Bußgeld und Punkte ?


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    Abgasjunkie


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  • | 06.12.2007 16:14

Also mich hame in Bayern angehalten weil ich angeblich gefährlcih überholt habe bzw den gegenverkehr gefährdet habe. Was aber net stimmt war niemand der mir entgegen kommen ist. Das ENde vom Lied grad kamm der Bescheid 150 € und drei punkte ... Die Kohle ist mir egal nur die Punkt net .

Hab mir vor 2 jahren schonmal ein ding geleist : Die Blitzer damals war im Februar 2005 - war auch zur nachschulung wegen dem ding usw.
Nach 2 jahren jetzt ohne was ... müssten die punkte doch eig weg sein ...

Da jetzt aber wieder 3 Punkte kriege wollte ich wissen was das für auswirkungen hat ...zwecks Probezeit usw . HAb noch bis 22.12.2008 Probezeit ...

Normaler weise müsste doch jetzt die Empfehlung zur Verkehrspyschologischen betratung kommen oder bin ich da falsch informiert ?

SO was erwartet mich nun muss ich den Lappen abgebn ?

Wäre echt dankbar

LG


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  • | 06.12.2007 16:33

nein

so schnell geht das nicht.
Verkehrsrechtstechnisch hab ich nicht so ne ahnung.

aber alleine (was du hier vergessen hast zu erwähnen) dein fehlender fahrtenschreiber im lieferwagen kostet ne menge kohle und du bist mit min. 1-2 pkt dabei.

deine alten pkt müssten weg sein.....


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  • | 07.12.2007 08:38

Die alten Punkte sind eher noch nicht weg.

Alle Punkte, die zu einem Seminar führen, bleiben 5 Jahre stehen und nicht nur die üblichen 2 Jahre. Da hier diese alten Punkte zu einem Seminar geführt haben (erste Punkte in der Probezeit mit Aufbauseminar) sind es 5jahres-Punkte.

§ 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1. zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,
2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuches und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist,
b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,
c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,


Die Punkte alleine haben aber außer einer Kontostandserhöhung in Flensburg keine weiteren Auswirkungen.

Allerdings war dies jetzt der zweite probezeitrelevante Verstoß, somit wird es zu einer Aufforderung zu einem psychologischen Aufbauseminar kommen. Ist allerdings nur freiwillig, würde aber 2 Punkte löschen lassen, könnte sich eventuell lohnen, kommt auf den Kontostand an.

Allerdings wird es mit diesem Schreiben dann gefährlich: 2 Monate nach Erhalt des Schreibens bist Du dann in der letzten Stufe der Probezeitgeschichten und ein einziger weiterer "A"-Verstoß in der noch restlichen Probezeit würde automatisch zum Fahrerlaubnisentzug führen. Sperrfrist sind 3 Monate, Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (180 Euro Verwaltungskosten) und es kann (muss aber nicht) auch eine MPU angeordnet werden, kommt auf die bisherige "Karriere" an.

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