Frage nach Polizeikontrolle
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Abend,
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sobald der verdacht da ist, und das ist er, dürfen die das, jedoch nur mit richterlichen Beschluss oder einer diebstahlanzeige...sonst nicht...nun liegt an ihm den kauf zu belegen...d.h. entweder den bekannten von dem er es hat mit dessen kaufbeleg zur polizei zu gehen |
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okay dank dir... er hat mitgelesen und weiß bescheid. |
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und was ist wenn er keine belege mehr hat?
Zuletzt geändert 12.05.2008 21:34 von iral. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von cherry nur mit richterlichen Beschluss oder einer diebstahlanzeige...soll sich nen anwalt nehmen wenn sie das radio nach dem besuch mit dem kumpel (auch ohne beleg) nichts rausrücken |
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