Frage zur felgen eintragung


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  • | 06.04.2008 19:49

Hallo leute habe meine felgen per einzelabnahme abnehmen lassen auch son zertifikat bekommen muss ich die jetzt sofort in den fahrzeug schein eintragen lassen wenn in welcher zeit und wie teuer ist das ? danke


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  • | 06.04.2008 20:03

Klar muß die eintragung im Schein stehen... wo denn sonst? Nach der Abnahme gibst du eigendlich deinen Schein ab und dann tragen die da alles ein was du hast abnehmen lassen.


Zuletzt geändert 06.04.2008 20:04 von Benzer. Insgesamt 1 mal.


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  • | 06.04.2008 20:11

also ich war beim tüv und die haben mir das nur auf ein tüv gutachten geschrieben nicht in den schein ich muss doch jetzt zur zulassungs behörde und das eintragen lassen oder nicht ?


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  • | 06.04.2008 20:16

so siehts aus :applaus:


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  • | 06.04.2008 20:19

gibt es da ne zeit frist bis wann das erledigt sein muss oder muss das eigendlich sofort geschehen
und was kostet das wieder sowas in den schein einzutragen ?


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  • | 07.04.2008 06:49

Einfach lesen, was auf der Abnahmebescheinigung des TÜV geschrieben steht

Steht dort ein "unverzüglich", dann meinen die das auch so. Das bedeutet "ohne Verzug" und rechtlich sind das maximal 3 Werktage.

Steht dort "bei nächster Befassung", dann ebend, wenn man ohnehin bei der Zulassungsstelle etwas zu erledigen hat, also bei An- oder Abmeldung oder Adressänderung wegen Umzug, ...


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  • | 07.04.2008 08:07

Jetzt muss ich mal nachfragen: Ich kenne das auch bloß so, wie Benzer oben geschrieben hat und nicht, dass man dann noch einmal extra zur Zulassungsbehörde muss.


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  • | 07.04.2008 08:39

Ist das ein Problem auch mal zu lesen, was in die Hand gedrückt bekommt :frage:

Es gibt genügend Dinge, die sofort ("unverzüglich") in die Zulassungspapiere zu übernehmen sind, und die reine Abnahmebestätigung noch nicht die Zulässigkeit bringen, sondern erst der tatsächliche Eintrag in die Zulassungsbescheinigung.

Ist das "unverzüglich" abgelaufen, dann hat diese noch nicht eingetragene / übernommene Abnahmebescheinigung den gleichen rechtlichen Wert wie ein mitgeführtes aber nicht abgenommenes Teilegutachten.


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  • | 12.04.2008 10:11

Hä , nu versteh ich auch nur Bahnhof .
Also bei meinem Golf den ich vorher hatte ( den hätte ich lieber nie abgegeben ) bekam ich über die Eintragung ein Gutachten vom TÜV . Ich bin also nicht extra zum StrassenVerkehrsamt , sondern hatte dieses Gutachten immer dabei - wie FS und andere Papiere auch.
Bei Kontrollen war das ok!
Bei der Zulassungsstelle wären das ja wieder zusätzliche kosten ?!


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  • | 12.04.2008 10:35

Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Steht in der Abnahmebescheinigung ein "bei nächster Befassung", dann müssen die Fahrzeugpapiere auch erst bei "nächster Befassung" auf der Zulassungsstelle umgeschrieben werden, also bei einer Adressänderung wegen Umzug oder wegen was man auch immer dahin muss. Da reicht es dann, wenn man die Abnahmebescheiniung mit führt.

Steht ein "unverzüglich" drin, dann muss es auch gemacht werden, auch wenn es dann nochmal 10,50 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung 1 (früher Kraftfahrzeugschein) sind. Dieser Hinweis ist genauso verpflichtend, wie die Abnahmepflicht eines Teilegutachtens.

Wenn sich einige Polizisten bei einer Kontrolle auch mit einer nicht eingetragenen "Unverzüglich-Bescheinigung" zufrieden geben, dann hat man Glück, es gibt aber leider keinen Rechtsanspruch auf "Glück".

Je nach abgenommenem Bauteil gibt es nach einer einfachen Liste dann den entsprechenden Hinweis, was man weiter machen muss oder eben nicht.

Das ganze ist zur Vermeidung von "grenzwertigen" Abnahmen. Der Prüfer orientiert sich immer an den Voreintragungen in der Zulassungsbescheinigung und wenn dort etwas fehlt, was nicht hätte fehlen dürfen und dann gaaanz zufällig auch noch vergessen wird, eine Bescheinigung zu zeigen, dass es im gleichen Bereich bereits ein abgenommenes Bauteil gibt und gaaanz zufällig dieses Bauteil bei der Abnahme eines weiteren Bauteils auch nicht angebaut ist, dann hat mit zwei Abnahmebescheinigungen eine "Legalität" erreicht, die es ohne diesen ganzen Zufälle nicht geben kann.

1. ist sowas nun nicht so unbekannt und
2. sogar ein beweisbarer Betrug, der deutlich heftigere Nebenkosten bringen kann und auch schon einigen gebracht hat (Straftat), als eine überhaupt nicht vorhandene Eintragung ("nur" Ordnungswidrigkeit)


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  • | 12.04.2008 10:38

Wenn auf den Prüfgutachten (Zettel den man nach der Prüfung beim TÜV/Dekra bekommt) steht das die beschrieben Änderungen im Fahrzeugschein einzutragen sind, einfach machen. Ist meist erforderlich bei Sonderabnahmen. Im normalfall bekommt man aber bei felgen oder fahrwerk mit TÜV Gutachten (vom Hersteller) einen eintag auf dem Prüfgutachten das einene eintragung nicht erforderlich ist.

  • XY11
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  • XY11
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  • | 02.05.2008 13:36

ich hab nix im schein. mir wuirde gesagt das man das nicht machen muss,ist nur sicherer wegen falls die papiere mal verschwinden...

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