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Muss Versicherer auch Fahrzeughalter sein??

27.01.2008 17:21 Tuning Beitrag 1
Apple_Mars

Radler


4 Beiträge
27.01.2008 registriert
Kennzeichen: LB
Hallo Leute,

Mein Name ist Marcel und ich bin neu im Forum. Ich habe leider keine 100%ige Antwort auf meine Frage gefunden, deswegen hoffe ich, dass sich hier jemand findet der meine Frage möglichst schnell beantworten kann.

Ich habe mir jetzt einen Fiat Punto privat von einem Freund gekauft. Ich möchte das Auto morgen zulassen, allerdings sehe ich nicht ein 100 Euro im Monat für Versicherung zu zahlen. Ein Bekannter hat angeboten, das Auto über ihn als Erstwagen zu versichern, da so auch seine Prämie nicht steigt. Jetzt zu meinen Fragen

1. Ist es möglich das Auto über jemanden zu versichern und über mich anzumelden??Bei ihm besteht die Möglichkeit bei der Versicherung den Halter als "sonstige" anzugeben, das wäre ja somit ich!?!?!

2. Wenn ja, brauche ich dann noch eine Vollmacht, dass ich das Auto auf mich zulassen darf und er gleichzeitig das Auto über ihn versichert, oder reicht die Doppelkarte von ihm aus???

Wäre euch sehr dankbar, wenn heute noch eine Antwort kommt.

Gruß Mars
27.01.2008 17:44 Tuning Beitrag 2
Asco
Gast
also zunächst mal muss der versicherer nicht der halter sein !
Denn mein PKW ist auf meinem Dad versichert und ich bin als halter eingetragen !!
27.01.2008 18:11 Tuning Beitrag 3
Apple_Mars

Radler


4 Beiträge
27.01.2008 registriert
Kennzeichen: LB
danke für die Info, somit wäre Frage 1 auf jeden Fall geklärt.

Nun ist noch die Frage, was die Zulassungsstelle dafür verlagt, sprich

Option A : Versicherer muss mit mir zur Zulassungsstelle
Option B : Eine Vollmacht (+Personalausweis von ihm) reicht aus, in der steht, dass ich berechtigt bin dass Auto auf mich zu zulassen und er das ganze "versichert"
Option C : Die Versicherungsbestätigung reicht vollkommen aus.

Vielleicht weiß jemand die Lösung :applaus: :applaus:

Gruß Marcel
27.01.2008 18:14 Tuning Beitrag 4
WCC_BigDane


Seitenstreifen Parker


525 Beiträge
27.02.2005 registriert
Kennzeichen: WAF
Also ich bin bei mir als Halter eingetragen, Versicherung läuft über meine Mutter.
Du kannst das Auto so auf deinen Namen zulassen, brauchst keine Vollmacht o.ä. (brauchte ich jedenfalls nicht) ;)

Du musst nur auf der Doppelkarte deine Mutter, Vater etc. als VN angeben und als Halter deinen Namen. ;)
28.01.2008 16:31 Tuning Beitrag 5
Apple_Mars

Radler


4 Beiträge
27.01.2008 registriert
Kennzeichen: LB
Danke für eure Antworten.

War heute bei der Zulassungsstelle und es hat perfekt funktioniert. Für die ist einfach nur wichtig, dass du als Fahrzeughalter auf der Versicherungsbestätigung / Doppelkarte notiert bist. Vollmacht oder sonst eine Person benötigen die nicht.

Gruß Mars