Fahrverbot zuende, darf ich fahren ???


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  • | 03.07.2008 21:46

Ich hatte jetzt einen Monat Fahrverbot. Dieses endet morgen (am 4.7. um 24 Uhr, wie im Brief den ich vom Ordnungsamt bekommen habe).

Also mrogen kann ich meinen Lappen wieder abholen.
Kann ich mich selber ins Auto setzen und fahren ? (Mit Bahn bis oben nach Düsseldorf-Derendorf dauert ne Ewigkeit)

Weil mein Fahrverbot endet in 2 Stunden 15 Minuten. Wenn cih dann auf dem Weg zum Ordnungsamt bin und ihc angehalten werde hätte ich nur keinen Führerschein dabei, aber meine Fahrverbotsfrist ist ja abgelaufen.

Oder darf ich erst dann wieder fahren, wenn ich den Führerschein abgeholt habe ?


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  • | 03.07.2008 22:05

Wie? haben die dir den schein nicht zugeschickt? also ich hab den bisher immer drei tage vor ablauf per post bekommen. oder hattest du noch den alten schein? also nicht dieses ec.karten format?


Rein vom logischen her darfst du selbst fahren. hast halt nur keinen schein mit wenn angehalten wirst.

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  • | 03.07.2008 22:05

Denk mal schon das du ab 0:00uhr wieder fahren kannst...bin zu meinem Bday auch mit meinem "Führerschein ab 17" (n pinker Zettel) rumgefahren und die Police hat auch nix gesagt da ich ebend zur Zeit nen gültigen Lappen besitze...

Also würde mir da kein Kopp machen :)


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  • | 03.07.2008 22:27

@maho: hattest du das schon öfters? :015

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  • | 03.07.2008 22:31

Haxel du darfst net fahren

kenn ich an einem Guten beispiel von uns hier.

Und zwar wurde auch einem der Führerschein entzogen als er dann schließlich mit dem Brief den er gekriegt hat zum Ordnungsamtgefahren ist um seinen schein abzuholen.
Wurde er dort gefragt wie der dahingekommen ist und er hat sich nichts dabei gedacht und sagte bin gefahren darauf hin hat der ne fette Strafe bekommen. :lehrer: :lehrer: :lehrer:


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  • | 03.07.2008 22:41

Darf ja auch nicht nach der Führerscheinprüfung zur Führerscheinstelle fahren(selbst mit Auto) und den abholen. Hast ja den Führerschein noch nicht.


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  • | 03.07.2008 23:21

also laut den Antworten hier stehts jetzt 2:2...
im Internet kann ich auch keine klare Antwort finden.
Ich glaub ich nehm dann doch lieber die Bahn, besser als nochmal den Lappen abzugeben oder irgendeine Strafe zu kassieren. (Beim meinem Glück würde mir sowieso sofort irgendwer draufknallen, dann kommt die Polizei: Führerschein bitte)

/Edit: Ne habe den nicht zugeschickt bekommen, habe nur eine Info vom ORdnungsamt erhalten das ich den morgen von 8-12 Uhr abholen kann


Zuletzt geändert 03.07.2008 23:26 von haxel. Insgesamt 3 mal.


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  • | 04.07.2008 09:51

Also ich würde mal sagen, du darfst fahren, wird aber wohl auch auf die Laune der Polizeistreife ankommen... :rolleyes:

Sonst ruf doch einfach eben beim Ordungsamt oder bei der Polizei an und frag nach. Ist ja wohl kein Aufwand.


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  • | 04.07.2008 10:14

Zitat:
Zitat von Krie6hofv
Also ich würde mal sagen, du darfst fahren, wird aber wohl auch auf die Laune der Polizeistreife ankommen... :rolleyes:

Sonst ruf doch einfach eben beim Ordungsamt oder bei der Polizei an und frag nach. Ist ja wohl kein Aufwand.

Würde ich auch machen, weil Du den Schein eigentlich schon ein paar Tage vor der Aufhebung wiederbekommst mit dem Hinweis, ab wann Du wieder fahren darfst. :)

-Würd mir auch Stress ersparen und eben durchrufen :ok:


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  • | 04.07.2008 10:38

Hallo,
ich habe folgendes im Netz gefunden

Zitat:
Zitat von Google-Suche
Bei einem Fahrverbot wird die FE nicht entzogen. Es muss lediglich der FS abgegeben werden und man darf während der Dauer des FV nicht fahren (eigener Tatbestand im § 21 StVG). Ist das FV abgelaufen (Fristablauf), darf - auch ohne den FS in Händen - wieder gefahren werden, ohne dass ein Verstoß gegen § 21 StVG begangen wird. Es liegt in diesem Fall keine Straftat, sondern lediglich eine OWi wegen Nichtmitführens des FS vor.

MfG Dako


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  • | 04.07.2008 10:40

Im Zweifelsfall immer:

Solange du den Lappen nicht einstecken hast (egal wo der liegt-ob zuhause oder auf dem amt) musst du auf das auto verzichten


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  • | 04.07.2008 16:45

hab den Lappen heute morgen abgeholt und hab mich fahren lassen so konnte nix passieren :)

  • McClane
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  • | 11.11.2008 09:45

Zitat:
Zitat von Russak
Haxel du darfst net fahren

kenn ich an einem Guten beispiel von uns hier.

Und zwar wurde auch einem der Führerschein entzogen als er dann schließlich mit dem Brief den er gekriegt hat zum Ordnungsamtgefahren ist um seinen schein abzuholen.
Wurde er dort gefragt wie der dahingekommen ist und er hat sich nichts dabei gedacht und sagte bin gefahren darauf hin hat der ne fette Strafe bekommen. :lehrer: :lehrer: :lehrer:

Oh mein Gott,

was für ein Halbwissen!!!
Natürlich durftest Du wieder fahren, Du hattest ein FAHRVERBOT und keine ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS!
Russak, rede nicht von Dingen, die Du nicht verstehst.

Bei einem Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis lediglich für die Zeit des Verbotes, der Verwaltungsakt Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
Bei einer Entziehung ist die Erlaubnis zum Führen von Kfz wieder ENTZOGEN, der Verwaltungsakt nicht mehr existent, daher darf mann nach Ablauf der Sperrfrist NICHT fahren, sondern muß eine Neuerteilung der FE beantragen.

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