, Zylinderkopfdichtung defekt, dazu noch Lichtmaschine. Der Vorschlag von mir den Wagen auf meine Kosten in meiner Werkstatt reparieren zu lassen oder das Geschäft ganz rückgängig zu machen wurde abgelehnt. Nach dem Wochenende kommt sein Anruf, er möchte 500,- Euro Entschädigung für seine Unkosten, sonst geht er zum Rechtsanwalt und zeigt mich wegen Betruges an. Jetzt nervt er noch in der Firma und behauptet, der Wagen hatte angeblich mal einen Unfall, und ich hätte ihn als unfallfrei verkauft. Von den Unfall wusste ich jedoch nichts.
Wie soll ich mir jetzt verhalten? Ich denke, es ist nur eine Masche! Sollte ich hier Strafanzeige wegen Betrugsversuches stellen? Mir scheint, er macht das nicht zum ersten und letztem mal.


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    Pagen-Freak


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  • | 03.10.2007 21:26

Hast du einen Kaufvertrag mit dem Käufer gemacht ? z.B. vom ADAC oder Autobild gibt es da gute Vorlagen


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  • | 03.10.2007 21:28

Ich würde erstmal ruhe bewahren ob sich seine Anschuldigungen verhärten. Und dann muss er dir erstmal beweißen, dass du ihm den Wagen "defekt" wissend verkauft hast. Und das wird in den meisten Fällen ein fast aussichtloses Unterfangen.


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  • | 03.10.2007 21:42

@Maces: Kommt definitiv auf den Kaufvertrag an, sofern denn einer gemacht wurde. Bei einem eigens aufgesetzten ist es Sache des Inhalts, bei keinem Vertrag muss der angeschnittene Nachweis kommen, sofern überhaupt möglich, und bei einem vorgefertigten Vertrag kann der Schuss schnell nach hinten los gehen mit dem Nachweisen. Besonders zumal er von "seiner" Werkstatt spricht...


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    Radler


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  • | 03.10.2007 21:48

Es wurde ein ADAC Kaufvertrag verwendet. Ausserdem sagt meine Werkstatt, dass bei defekter Zylinderkopfdichtung die AU nicht durchkommt.


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  • | 03.10.2007 21:59

Gekauft wie gesehen. Sobald er den Vertrag unterschreibt und dir das Geld gibt, ist ein Defekt danach nicht mehr deine Sache - nur auf Kulanz halt. Es sei denn Du hast im Vertrag angekreuzt, dass du versicherst, der Wagen hat keinen Unfall gehabt. (Würd ich eh nie ankreuzen) und es stellt sich als falsch dar, was er allerfings beweisen muss, dass du das gewusst hast. Dann kann er dich da schon drankriegen. Ansonsten wäre es ja seine Wahl gewesen, den Wagen ausgiebig zu untersuchen und Probe fahren zu lassen.
Hast Du gesagt, dass es reparaturbedürftig ist oder wurde der Wagen vor dem Verkauf in der erwähnten Fachwerkstatt gerichtet? Dann kannst evtl. die Rechnung und Reparaturliste der Werkstatt zeigen und bist ebenfalls raus aus der Sache


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  • | 04.10.2007 09:22

also ich habe die erfahrung gemacht:gekauft wie gesehen das WAHR EINMAL:dieser satz soll laut anwalt nicht mehr rechtens sein.trotzdem würde ich zum anwalt gehen erst recht wenn du eine rechtschutzversicherung hast.


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  • | 04.10.2007 10:53

gekauft wie gesehen gibt es wirklcih nicht mehr,, aber "haftbar" bist du nur für schäden die du bereits kanntest. eine kopfdichtung fällt da nicht mir rein!

um was für eiin auto und welche preisklasse gehts hier überhaupt?


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    Radler


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  • | 04.10.2007 13:01

Hab hier im Forum einen fast identischen Fall gefunden:

http://www.pagenstecher.de/topic140..Teil-2-Hie.html

Ich denke, dass es sich einfach um eine Masche handelt den Wagen billiger zu bekommen. Habe inzwischen die Polizei eingeschaltet und einen Anwalt kontaktiert. Der meinte, mir kann nichsts passieren, da der Käufer mir nicht beweisen kann, dass ich wusste, dass die Zyliderkpfdichtung beim Verkauf defekt war, was ich auch stark bezweifle. Kostenerstattung ist laut Anwalt sowieso nicht drin, schon garnicht 500,- Euro für 30 Minuten Zugfahrt. Falls er in den Betrag eine angebliche Reparatur zuzählt, kann jetzt nicht mehr nachgewiesen werden, dass etwas kaputt war. Ausserdem sagte er noch, wenn der Käufer einem Anwalt die ware Geschicht erzählt, so wie es sich wirklich abgespielt hat, kann sich dieser Anwalt schon strafbar machen, wenn er empfiehlt Klage einzureichen. Ich hoffe jetzt, dass die Polizei schnell reagiert und dem nächsten Verkäufer diesen Ärger erspart.

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