Frage zu Gutachten


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  • | 15.03.2009 15:44

Hi Forum, in einem Gutachten für Spurplatten steht das:

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächste Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


Bedeutet das, dass ich damit rumfahren kann bis ich aus anderen Gründen was eintragen lassen muss, oder wie ist das zu verstehen?


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  • | 15.03.2009 15:53

Genau. Es gibt Änderungen, bei denen du sofort die Papiere berichtigen lassen musst, z.B. eine Leistungssteigerung. Dann oder wenn das Fahrzeug z.B. umgemeldet wird gibst du die Abnahmebescheinigung mit ab und lässt die Spurplatten in die Papiere eintragen.

Bis dahin reicht es, die Bescheinigung mitzuführen.


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  • | 15.03.2009 16:24

Danke Walpurgis, hast mir sehr geholfen.
(Gibts hier eigentlich keinen "Daumen-Hoch-Smile?)


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 15.03.2009 16:30

DOCH HIER IST DOCH EINS :engel: :hut: :ok:

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