Wer kann mir helfen ?


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  • | 10.04.2008 14:55

Hallo , ich habe mich hier heute extra regestriert , in der Hoffnung hier kann mir einer helfen .

Ich habe mir im Dez.07 von privat einen Golf 2 GTI Bj.91 zugelegt.
Das Auto ist getunt , ich habe einen halben Aktenkoffer voll mit ABE s .
Natürlich habe ich vor Ort geguckt ob das wesentliche Eingetragen ist .
Aber wohl leider nicht gut genug.

Ich fühlte mich mit den ganzen ABE s auf der sicheren Seite , und habe dieses Auto gekauft .

Im Januar habe ich Ihn zugelassen .TÜV +AU hat er noch bis Juli 08.

Die Welt schien in Ordnung.

Bis gestern :( Ich kam in eine Allgemeine Verkehrskontrolle . Wie das so ist , die P. wollte Papiere etc.
Da das sooo lange dauerte , bin ich dann raus .

Die Felgen seien nicht eingetragen , der Wagen wäre so tief , es würde nichtmal ein Finger zwischen Reifen u. Radkasten passen.

Ich fühlte mich immer noch auf der sicheren Seite , und bestand das sie mir Folgen -ich habe zu Hause alle ABE s.

Tja , aber die nützten mir nix .

Ich habe eine Mega Mängelkarte bekommen ( einzelheiten kann ich später abschreiben )
dazu eine Anzeige , und Punkte gibt es auch noch .

Auf der Mängelkarte steht Erlöschung der BE .Darf das Auto also nur noch zum TÜV fahren , mehr nicht!
Der Polizist beruft sich auf ein Gutachten von 2003 , dort wurden Reifen , Tieferlegung etc.pp eingetragen , er glaubt aber, das das Auto danach baulich nochmal verändert wurde , das eine Einzelabnahme fällig wäre.

So wie mein Wagen ausschaut würde kein TÜV Prüfer das zu lassen .

Ich bin dann gestern Nachmittag los zum " kleinen Tüv GTÜ " die dürfen mir aber leider nicht helfen , sagt das neue Gesetz aus.

Nun bin ich ziemlich am Ende.

Ich habe die Befürchtung das man mir die Plaketten abkratzt , wenn ich zum TÜV fahre.
Mitlerweile glaube ich das ,was der Polizist gesagt hat , das Auto ist sicher nicht mehr in dem Zustand von 2003!

Ich möchte das Auto eigentlich garnicht hergeben .Aber was nützt es unbewegt vor der Tür?

Nun habe ich ein paar Fragen
1)
Was kostet eine Einzelabnahme?
2) Gesetz der Fall das Auto ist nicht mehr wie 2003 , sprich die Teile stimmen mit dem Gutachten nicht überein -was dann ?
3) Habe ich die Möglichkeit den Verkäufer zu belangen ?
4) Evtl. der Anzeige zu entkommen ?
5) Das Auto so wie er ist zu verkaufen ? Natürlich würde ich das auch so schildern wie hier jetzt.
6) Gibts es GTI Clubs die evtl. Interesse an meinem Golf hätten ?
7) Es gibt ja auch Länder wo mein kein TÜV und den ganzen Kram braucht.??

Am liebsten wäre mir natürlich ich dürfte meinen geliebten Golf weiter fahren , aber wie komme ich aus der Nr. wieder raus ?


Zuletzt geändert 10.04.2008 14:58 von Manuela_01. Insgesamt 1 mal.


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  • | 10.04.2008 15:29

Ach ja , ich habe nun 7 Tage Zeit , also nächste Woche Mittwoch.
Was passiert wenn ich bis dahin nicht beim TÜV war?


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  • | 10.04.2008 16:00

Ja,
das ist meistens ein Problem, wenn man ein fertiges Auto kauft.
Erstmal weis man selten was der Typ eigentlich alles gefummelt hat und wie ernst er mit der Sicherheit und den Gesetzen umgegangen ist.
Ob ein Finger zwischen Reifen und Kotflügel passt oder nicht,
ist erstmal kein Argument. Es darf bei dem vorhandenen Restfederweg nichts schleifen. Wenn Dein Fahrwerk noch das ist, welches in den Papieren steht und die eingetragene Fahrzeughöhe annähernd stimmt wirst Du hoffentlich mit einem Blauen Auge davonkommen. Scheinwerferunterkannte bzw. Lichtaustrittsunterkante min. 50cm zum Boden....könntest Du ja schonmal grob nachmessen.
Mit den ABEs ist das so ne Sache, was drinsteht...bei kleinen Länkrädern gilt diese z.B nur mit der Serienmäßigen Rad/Reifenkombination...

Wär aber interessant, wenn Du mal texten würdest was in Deiner Mängelkarte steht und Deine Vorhandenen ABE,s und Eintragungen auflistest...

Nur als kleinen Tip fürs nächste Auto,
entweder einen mitnehmen, der weis worauf er achten sollte oder
besser noch samt Verkäufer beim TÜV vorbeifahren. Kostet zwar ein paar Euronen extra, aber so entgeht man evtl. späteren Kostspieligen überraschungen, wie in Deinem Fall.

Leider giebt es unter den Tunern auch einige Schwarze Schafe...


Gruß,
Sven


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  • | 10.04.2008 16:47

Zitat:
Zitat von crazypink
Lichtaustrittsunterkante min. 50cm zum Boden....könntest Du ja schonmal grob nachmessen.

war da nicht auch noch was, mit 8cm bodenfreiheit zu tragenden teilen??

ansonsten werde ich mal versuchen dir zu helfen, allerdings ohne gewähr.

1) ich habe z.b. für meine rad/reifen- und fahwerkabnahme (begutachtung) 75,-€ bezahlt (wenn mich nicht alles täuscht)
2) dann hatten die polizisten recht. nachträgliche veränderungen ohne eintragung sind natürlich nicht zulässig.
3) ich denke fast nicht. wie siehts denn mit dem kaufvertrag aus??
4) kann ich so gar nichts zu sagen...:frage:
5) sicher kannst du das. hilft dir aber vorerst nicht weiter. dadurch ändert sich der sachverhalt ja nicht, dass es zum dem genannten zeitpunkt alles so gewesen ist.
6) gibts bestimmt. gibt auch genug bekloppte, die damit weiterfahren würden ohne was zu ändern...no risk, no fun...:rolleyes:
7) gibt es auch. in östlicheren gefilden wie auch in afrika wird über den zustand eines wagens gern hinweggesehen, solange er fährt.

also ich würde den wagen beim tüv vorführen und eine expertenmeinung einholen, was gemacht werden muss. danach kannst du immernoch weitersehen.

solltest dich mal per pm an nightwish und/oder walpurgis wenden. die sind auf den gebieten doch ganz ordentlich bewandert.


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  • | 10.04.2008 17:24

Erst mal besten Dank an Euch . Das mit dem nachmessen ist ne gute Sache , wird erledigt ;)

Ich habe über die Felgen die jetzt bemängelt wurden ein Teilgutachten , stehen aber nicht in den Papieren .
Ich dummchen habe zwar geguckt , habe aber nicht genau geguckt.

Drauf sind z.B
195/50R15 82H auf ATS Felgen (mit Distanzscheiben )

Eingetragen sind aber 195/50R 82H auf LM-Rad 7Jx15H2 ET 50
auch genehm 195/45R15

In dem Gutachten von 2003
steht:
Daten f.Fahrzeugbrief / BE

Pedalauflagenset , M.Luftfilter Kit -Hersteller Racimex Abmessung 90/125/115mm Kennz.57-0011.Verb.m Original Dämmatte
FZ.Tieferlegung um ca.50mm Durch Federn , Hersteller Autotechnics .
195/45R15 82 H auf LM Rad 7Jx15H 2 ET 50
Dazu stehen sämtliche Nummern
Nur zulässig mit Distanzscheibe 25mm Hersteller RH , Kennzeichen 25224641 und hinten A.LM Rad 8Jx15H2 ET 45
dann wieder sämtliche Nummern
Nur zulässig mit Serienkotflügel Verbreiterung


So nun zu der Mängelkarte
schwarze Rückleuchten o.Reflektoren ( ok, das ist das kleinste übel , die kann man schnell nachkaufen )
195/50R15 auf LM Rad 7Jx15h 2 ATS 7056 und Distanzscheiben und tieferlegung und Sonderlenkrad Victor 33 nicht eingetragen .

Erlöschen der BE .

Nun habe ich mal in dem Brief geguckt ein Herr R . hat diesen Wagen am längsten gefahren , der hat wohl auch 2003 die baulichen Veränderungen getätigt , worüber es ja nun ein G. gibt .

Danach 2 junge Typen - beide recht kurz :(
Tja , und nun ich .

Nun zu den ABE s
schwarze Rückleuchten
viktor lenkrad
einarmwischer
Teilgutachten über die Felgen
Teilgutachten über Federn rot
dann ne ABE über LM Räder 6Jx14H2
Teilgutachten über Sonder Federteller zur Tieferlegung
Karglas Seitenblinker -Klarglas -schwarz
Klarglas Blinkleuchten
L&W Edelstahl Sportauspuffsysteme
Scheinwerfer Leiste
Brembo Bremsscheiben
Teilgutachten Luftfilter
Teilegutachten Pedalen
Bestätigung über Rot/ ? kann ich nicht lesen Eingefärbte Heckleuchteneinheit
Und eine ABE f. die Heckschürze

An Extras hat er noch blaue Bodenbeleuchtung , blaue Schaltbeleuchtung ,Alarmanlage , Zentralverrieglung , ABS
Chromteile ,darüber gibt es aber nichts weiter schriftl.

Ich weiß nicht ob ich jetzt alles aufgezählt habe .

Nun das evtl. für mich Erfreuliche ?!
Ich bringe das Auto nächsten DI in eine Werkstatt wo unter anderem auch TÜV ist .
Soll den Wagen lassen wie er ist , die schauen ob die Nr .usw. zu dem Gutachten passen , und ob wir das so eingetragen bekommen .
Wenn nicht , bespricht man das vorher mit uns was evtl. wieder verändert werden müßte.
Ich soll dem Strassenverkehrsamt Montag Bescheid geben das der Wagen i.d Werkstatt ist , und das es 2-3 Wochen dauern kann .
Geben die sich so damit zufrieden ?

Und dennoch wird die Anzeige gegen mich wohl kaum zurück gezogen , oder ?
Echt scheiße , nun fahre ich so lange Golf , bisher auch immer getunte , aber sowas hatte ich noch nie :(
Es würde mir schon das Herz brechen den Wagen abgeben zu müßen . Für sein Alter ist er echt ein schicker ;) aber das ändert ja z.Zt nichts an den tatsachen *snief*

Ich hoffe , ich darf den Wagen weiter fahren.

Fakt ist , ich fühle mich beschissen - beschissen von dem Typ der uns den Wagen verkauft hat.

Was steht im KV - natürlich ohne Gewährleistung , das ich mich davon überzeugt habe , das der Wagen optisch wie technisch ok ist.

Also - Arschkarte gezogen ?


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  • | 10.04.2008 19:20

hört sich irgendwie so an als wären nur die räder beanstandet worden.

reiß die unterbodenbeleuchtung, felgen inkl. spurplatten runter und besorg dir ordentliche felgen, vielleicht kannst du die reifen ja wiederverwenden. dann noch 2 herzchen-reflektoren an die stossstange und viel spass beim tüv.

und für die zukunft: kauf dir nie wieder ein getuntes auto, die karren sind in fast allen fällen übelst zerheizt, verbastelt und lassen sich superschlecht fahren weil's auf optik getrimmt wurde.

dann lieber ein ordentliches serienauto, da bekommt man auch schicke modelle ;)

edit: achso.. lenkrad.. na entweder eintragen lassen sofern es eintragungsfähig ist und sonst findet such bestimmt was am schrott für ein paar euro


Zuletzt geändert 10.04.2008 20:17 von iral. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.04.2008 12:26

Zitat:
Zitat von Manuela_01

Drauf sind z.B
195/50R15 82H auf ATS Felgen (mit Distanzscheiben )

Eingetragen sind aber 195/50R 82H auf LM-Rad 7Jx15H2 ET 50
auch genehm 195/45R15

In dem Gutachten von 2003
steht:
Daten f.Fahrzeugbrief / BE

Pedalauflagenset , M.Luftfilter Kit -Hersteller Racimex Abmessung 90/125/115mm Kennz.57-0011.Verb.m Original Dämmatte
FZ.Tieferlegung um ca.50mm Durch Federn , Hersteller Autotechnics .
195/45R15 82 H auf LM Rad 7Jx15H 2 ET 50
Dazu stehen sämtliche Nummern
Nur zulässig mit Distanzscheibe 25mm Hersteller RH , Kennzeichen 25224641 und hinten A.LM Rad 8Jx15H2 ET 45
dann wieder sämtliche Nummern
Nur zulässig mit Serienkotflügel Verbreiterung


So nun zu der Mängelkarte
schwarze Rückleuchten o.Reflektoren ( ok, das ist das kleinste übel , die kann man schnell nachkaufen )
195/50R15 auf LM Rad 7Jx15h 2 ATS 7056 und Distanzscheiben und tieferlegung und Sonderlenkrad Victor 33 nicht eingetragen .

Erlöschen der BE .
Vergleich mal die Nummern die hinter LM-Rad stehen mit denen auf Deinen Felgen bzw mit dem was in dem ATS-Gutachten steht...befürchte fast das LM für Leichtmetall steht :rofl: . Also wär da da doch alles in Butter sogar die Reifen darfst Du nach Deiner auflistung fahren. Die Distanzscheiben mußt Du ja sogar drauf haben. Schau noch nach, ob die eingetragenen Daten mit denen auf Deinen Federn übereinstimmen.
Das Lenkrad wirst Du aber auf jedenfall eintragen lassen müssen, weil mit Änderung der serienmäßigen Rad/Reifenkombination die ABE dafür erlischt. Naja...und die Reflektoren müssen dran.

Wenn ich ehrlich bin und das hier so lese von Dir, gehe ich davon aus, das Du an einen *Klugsch....* geraten bist.

Würd Dir ja gern persönlich helfen...aber die Strecke is mir etwas zu weit :rolleyes:


Achja und wenn alles...zumindest was die beanstandet haben doch wiederzufinden ist. Dann ist die Anzeige eher nicht rechtens.

Die nicht legale Unterbodenbeleuchtung solltest Du aber entfernen...wundert mich das die nicht aufgelistet wurden.
Wenn der Cop feststellen wollte ob das Eingetragene Fahrwerk vorhanden ist hätte er doch halb unters Auto gemußt.

Wenn Du im Rechtsschutz bist...informier Deinen Anwalt schonmal.

Und wenn alles in Butteeeeer ist, merk Dir, wo in Deinen Papieren jede Eintragung steht...da kannst Du in der nächsten Kontrolle mit punkten...


Gruß, Sven


Zuletzt geändert 11.04.2008 12:33 von crazypink. Insgesamt 1 mal.


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  • | 12.04.2008 07:50

Die Mängelkarte ist völlig berechtigt und damit leider korrekt


Zitat:
Zitat von Manuela_01
So nun zu der Mängelkarte
schwarze Rückleuchten o.Reflektoren ( ok, das ist das kleinste übel , die kann man schnell nachkaufen )
Durch die fehlenden Reflektoren ist die BE des Fahrzeugs erloschen, egal wie klein man dieses Übel betrachtet. Es handelt sich um eine unzulässige lichttechnische Veränderung und damit geht immer die BE flöten.

Reflektoren kaufen, an die vorgeschriebenen Stellen anbauen oder kleben und gut. Vom TÜV den Anbau der Reflektoren zum Nachweis bestätigen lassen oder bei der Polizei vorzeigen und den Punkt der Mängelkarte von denen abstempeln lassen.


Zitat:
Zitat von Manuela_01
195/50R15 auf LM Rad 7Jx15h 2 ATS 7056 und Distanzscheiben und tieferlegung und Sonderlenkrad Victor 33 nicht eingetragen .
Für die jeweiligen Einzelteile mögen ja Erlaubnisse vorliegen, aber hier alles mit einem "und" aufgelistet und somit auch schriftlich die Verbindung (gegenseitige Beeinflussung) genannt.

Dieses "und" ist kein "Aufzählungszeichen" von verschiedenen einzelnen Mängeln, sondern die Auflistung von Teilen, die etwas miteinander zu tun haben, sich gegenseitig beeinflussen und eigentlich mit dem Zusatz "... zulässig in Verbindung mit ..." eingetragen sein sollten.

Für das Lenkrad mag zwar eine ABE vorhanden sein, aber eine ABE gilt nur für ein ansonsten im betreffenden Bereich serienmäßiges Fahrzeug. Hier ist der Wagen aber nicht mehr serienmäßig, sondern hat im gleichen "technischen Bereich" wo das Lenkrad zugehört auch Veränderungen und somit ist die ABE des Sonderlenkrads erloschen, nicht mehr gültig.

Das Lenkrad muss in Verbindung mit den anderen beeinflussenden Veränderungen abgenommen und eingetragen werden. Hier nicht geschehen, somit auch ein Erlöschen der BE.

Also Lenkrad eintragen lassen.


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  • | 12.04.2008 10:27

Morgen ,

naja , wenn alles ok wäre , dürfte ich das Auto noch fahren :(

Also lt. Polizei sind die Reifen , aber nicht die Felgen im Schein eingetragen .Statt ATS Felgen steht da was von ACP o.s.ä?(noch nie gehört ) und die Nr . von den Felgen stimmt auch nicht mit der im Schein überein .

Ein Teilgutachten darüber ist aber vorhanden , das reichte aber in meinem Fall nicht .

@Jasper : Dass das so crass ist , wußte ich nicht . Und das man für sowas das Auto still legt , wußte ich auch nicht :(

Ich habe halt nur Angst das der Wagen nach 2003 nochmal baulich verändert wurde , und das da wohl Möglich garnix mehr stimmt :(

Dann stehe ich auf einem Mega Kostenberg .Kann ich z.Zt garnicht brauchen .

Was ich nur nicht verstehe , der von der GTÜ meine er dürfte so eine Abnahme nicht machen .?!( Wobei ich bisher mit jedem Auto das so gemacht habe , der alte Prüfer ist aber leider nicht mehr da )

Er meinte mein Wagen bräuchte ne 21 ger Abnahme.

Die Werkstatt wo der Golf DI hingeht meinte -das wäre doch albern , das darf jeder Prüfer / Sachverständiger .
Sonst würden die ja garnix mehr verdienen .

Ich will mal Hoffen das der letzte recht hat.

Sollte alles i.O gehen , werde ich mich per Anwalt ( Rechtschutz hab ich ) schlau machem im Bezug auf die Anzeige .

Geht es nicht i.O werde ich einen Anwalt einschalten und Fragen wie meine Chancen stehen das der Verkäufer den Wagen zurück nimmt.

Alles scheiße , echt.


crazypink und warum wohnst Du soweit weg ?
@


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  • | 12.04.2008 10:47

Zitat:
Zitat von Manuela_01
Ich habe halt nur Angst das der Wagen nach 2003 nochmal baulich verändert wurde , und das da wohl Möglich garnix mehr stimmt :(

Dann stehe ich auf einem Mega Kostenberg .Kann ich z.Zt garnicht brauchen .
Eher nicht.

Was bemängelt wurde, steht auf dem Mängelschein und nur das muss korrigiert werden, somit alles in relativ kleinem Rahmen.



Zitat:
Zitat von Manuela_01
Was ich nur nicht verstehe , der von der GTÜ meine er dürfte so eine Abnahme nicht machen .?!( Wobei ich bisher mit jedem Auto das so gemacht habe , der alte Prüfer ist aber leider nicht mehr da )

Er meinte mein Wagen bräuchte ne 21 ger Abnahme.
Völlig richtig.

Jeder Sachverständige darf eine Abnahme nach §19.3 StVZO also mit gültigem und vollständig erfülltem Teilegutachten machen.

Hier allerdings ist das Teilegutachten überhaupt nicht mehr gültig, denn hier sind weitere Veränderungen vorgenommen, die das Teilegutachten erlöschen lassen.

Somit eine Abnahme nach §21 / §19.2 StVZO, auch als Einzel- oder Sonderabnahme bekannt und derartige Abnahmen dürfen ausschließlich besondere Sachverständige (besondere Weiterbildngen müssen die haben) einer vom KBA akkreditierten (zugelassenen) Hauptprüfstelle und das sind in den alten Bundesländern ausschließlich die Hauptprüfstellen des TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin ausschließlich die Hauptprüfstellen der DEKRA.

Alle anderen sind dann schon rein erlaubnisrechtlich komplett raus, auch wenn die es rein wissensmäßig könnten, dürfen sie es nicht. Würden sie es trotzdem machen, dann hätte die Abnahme / Eintragung keine rechtliche Zulässigkeit, wäre nicht besser wie ein Bundstift-Eintrag von der kleinen Tochter des Nachbarn.


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  • | 16.04.2008 17:55

Möchte Euch nicht vorenthalten das mein Auto wieder auf Deutschlandsstrassen fährt :)
Das freut mich natürlich riesig.

Also die tieferlegung ist korrekt - so wie s auch im Schein steht.
Ebenso die Federn .
Die Reifen Größe darf ich auch fahren , aber nicht die ATS -Felgen .

Wir mußten also die Reifen gegen Serien Mäßige tauschen , sieht echt übel aus :( Aber naja , da muß ich jetzt gucken .

Jedenfalls ist meine Mängelkarte behoben , abgestempelt . Morgen fahre ich zur Polizei und führe mein Auto vor.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten : Wir könnten die Kotflügel soweit börteln lassen ( nennt man das so ? ) das es dann paßt.
Denke aber -das gibt ne Mega Action . Mit Nachlackieren usw.

Ich würde mir nun gern die ACP Felgen besorgen . Aber wo?
Bei Ebay hab ich geguckt , da war auch ein Satz , alles stimmte , aber nicht die ET Größe.

Habt Ihr nen Tipp wo ich fündig werde?


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  • | 16.04.2008 17:59

Das wichtigste vergessen .
Heute habe ich schon Post v.d Polizei :Schriftl. Äußerung der Betroffenen .

Da steht unter Punkt 3:Zudem war die Rad / Reifen Kombination nicht mit den montierten Distanzscheiben eingetragen .

Jetzt ist es aber so , es waren garkeine drauf :D der TÜV Beamte hat vor Prüfung die Reifen abnehmen lassen , mußte er ja wegen der Federn .
Das was der Polizist gefühlt hat , war das äußere der Bremsscheiben .

Kann ich der Anzeige evtl. doch entgehen wenn ich einen Anwalt zu rate ziehe ?

Weil die Anschuldigungen ja nicht ganz stimmen .
Möchte mir jetzt auch nicht selbst nen Strick ziehen - und schon garnix falsches Ausfüllen.

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