Inneraum, was darf alles raus? - Seite 1

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  • | 25.11.2007 00:54

Hallo zusammen,

gehen wir mal davon aus ich wollte mein Auto von Innen leerräumen.
Was gibt es da für Vorgaben, sprich was muss auf jeden Fall drinnebleiben?

Mein Wissensstand ist folgender:

Raus darf:
-Rücksitzbank und Gurtanlage (dann aber umtragen lassen als 2-Sitzer)
- sämtliche Verkleidungen und Teppich
-Ersatzrad (Dafür Pannenspray)
-Dämmung (komplett)


Das darf nicht raus:
-Dachhimmel
-Sonnenblenden
-Heizung
-Türpappen vorne (scharfe Kanten etc.)


Jetzt würde ich halt mal gerne wissen ob das alles so richtig ist.


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  • | 25.11.2007 02:05

du darfst die schweren türpappen sammt dämmung auch rausnehmen und sie z.b durch leichtes gfk ersetzen. soviel ich weiß


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  • | 25.11.2007 13:06

Jo, stimmt. Aber wie siehts mit Sonnenblenden und Himmel aus?
Schickt doch normal wenn man nen Blendstreifen drinne hat, oder?


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  • | 25.11.2007 13:13

Ersatzreifen und PAnnenspray kannst du weglassen! beides nicht vorgeschrieben. :dancing:


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  • | 25.11.2007 13:38

Wäre glaube ich ganz gut wenn Walpurgis da mal was zu sagen könnte.


Das is nämlich nen Thema was mich auch interresieren würde da ich mit meinem Golf das selbe Plane.


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  • | 25.11.2007 13:54

wenn das auto ein 2/3 türer ist und man die rückbank entfernt, sowie alle befestigungspunkte für die bank und gurte im hinteren bereich, wäre es dann nicht auch möglich das auto auf lkw zulassung zu bringen?


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  • | 25.11.2007 14:11

Sonnenblenden müssen auf jeden Fall drin bleiben!

Teppich darfste raus nehmen, aber im Fahrerfußraum muss es rutschfest sein! :dancing:


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  • | 25.11.2007 14:27

Zitat:
Zitat von Fire_and_Ice
wenn das auto ein 2/3 türer ist und man die rückbank entfernt, sowie alle befestigungspunkte für die bank und gurte im hinteren bereich, wäre es dann nicht auch möglich das auto auf lkw zulassung zu bringen?

Ja, wenn ich das richtig gelesen habe, passt das so, ggf. müssen noch die hinteren Seitenscheiben zugeschweißt werden: Link


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  • | 25.11.2007 15:54

Mit dem LKW eintragen geht aber wohl nicht mehr so einfach wie früher. Meine es hier sogar mal von Walpurgis gelesen zu haben, dass das eigentlich nur noch bei Postgolfs o.Ä. klappt.


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  • | 25.11.2007 15:58

Ich meine, das man bei einer Zulassung von PKW auf LKW mindestens 50% Ladefläche ausweisen muß, beim Postgolf (GolfII)ging es später nur noch wenn der Beifahrersitz mit rausflog.


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  • | 26.11.2007 13:29

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Ich meine, das man bei einer Zulassung von PKW auf LKW mindestens 50% Ladefläche ausweisen muß, beim Postgolf (GolfII)ging es später nur noch wenn der Beifahrersitz mit rausflog.
Richtig, früher war das mal die Laderaumlänge, heute sind es mindestens 50% der Fläche, daher bei einigen Fahrzeugen auch der Entfall des Bifahrersitzes notwendig.

Aber wozu ?

Die zulassungsrechtliche Anerkennung als LKW ist noch meilenweit von der steuerrechtlichen Anerkennung weg. Das Finanzamt hat erheblich weitergehende Kriterien, wie zB. auch die Nutzug als LKW.

Da sind in den letzten Jahren massive Sperren reingekommen, um eine billige Fahrzeugnutzung eines "echten" PKW über die LKW-Steuer zu unterbinden.

Wer einen LKW benötigt und auch so benutzt, wird den auch als LKW besteuern können, aber ein Steuersparmodell für den ALtwagen ist das nicht mehr, also besser vorher beim zuständigen Finanzamt nchfragen (ist Länderabhängig, teilweise wird eine starre Trennung, zB. mittels Gitter, zum Laderaum gefordert), welche Vorraussetzungen notwendig sind, und dann erst anfangen umzubauen.


Zuletzt geändert 26.11.2007 13:30 von Jasper. Insgesamt 1 mal.


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  • | 26.11.2007 15:31

na ja , so wild wie jasper das jetzt hier beschreibt ist es nicht,einfach mal mit dem finanzamt in verbindung setzen und mit denen das besprechen. es lohnt auf jeden fall nicht ein wagen umzubauen da die ersparnis nur minimal ist, es sei denn du hast einen alten diesel mit viel hubraum.

wenn du den wagen als lkw zulassen willst mußt du den erst mal beim tüv als lkw eintragen lassen ( in vechta reicht es die rücksitzbank aus zu bauen und die gurte und befestigungen der rückbank unbrauchbar zu machen. es reicht eine schraube rein zu schrauben und mit einem punkt fest zu schweissen und schon tragen sie dir den als lkw ein.)
anders sieht es beim finanzamt aus. du brauchst eine gewisse größe an ladefläche ( welche wollte man mir in vec nicht sagen , die wollten das ich den wagen vorstelle das die den ausmessen können)


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  • | 26.11.2007 15:46

Wer sagt denn das ich den als LKW zulassen will? das habe ich dich gar net vor!


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  • | 26.11.2007 18:52

frag ich mich auch gerade....
interessant wie aus meinem vorschlag direkt mal das thread thema umgekrämpelt wird :D


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  • | 26.11.2007 18:56

Zitat:
Zitat von Fire_and_Ice
frag ich mich auch gerade....
interessant wie aus meinem vorschlag direkt mal das thread thema umgekrämpelt wird :D
bis auf das es kein vorschlag war,sonderen eine frage

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