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20.03.2008 06:26 Tuning Beitrag 1
wavekid169


Pagen-Freak


314 Beiträge
29.01.2006 registriert
Kennzeichen: LB
Hallo Leute!!

Habe mal eine Pauschale Frage, auch an unseren Walpurgis. Ich habe vor mir Felgen mit Reifen zu kaufen. Ich habe die natürlich noch nicht eingetragen direkt, sondern im alten Fahrzeugschein ist diese Kombination schon eingetragen, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II nicht, bzw. in der ersten steht nur drin, das der Fahrzeugbrief zurückgegeben wurde. Da sind sehr viele Kombinationen eingetragen, die in dem neuen Schein nicht drin sind sogar mit Reifenfabrikatsbindung noch. Oder werden alle Eintragungen nicht übernommen in die neuen Papiere ? Gelten diese Eintragungen im alten Fahrzeugbrief trotzdem noch?
20.03.2008 07:45 Tuning Beitrag 2
Dragonstylezz


Abgasjunkie


196 Beiträge
06.08.2006 registriert
Kennzeichen: EL
Hey,

die alten Eintragungen gelten noch. Im neuen Schein ist lediglich eine Reifengröße eingetragen.
Mach dir doch Sicherheitshalber eine Kopie vom alten Fzg.-Brief und leg ihn zu deinen Papieren ins Auto. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Grüße Patrick
20.03.2008 08:14 Tuning Beitrag 3
illusion

Mofafahrer


75 Beiträge
17.11.2005 registriert
Kennzeichen: OS
Ich schließe mich mit einer Frage zur Eintragung von Felgen/Reifen an. Hoffe das is nich witer schlimm ;)

Ich hab Felgen in 7x16 und würde gern 195/40/16 fahren. Im Gutachten stehen aber nur 195/50/16 oder größer.
Geht das per Einzelabnahme? Sofern alles passt mit Freigängikeit, Tachoangleichung usw müsste das doch gehen?! Oder was bräuchte ich noch für Unterlagen?
20.03.2008 09:54 Tuning Beitrag 4
Schlittengott


Fahrschüler


35 Beiträge
07.03.2005 registriert
Kennzeichen: OS
Zitat:
Zitat von illusion
Ich schließe mich mit einer Frage zur Eintragung von Felgen/Reifen an. Hoffe das is nich witer schlimm ;)

Ich hab Felgen in 7x16 und würde gern 195/40/16 fahren. Im Gutachten stehen aber nur 195/50/16 oder größer.
Geht das per Einzelabnahme? Sofern alles passt mit Freigängikeit, Tachoangleichung usw müsste das doch gehen?! Oder was bräuchte ich noch für Unterlagen?

Würd ich mir an Deiner Stelle überlegen!

Deine neuen Reifen wären dann kleiner als die alten und dein Tacho wäre dadurch noch ungenauer! Du hast dann zusätzlich eine Abweichung von etwa 6,5%.

Bedeutet zum Beispiel:
Mit den 195/40/16 zeigt dein Tacho zwar 100 Km/h an, in Wirklichkeit fährst du aber nur 93 km/h!
20.03.2008 11:16 Tuning Beitrag 5
illusion

Mofafahrer


75 Beiträge
17.11.2005 registriert
Kennzeichen: OS
Darum schrieb ich ja auch Tachoangleichung ;)
Aber mir gehts in erster Linie überhaupt ums eintragen der Kombination da die so nicht im Gutachten steht.
20.03.2008 13:15 Tuning Beitrag 6
Schlittengott


Fahrschüler


35 Beiträge
07.03.2005 registriert
Kennzeichen: OS
Solange nichts schleift und dein Tacho richtig anzeigt, dürfte das kein Problem sein!

Gibt ne Einzelabnahme vom Sachverständigen, der dir die Bereifung auch in der Zulassungsbescheinigung 1 eintragen kann!
20.03.2008 16:57 Tuning Beitrag 7
wavekid169


Pagen-Freak


314 Beiträge
29.01.2006 registriert
Kennzeichen: LB
Zitat:
Zitat von Dragonstylezz
Hey,

die alten Eintragungen gelten noch. Im neuen Schein ist lediglich eine Reifengröße eingetragen.
Mach dir doch Sicherheitshalber eine Kopie vom alten Fzg.-Brief und leg ihn zu deinen Papieren ins Auto. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Grüße Patrick

Hi Patrick!

Das ist nicht ganz richtig. Meine aktuell montierten Alus sind auch in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen. Wenn aber alle Eintragungen eingetragen wären, würde das warscheinlich mehr als ein zusätzliches Blatt werden.
20.03.2008 20:25 Tuning Beitrag 8
Schlittengott


Fahrschüler


35 Beiträge
07.03.2005 registriert
Kennzeichen: OS
In der Zulassungsbescheinigung I wird nur noch die kleinste Reifengröße angegeben, die man fahren darf.

Falls man noch den alten Brief hat (auch wenn der entwertet wurde), ist das eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass man die entsprechende Reifengröße fahren darf.
Bei Neufahrzeugen gibt es vom Fzghersteller eine Übereinstimmungserklärung (Certification of Conformity), in der sämtliche erlaubte Reifengrößen eingetragen sind!
20.03.2008 20:41 Tuning Beitrag 9
wavekid169


Pagen-Freak


314 Beiträge
29.01.2006 registriert
Kennzeichen: LB
Danke für die Info... nur ich meine meine 18 Zoll Reifen sind in der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein) eingetragen, wie im alten Schein. Aber es sind im alten Fahrzeugbrief auch noch weitere eingetragen. In der Zulassungsbescheinigung I ist nur die kleinste Reifengrösse eingetragen... das ist richtig...
Zuletzt geändert 20.03.2008 20:41 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.
20.03.2008 20:59 Tuning Beitrag 10
Schlittengott


Fahrschüler


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07.03.2005 registriert
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Alles was im alten Schein oder Brief eingetragen war behält seine Gültigkeit!
Ist halt nur das Problem, den Cops auf der Straße das nachzuweisen, wenn du fahren darfst!
20.03.2008 21:04 Tuning Beitrag 11
Schlittengott


Fahrschüler


35 Beiträge
07.03.2005 registriert
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Meine natürlich "was du fahren darfst"
20.03.2008 21:29 Tuning Beitrag 12
wavekid169


Pagen-Freak


314 Beiträge
29.01.2006 registriert
Kennzeichen: LB
Danke... das war es, was ich wissen wollte ! :applaus: :applaus:
20.03.2008 21:34 Tuning Beitrag 13
Schlittengott


Fahrschüler


35 Beiträge
07.03.2005 registriert
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Freut mich dir geholfen zu haben!