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Eintragungen
20.03.2008 06:26
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Tuning Beitrag 1 |
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Pagen-Freak ![]() 314 Beiträge 29.01.2006 registriert Kennzeichen: LB |
Hallo Leute!!
Habe mal eine Pauschale Frage, auch an unseren Walpurgis. Ich habe vor mir Felgen mit Reifen zu kaufen. Ich habe die natürlich noch nicht eingetragen direkt, sondern im alten Fahrzeugschein ist diese Kombination schon eingetragen, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II nicht, bzw. in der ersten steht nur drin, das der Fahrzeugbrief zurückgegeben wurde. Da sind sehr viele Kombinationen eingetragen, die in dem neuen Schein nicht drin sind sogar mit Reifenfabrikatsbindung noch. Oder werden alle Eintragungen nicht übernommen in die neuen Papiere ? Gelten diese Eintragungen im alten Fahrzeugbrief trotzdem noch? |
20.03.2008 07:45
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Tuning Beitrag 2 |
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Abgasjunkie ![]() 196 Beiträge 06.08.2006 registriert Kennzeichen: EL |
Hey,
die alten Eintragungen gelten noch. Im neuen Schein ist lediglich eine Reifengröße eingetragen. Mach dir doch Sicherheitshalber eine Kopie vom alten Fzg.-Brief und leg ihn zu deinen Papieren ins Auto. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Grüße Patrick |
20.03.2008 08:14
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Tuning Beitrag 3 |
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Mofafahrer ![]() 75 Beiträge 17.11.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Ich schließe mich mit einer Frage zur Eintragung von Felgen/Reifen an. Hoffe das is nich witer schlimm
Ich hab Felgen in 7x16 und würde gern 195/40/16 fahren. Im Gutachten stehen aber nur 195/50/16 oder größer. Geht das per Einzelabnahme? Sofern alles passt mit Freigängikeit, Tachoangleichung usw müsste das doch gehen?! Oder was bräuchte ich noch für Unterlagen? |
20.03.2008 09:54
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Tuning Beitrag 4 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Zitat:
Zitat von illusion Ich schließe mich mit einer Frage zur Eintragung von Felgen/Reifen an. Hoffe das is nich witer schlimm
Ich hab Felgen in 7x16 und würde gern 195/40/16 fahren. Im Gutachten stehen aber nur 195/50/16 oder größer. Geht das per Einzelabnahme? Sofern alles passt mit Freigängikeit, Tachoangleichung usw müsste das doch gehen?! Oder was bräuchte ich noch für Unterlagen? Würd ich mir an Deiner Stelle überlegen! Deine neuen Reifen wären dann kleiner als die alten und dein Tacho wäre dadurch noch ungenauer! Du hast dann zusätzlich eine Abweichung von etwa 6,5%. Bedeutet zum Beispiel: Mit den 195/40/16 zeigt dein Tacho zwar 100 Km/h an, in Wirklichkeit fährst du aber nur 93 km/h! |
20.03.2008 11:16
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Tuning Beitrag 5 |
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Mofafahrer ![]() 75 Beiträge 17.11.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Darum schrieb ich ja auch Tachoangleichung
Aber mir gehts in erster Linie überhaupt ums eintragen der Kombination da die so nicht im Gutachten steht. |
20.03.2008 13:15
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Tuning Beitrag 6 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Solange nichts schleift und dein Tacho richtig anzeigt, dürfte das kein Problem sein!
Gibt ne Einzelabnahme vom Sachverständigen, der dir die Bereifung auch in der Zulassungsbescheinigung 1 eintragen kann! |
20.03.2008 16:57
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Tuning Beitrag 7 |
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Pagen-Freak ![]() 314 Beiträge 29.01.2006 registriert Kennzeichen: LB |
Zitat:
Zitat von Dragonstylezz Hey,
die alten Eintragungen gelten noch. Im neuen Schein ist lediglich eine Reifengröße eingetragen. Mach dir doch Sicherheitshalber eine Kopie vom alten Fzg.-Brief und leg ihn zu deinen Papieren ins Auto. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Grüße Patrick Hi Patrick! Das ist nicht ganz richtig. Meine aktuell montierten Alus sind auch in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen. Wenn aber alle Eintragungen eingetragen wären, würde das warscheinlich mehr als ein zusätzliches Blatt werden. |
20.03.2008 20:25
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Tuning Beitrag 8 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
In der Zulassungsbescheinigung I wird nur noch die kleinste Reifengröße angegeben, die man fahren darf.
Falls man noch den alten Brief hat (auch wenn der entwertet wurde), ist das eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass man die entsprechende Reifengröße fahren darf. Bei Neufahrzeugen gibt es vom Fzghersteller eine Übereinstimmungserklärung (Certification of Conformity), in der sämtliche erlaubte Reifengrößen eingetragen sind! |
20.03.2008 20:41
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Tuning Beitrag 9 |
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Pagen-Freak ![]() 314 Beiträge 29.01.2006 registriert Kennzeichen: LB |
Danke für die Info... nur ich meine meine 18 Zoll Reifen sind in der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein) eingetragen, wie im alten Schein. Aber es sind im alten Fahrzeugbrief auch noch weitere eingetragen. In der Zulassungsbescheinigung I ist nur die kleinste Reifengrösse eingetragen... das ist richtig...
Zuletzt geändert 20.03.2008 20:41 von wavekid169. Insgesamt 1 mal. |
20.03.2008 20:59
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Tuning Beitrag 10 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Alles was im alten Schein oder Brief eingetragen war behält seine Gültigkeit!
Ist halt nur das Problem, den Cops auf der Straße das nachzuweisen, wenn du fahren darfst! |
20.03.2008 21:04
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Tuning Beitrag 11 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Meine natürlich "was du fahren darfst" |
20.03.2008 21:29
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Tuning Beitrag 12 |
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Pagen-Freak ![]() 314 Beiträge 29.01.2006 registriert Kennzeichen: LB |
Danke... das war es, was ich wissen wollte !
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20.03.2008 21:34
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Tuning Beitrag 13 |
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Fahrschüler ![]() 35 Beiträge 07.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Freut mich dir geholfen zu haben! |



