Verkehrsunfall - Seite 1

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  • | 09.03.2008 17:14

Hallo leute habe mal ein frage zu einem nicht einfachen thema erstmal fing das so an bin mit meinem voll besetzten auto über eine kreuzung gefahren als ich jedoch gerade mittendrauf war fur der mir endgegen fahrende der auf der linksabbiegerspur stand der also meine fahrbahn überqueren muss los so es kam zum unfall beide wagen total schaden der andere fahrer und zeugen meinten ich hätte kein licht angehabt die polizisten haben meine birne mit genommen weil sie meinten das sie dadurch heraus finden können ob ich das licht an hatte ich persöhnlich kann das nicht mal genau sagen weil ich wohl kaum mit absicht durchs dunkle ohne licht fahre und mein waagen war ein audi a3 bei den das tacho immer beleuchtet ist und wir durch eine gut beleutet stadt gefahren sind und dann haben wir natürlich erst mal einen guten anwalt genommen der sich darum jetzt kümmert der allerdings mir mitlerweile zum 4 mal geschriebn hat das er die akten von der polizei angefordert hat aber sie noch nicht bekommen hat so jetzt meine fragen

1 wie oft muss der anwalt es so hin nehmen die akten nicht zu bekomemn bis er oder ob er weitere schritte einleiten kann oder geht das überhaupt ?

2 wenn die birne zeigt das kein licht an war was meint ihr wie schwer kann die schuld auf mich fallen zu gunsten für mich ich hätte vorfahrt gehabt und die straße war wirklich gut beleuchtet und die kreuzung erstrecht sonnst hätte ich ja auch nichts sehen können

3 wenn das alles geklärt wehre wie geht es weiter ich war damals also im dezember noch in der probezeit jetzt nicht mehr das verfahren läuft noch können die mir ein wegen fahranfänger rein würgen oder nicht ist ja nicht meien schuld das die so lange für den papier kram brauchen

Könntest du vielleicht mal über den Gebrauch von Satzzeichen nachdenken ??
Hab grad Augenkrebs beim Lesen bekommen .. ;)

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  • | 09.03.2008 17:24

:roll: Augenkrebs :roll:


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  • | 09.03.2008 17:29

klasse...hab ich auch noch nicht erlebt das jemand ohne punkt und komma schreibt.

die tatsache das du noch nicht mal weißt ob dein licht an war oder nicht, finde ich schonmal sehr sehr komisch. fest steht das du dich den witterungs- und lichtverhältnissen anpassen musst.
wie da jetzt die genaue rechtslage ist kann ich dir leider nicht sagen.

was aber auch feststeht, ist dass man als linksabbieger noch mehr aufpassen sollte. dein gegenüber hat da wohl auch leicht gepennt.

kann auch passieren das jeder auf seinem schaden sitzen bleibt.

aber wie ich bereits gesagt habe, kenne ich mich nicht wirklich mit verkehrsrecht aus. hoffe das ich dir aber ein wenig helfen konnte.
was du aber noch machen kannst ist mal auf verkehrsportal.de nachfragen.

da sind leute die sich den ganzen tag mit nichts anderem beschäftigen. evtl. kann dir da einer weiterhelfen.
vorher solltest du aber einen ordentlichen text verfassen ;)

:hut:


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  • | 09.03.2008 17:30

also ich wäre dankbarer über antworten auf fragen und nicht über satz zeichen oder so


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  • | 09.03.2008 17:34

was interessant wäre wäre erstmal die uhrzeit des unfalls.

wie dunkel war es schon?


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  • | 09.03.2008 17:35

also es war ca 6 uhr war also wirklich dunkel


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  • | 09.03.2008 17:38

könntet ihr mir was dazu sagen wegen der probezeit weil es sich ja überschneidet bis jetzt ist ja noch keiner angezeigt aber das wird aus der nach der schuld klärung ja noch kommen ?


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  • | 09.03.2008 17:38

ich kann dir zu dem thema schuldverteilung nicht viel sagen.

der anwalt sollte sich doch einfach ein wenig gedulden. wartet doch erstmal ab was die dir vorwerfen.

weiss denn auch keiner deiner mitfahrer ob dein licht an war?


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    pagenGrillmeister


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  • | 09.03.2008 17:44

egal wie lange der unfall her ist, wird das beurteilt was zu dem zeitpunkt war. und da du zum damaligen stand noch in der probezeit warst, wird da denke ich mal auch rückwirkend noch was kommen.
ob dir jetzt deine probezeit nochmal verlängert wird oder ob du eine geldstrafe bekommst oder sonst was blüht weiß ich nicht.

aber wie gesagt. frag mal auf der seite nach die ich eben genannt habe....


Zuletzt geändert 09.03.2008 17:45 von Fire_and_Ice. Insgesamt 1 mal.

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  • | 09.03.2008 17:51

also zu frage 1: denke die dürfen sich sehr viel zeit lassen.
solange noch nichts offiziell ist, kann auch kein verfahren gegen dich eingeleitet werden, das heisst dein anwalt kann dich nicht verteidigen solange du keine anklage (vorwürfe) bekommst!


und wenn du wirklich nachweislich kein licht hattest, spielt das auch keine rolle ob du vorfahrt gehabt hättest oder nicht!
wenns dunkel ist und du fährst ohne licht bist ganz klar du im fehler, ob audi oder nicht ;)
zur probezeit kann ich dir nichts sagen, aber denke es wird konsequenzen haben, immerhin ist das doch ein grob fahrlässig verschuldeter unfall!!


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  • | 09.03.2008 18:58

also aber die könen mich doch nicht wieder in probezeit zurück setzten oder ich mein ich bin dann ja schon ein halbes jahr raus und dann wieder zwei jahre das wehre ja bischen komisch


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  • | 09.03.2008 19:09

Wenn verurteilt wird dann nach dem Stand des Tatzeitpunktes. Warst du zu Zeit des Unfalls noch in Der Probezeit dann wird von aus dem Standpunkt heraus geurteilt. Probezeit wirst wohlnicht mehr aufgebrummt bekommen und daher kannst mit ner hohen Strafe rechnen. 4 Punkte, 500 Euro und entweder 1 oder 3 Monate Pappe weg schätz ich mal.


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  • | 09.03.2008 20:55

also ihr redet alle so als wenn ich die volle schuld bekomme mein anwald meinte aber das ich ne teilschuld bekomme das wehre übel wenn ich die schuld bekomme dann zahlt die versicherung ja nicht mein wagen und jeder weis das audis nicht alt zu billig sind da hoffe ich mal das beste


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  • | 09.03.2008 21:02

Kannst du bitte mal Satzzeichen hernehmen, bekommst ja übelst Augenkrebs von !!

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