Unfall - Was tun? - Seite 1

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  • | 07.07.2009 00:53

Hallo Gemeinde,

heute morgen ist mir eine ältere Dame in mein parkendes Auto gefahren.
Das Auto stand auf einem offiziellen Parkplatz und die Dame stand dahinter, wollte wohl einparken. Sie fährt einen Automatik und hat GAS und BREMSE verwechselt.

Naja, Sie hat mein Auto gute 5m nach vorne geschoben, GANG UND HANDBREMSE WAREN EINGELEGT!!!!!!

Mein Fahrzeug ist nen 90ger Polo Steilheck.

Naja, mein Polo hat jetzt keinen Kofferraum mehr und nen dicken KNICK in der Seite. Also Totalschaden.

Nun meine Frage, weiss einer was der ca. an Restwert hat (mit was kann ich von der Versicherung rechnen?)

Bj.: 90
97000km <---- ORIGINAL!!!
TÜV 1 Jahr noch
Kein Rost


Nen Freund meinte ich kann mit 200 Euro rechnen, lohnt es sich da vor Gericht zu gehen? Ich sehe es nicht ein das eine Dame (FRAU DR.) mir die Karre zerschiesst und ich der Arbeitslos ist und eh kein Geld hat nun 200 Euro bekommt und ich kann damit zusehen was ich mache!

Kostenvoranschlag von einer Werkstatt holen und das Geld einfordern? Was würdet Ihr tun???

Name: Foto-00382.jpg Größe: 1536x2048 Dateigröße: 862614 Bytes :lehrer:

Nach meinem Wissenstand bekommst du leider nur den Zeitwert des Fahrzeugs, bzw den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Modell. Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert, ist es ein finanzieller Totalschaden, und Du bekommst eben leider nur den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall.


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  • | 07.07.2009 01:20

Aber wer bestimmt den Zeitwert. In der Schwackeliste werden nur Fahrzeuge ab Bj 98 geführt (korrigiert mich).
Gehen die Sachverständigen auf Ebay, Mobile und co. und wollen mir dann was erzählen?

Was ist wenn ich sage ich habe nen Käufer für 2500 Euro.
Naja, werde aufjedenfall zum Anwalt wackeln. Das lasse ich mir nicht bieten.

Das fahrzeug ist für mich viel mehr wert.

Zitat:
Zitat von Gismo85
Das fahrzeug ist für mich viel mehr wert.

Das zählt leider nicht.
Ich glaube, dass den Restwert der Gutachter der Versicherung bestimmt.
Aber am besten wartest Du, bis sich jemand zu Wort meldet, der sich damit auch richtig auskennt.


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  • | 07.07.2009 01:39

Den emotionalen Wert (oder in welcher anderen Art DIR das Fahrzeug auch immer Wert ist) wird dir wohl keine Versicherung zahlen da es bei diesem Auto um keine Rarität geht - das Ding quasi für nen schmalen Euro besorgt - werden kann.

Warte erstmal ab was dir der Gutachter sagt... den Gang zum Anwalt halte ich allerdings für eher sinnlos.


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  • | 07.07.2009 01:41

Also, ich habe grade etwas intressantes gelesen:

Ich kann jetzt zu VW fahren und mir einen Kostenvoranschlag holen (für die Reperatur).
Und mir ein Gutachten über den Wert vor dem Unfall.

Wenn z.b. die Reparatur 1300€ kostet und mein Fahrzeug 1000€ Wert ist kann ich diese 1300€ geltend machen. Ich muss das Fahrzeug auch nicht wieder richten lassen. Das nennt sich irgendwie 130% Grenze. Die zahlen sind aus der Luft gegriffen.
Wenn ich es jedoch nicht reparieren lasse darf die MWST nicht eingefordert werden.

Und so werde ich es dann wohl auch machen. zusammen mit nem schreiben vom anwalt das ich einen prozess nicht scheue wird das denke ich genug eindruck machen. ausserdem habe ich auch schon nen neues auto im auge wo ich dann ncoh schon 2500€ abwrackprämie kassiere (hoffe ich)!


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  • | 07.07.2009 01:51

Warum direkt zum Anwalt?
Du weisst doch noch gar nicht was Phase ist...
Direkt mit Kanonen auf Spatzen schiessen?! Des Weiteren arbeitet so ein Anwalt auch nicht für lau...

Lass nen Gutachten beim VW Händler machen - schick das Ding an die Versicherung der guten Frau und fertig. Was dir natürlich passieren kann (grade wenn die Summe zu hoch angesetzt ist), das die Vers. der Unfallgegnerin ebenfalls ein Gutachten machen lässt...


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  • | 07.07.2009 01:55

Du weisst doch noch gar nicht was Phase ist...

SIE IST SCHULD

Ich bin ohne Auto


Direkt mit Kanonen auf Spatzen schiessen

Weil sie und ihre versicherung es nicht anders verdienen.
Die kosten für anwalt und co zahlt eh die versicherung ausserdem bin ich rechtschutzversichert.

das die Vers. der Unfallgegnerin ebenfalls ein Gutachten machen lässt...

Versicherungsgutachten werden generell angefochten weil die Geldparen wollen.


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  • | 07.07.2009 02:07

Ist doch Tinnef... erstmal meinte ich mit dem "was Phase ist", das du nicht weisst ob ein Gegengutachten gemacht wird oder ob die gegnerische Vers. laut dem von dir veranlasstem Gutachten zahlt. Denn das ist nicht die Ausnahme!
Ich habe selbst bereits mehrere unverschuldete Unfälle gehabt in denen die gegnerische Vers. anstandslos gezahlt hat.

Aber wenn für dich die Sachlage und die weitere Vorgehensweise eh klar ist... denn brauch hier auch keiner mehr Tips geben...


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  • | 07.07.2009 02:30

Naja, vllt bin ich auch grade nicht ganz sachlich, weil es mich tierisch aufregt.

Frau Dr. mit ordentlich Patte aufm Konto fährt mir die Karre zubrei und ich bekomme wenn es hochkommt 800 Euro wo ich mir nen Auto kaufen kann, das normalerweise nach Afrika geht...

Habe aber grade festgstellt das meine Endstufe was abbekommen hat und diese zu 100% (Quittung) ersetzt werden muss. +450€

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  • | 07.07.2009 04:18

Erstmal herzliches Beileid zu deinem Unfall...

Ich mir würde an deiner Stelle einen guten Gutachter/ Sachverständigen suchen, das heisst: einen der dir gut gesonnen ist.
Wenn der dein Fahrzeug mit z.B. 1300,- € Wiederbeschaffungswert einschätzt und dir einen Restwert von z.B. 100,- € bescheinigt, bekommst du von der gegnerischen Versicherung genau die Differenz, also 1200,- €.
Was eine Unfallreparatur kostet, weiss so ein Gutachter auch und vermerkt es in seinem Gutachten. (Das ist aber in deinem Fall sowieso ein wirtschaftlicher Totalschaden, sorry nichts für ungut!)
Die Kosten für dein Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn die Schuldfrage eindedutig ist.

Wenn du dir nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei VW holst, brauchst du immer noch einen offiziell beglaubigten Gutachter, der Dir den Restwert deines Fahrzeugs bescheinigt, also wirst du um den Gutachter wohl nicht herumkommen.

Wenn die gegnerische Versi dir einen Gutachter schickt, kann es dir passieren dass er dein Fahrzeug sozusagen "kaputtredet". Z.B.: Wiederbeschaffungswert: 750,-€ und Restwert noch 350,-€, dann bekommst du nur 400,-€, also immer die Differenz.
Das ist aber NICHT immer der Fall, auch bei unklarer Schuldfrage (eigene Erfahrung!)

In diesem Fall kann dir auch ein Anwalt nicht mehr helfen, weil der kein Gutachter ist und offiziell von Fahrzeug-/Wertgutachten keine Ahnung hat.

Ich würde dir sowieso erstmal von einem Anwalt abraten, es sein denn du hast Rechtschutz und dass später doch noch Probleme mit Versicherungsgegnerin bzw. gegnerische Versicherung auftreten.
Selbst wenn du im Moment total böse auf die alte Fr. doc bist:
Ihre Versicherung bezahlt es sowieso und nicht sie selbst...


Auf jeden Fall noch viel Erfolg mit deinem Fall!

PS.: Was die 450,- € teuere Endstufe betrifft wird deren Wert soweit ich weiss anteilig in den Fahrzeugwert eingerechnet, was den Wiederbeschaffungwert etwas erhöht (aber auf keinen Fall um 450,-€ - ist halt mies aber es ist so).

PPS.: Was deinen letzten Post betrifft:
Mit 800,- kannst du aber auch schon was reissen, vermutlich mit mehr Laufleistung aber schon größer als ein Steilheck.


Und noch was: diese 130 oder 120% Regelung gibt es wohl auch, ich denke aber in deinem Fall werden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert aber bei weitem sprengen.
Ich tippe dass du mit einem wohlgesonnenen Gutachten auf einen Wiederbeschaffungswert von 1500,- kommst und die Reparaturkosten bei mindestens 2500,- liegen werden. Das ist ja dummerweise auch noch das Heck, wo man den Schaden nicht mal eben schnell mit zwei Kotflügeln und ner neuen Haube vom Schrottplatz repariert bekommt.


Zuletzt geändert 07.07.2009 04:26 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.

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  • | 07.07.2009 04:30

Ich wuerde versuchen mich mit der Dame zu einigen ! Sage ihr 1000 euro und die sache ist erledigt ! Meistens gehen sie darauf ein damit sie nicht hochgestuft werde in der Versicherung !
Habe ich selber schon gehabt !

Also der Ablauf wird folgender sein :

- die Versicherung der Dame schickt einen Gutachter, der den Wert des Wagens einschätzt ... nach diesem Wert wird die Versicherung versuchen, den Schaden zu begleichen

- entweder du nimmst diese Summe an, oder du bestellst einen eigenen Gutachter (den du nicht zu zahlen brauchst)

... danach müsste die Sache erledigt sein

für den Fall, der du wirklich einen Anwalt brauchst, kannst du über deinen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen


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  • | 07.07.2009 12:15

Danke für eure Antworten, so langsam hab ich mich auch abreagiert. Werde um 1 heute zum Gutachterfahren und in erfahrung bringen was der Wiederbeschaffungswert ist und wieviel das Fahrzeug momentan Wert ist.

Ich vermute ja eigendlich auch, das wenn die gegnerische Versicherung nur 1000 Euro zahlen muss, das die garkeinen Aufstand machen.

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  • | 07.07.2009 15:11

Hallo,

ich denke mal der gegnerischen Versicherung wird es nur am Rande um die Summe gehen, viel wichtiger ist hier ob die Schuldfrage eindeutig ist. Aber das schien ja der Fall zu sein.
Sag mal bescheid was beim Gutachter herausgekommen ist!

@ Ascona-B-Cabrio:
Er kann auch derjenige sein, der als erstes einen Gutachter beauftragt. Wenn sein Gutachten dann einigermaßen stimmig und nicht total übertrieben ist wird die gegnerische Versicherung vermutlich kein Gegengutachten in Auftrag geben.
Wäre meiner Meinung nach sogar besser für ihn, damit sein Auto im Gutachten von der gegnerischen Versi nicht herabgewertet wird.

Prozesskostenhilfe kann man soweit ich weiss nur beantragen, wenn die Sache vor Gericht geht (in Verbindung mit dem Gerichtsbeschluss/ Prozessbeschluss), würde ihm also auch nicht helfen, da der Anwalt ja schon meistens beim erstellen der Vollmacht und beim verfassen des ersten Briefs an die 200,- € kassiert.

@zickenbaster1:
Schöne Idee das mit den 1000,- € :D
Die Dame müsste sich dann aber schon sehr leicht einschüchtern lassen um sich auf so etwas einzulassen.
Gerade bei dem recht hohen Betrag wäre es den meisten dann vermutlich doch lieber sich in der Versi hochstufen zu lassen.
Ist ja nich so dass sie ihm nur einen (unlackierten) Aussenspiegel abgefahren hat und die Sache schnell mit 50,- € zu erledigen wäre...


Zuletzt geändert 07.07.2009 21:10 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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