Schuldfrage nach Fahrradunfall - Seite 2

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    Seitenstreifen Parker


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  • | 11.11.2008 22:44

Zitat:
Zitat von McClane
Wie soll dass denn gehen?
Gegen die linke Tür? Fuhr Dein Vater entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Fahrbahnseite??

Weil er hinter dem Auto gefahren ist vielleicht!!!!!!Und der Idiot vor ihm aufeinmal nach links ausgeschert ist.Denn fährt man logischerweise in die linke Seite von dem Auto.

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  • | 11.11.2008 22:47

Ne, wenn man dahinter fährt, kann das auch nicht sein, dann fährt man mit dem Rad rechtsseitig.


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 11.11.2008 22:53

So nochmal, das Auto ist vor ihm gefahren und er dahinter.Denn hat der Wagen abgebremst und wollte die Straße nach links verlassen um auf ein Gehöft zu fahren.Das hat mein Vater gesehen und denn versucht man ja nach links auszuweichen, schon aus Reflex um einen Unfall zu vermeiden.Er wollte praktisch linksseitig einen Bogen um das Auto machen.Dabei hats denn gekracht, weil das Auto zu schnell nach links gefahren ist.


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  • | 11.11.2008 23:03

...aber man versucht doch nicht, ein Auto, das vor einem links abbiegt links zu umfahren...

Im Übrigen: Wenn ein Fahrzeug vor mir bremst, um abzubiegen (egal, ob es blinkt oder nicht), brauche ich doch nur hinter ihm anzuhalten und kann danach wieder weiterfahren. Mir ist nicht klar, warum er ihm in die Seite reingefahren ist.


Zuletzt geändert 11.11.2008 23:07 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.11.2008 23:08

hallo,

so wie du es nun beschrieben hast hat dein vater den notwendigen sicherheitsabstand nicht eingehalten. mit einem auto wäre er wohl einfach hinten drauf gesemmelt. ich frage mich gerade, warum man denn angeblich automatisch nach links ausweicht, wenn der wagen vor mir nach links abbiegt und ich nicht mehr abbremsen kann. da ist es doch viel sinniger nach rechts auszuweichen. ohnehin musste dein vater doch eh mit seinem fahrrad am rechten fahrbahnrand fahren.

ich habe gerade noch mal deinen ersten post gelesen - dein vater wollte also überholen? deine angaben widersprechen sich. wahrscheinlich lag hier eine unklare verkehrslage vor oder aber dein vater hätte zumindest rechts überholen müssen.
bevor die nachfragen kommen: §5 Abs.3 Nr.1 (unklare Verkehrslage); Abs.6 (rechts überholen) StVO.

Vor Gericht mag sich wohl eine Quote ergeben. Wenn die Beweisaufnahme ergibt, dass dein Vater beim Abbiegevorgang vom KFZ schon neben ihm war, wird der Großteil der Kosten wohl von dem Führer/Halter/der Versicherung des KFZ gesamtschuldnerisch zu tragen sein. Stichwort: doppelte Rückschaupflicht.

Ansonsten siehts für deinen Vater eher schlecht aus. Ich tippe auf 80/20 zu Gunsten des KFZ.

Gruß, Max

P.S.: McClane, Einwände? :)


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  • | 11.11.2008 23:38

Okay, mein Fehler vom letzten Post von mir.Habe den genauen Hergang nicht mehr im Kopf gehabt, aber nachdem ich mir meinen ersten nochmal durchgelesen habe es es jetzt wieder klar.Das Auto überholte ihn und bremste denn ab.Dann fing es an nach links (ohne zu blinken?) die Straße zu verlassen.Es handelt sich dabei um eine Seitenstraße die Bergab geht, nicht sehr breit ist und wenig Verkehr herscht.Es fuhr ja sehr langsamm nach links, und es blieb meinem Vater einfach keine andere Möglickeit außer nach links auszuweichen.Wäre er nach rechst gefahren wäre es auch zum Sturz gekommen da dort ein sehr hoher Bordstein ist.Man muß die Straße sehen, denn kann man es echt verstehen warum er so gehandelt hat.Wenn gewünscht kann ich auch ein Bild davon machen zur bessern Veranschaulichung.Wegen dem Abstand zwischen dem Auto und Fahrrad kann ich leider nichts sagen, da ich darüber keine Kentniss habe.


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  • | 11.11.2008 23:39

Kurz und knapp, nach deinen Aussagen ist dein Vater schuld.
Einfache erklärung, auch mit einem Auto hält man wie mit dem Fahrrad den Sicherheitsabstand ein. Hällt ein Auto auf der Straße an, hält man dahinter auch an, um die Vorgehensweise des Vorrausfahrenden zu sehen. Da er keinen Blinker gesetzt hat, wäre er Teilschuldig, da keine Zeugen vorhanden sind, kannst du nur hoffen das eine Teilschuld angerechnet wird, ansonsten muss dein Pappen den Schaden tragen.


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  • | 11.11.2008 23:42

Sehe das anders, der Autofahrer hat sich zu vergewissern wenn er irgendwo abbiegt und denn noch eine Straße verlässt das hinter ihm kein Verkehr kommt.Sowie Zickenbaster auch geschrieben hatte.
Aber genug jetzt das giebt hier sonst noch böses Blut, wer Schuld hat soll denn halt nen Richter entscheiden.


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  • | 11.11.2008 23:46

Zitat:
Zitat von laguna driver
Sehe das anders, der Autofahrer hat sich zu vergewissern wenn er irgendwo abbiegt und denn noch eine Straße verlässt das hinter ihm kein Verkehr kommt.Sowie Zickenbaster auch geschrieben hatte.
Aber genug jetzt das giebt hier sonst noch böses Blut, wer Schuld hat soll denn halt nen Richter entscheiden.

Das wäre richtig, aber du darfst nicht vergessen, das das Fahrzeug immer noch am Verkehr teilnimmt.. würde es tatsächlich anhalten und der Fahrer würde aus dem Wagen steigen, und würde DANN was passieren indem ein Fahrradfahrer in die Tür semmelt.. dann ist der Fahrer schuld da er sich nicht vergewissert hat wie es um den fließenden Verkehr aussieht..

aber das hängt wieder von der Stadt ab, den Richter, den Rechtsanwälten usw. ab.. ;) hab zum Glück 5 Rechsanwälte von dennen 2 fürs Auto zuständig sind ;)

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  • | 11.11.2008 23:52

Zitat:
Zitat von laguna driver
Sehe das anders, der Autofahrer hat sich zu vergewissern wenn er irgendwo abbiegt und denn noch eine Straße verlässt das hinter ihm kein Verkehr kommt.Sowie Zickenbaster auch geschrieben hatte.
Aber genug jetzt das giebt hier sonst noch böses Blut, wer Schuld hat soll denn halt nen Richter entscheiden.

Ups, da hat wohl einer meine Ausführungen zu § 5 nicht aufmerksam gelesen, was!?

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