Strafe bei getönten Frontscheiben mit Eintragun ?g


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  • | 12.05.2010 22:26

He zusammen,

wollte mal wissen ob jemand dazu was weiß:

Mein Freund wurde demletzt von der grünen Fraktion aufgehalten, weil Ihnen aufgefallen ist dass wir nicht in Amerika sind ;-)
er fährt einen `Ford Expedition mit getönten Frontscheiben, diese sind auch vom Tüv bei Erstzulassung abgenommen und eingetragen worden. Nuuu ist es so dass der freundliche Herr Wachtmeister gemeint hat er müsse die Scheiben zügig rasch sofort entdunkeln, da getönte Frontscheiben in Deutschland nicht erlaubt sind.
Allerdings gabs kein knöllchen und nichts
Ist es mit Eintragung also eigentlich legal, oder hat der nette Herr Wachtmeister jetzt recht?
Viele Grüße
ich


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  • | 12.05.2010 22:38

Nachträglich getönt ?


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  • | 12.05.2010 23:19

nee ab werk war ne sonderedition


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  • | 13.05.2010 00:27

Und was soll dann bitte vom TÜV abgenommen und eingetragen worden sein ?

  • 16V-Corsa
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  • | 13.05.2010 00:46

gerade du als dekramann müsstest das wissen das man importierte autos aus amerika abnehmen muss und eventuell noch umbauen muss, damit sie den europäischen standarts entsprechen.


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  • | 13.05.2010 01:48

Zitat:
Zitat von 16V-Corsa
gerade du als dekramann müsstest das wissen das man importierte autos aus amerika abnehmen muss und eventuell noch umbauen muss, damit sie den europäischen standarts entsprechen.

Da gibts aber wiederrum auch wieder "Ausnahmeregeln"... ;)


:hut:

Das Verbot von getönten vorderen Seitenscheiben (ich denke, die sind hier gemeint) ist schon nicht ganz ohne Grund ...
Der quasi unsichtbare Fahrer kann sich nicht durch Gesten oder Handzeichen mit den anderen Verkehrsteilnehmern verständigen ;)

  • Jannetje
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  • | 13.05.2010 09:31

Zur Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt es
Hardware, Gesten könne teuer werden
Name: Prsentation1.jpg Größe: 960x720 Dateigröße: 110242 Bytes
Nummernschild und Fahrergesicht sind sehr hilfreich bei der Strafverfolgung.


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  • | 13.05.2010 09:33

Mal ganz konkret formuliert:
Kann man sich auf die Eintragung berufen, oder muss das Auto seine Optik wegen dem Wachtmeister mit den großartigen Geographiekenntnissen einbüßen.?
Der Expedition wurde bereits 2002 so zugelassen und bisher auch noch nie behelligt *g* die Verdunkelung der Frontsscheiben überschreitet den zulässigen Prozentsatz ganz offensichtlich.

Der Wagen entspricht eben nicht den hier gültigen Vorschriften ... also darfst du,wenn du Pech hast, umrüsten ;)

  • 16V-Corsa
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  • | 13.05.2010 11:13

die rennleitung kann immer eine eintragung anzweifeln


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  • | 13.05.2010 11:44

Zitat:
Zitat von walpurgis
Und was soll dann bitte vom TÜV abgenommen und eingetragen worden sein ?

Dann kann ich ja in Zukunft auf die Vorlage eines Vollgutachtens bei US-Importen verzichten, und schreib die Fahrzeugdaten ungeprüft vom US-Brief ab... :|

Problem ist halt, der Gutachter schreibts ins Gutachten und die Zulassungsstelle übernimmt die Angaben als "wird schon so stimmen" in die deutschen Fahrzeugpapiere. Die Herren in grün oder blau zweifelns dann an - ein Teufelskreis^^ Kann aber natürlich sein, dass für die Scheibenverdunklung, wenn sie denn im Gutachten aufgeführt wurde, eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war (steht dann ebenfalls im Gutachten).

Ne Kopie vom Fahrzeugschein per PM wär net schlecht, sonst ist alles hier nur Vermutung und graue Theorie...und jeder schreibt, was er mal gehört, gelesen, etc. hat ;) Bei Kroymanns in Düsseldorf stand auch mal nen Escalade rum (zugelassen) zum Verkauf mit Rundumtönung, scheint also kein Einzelfall zu sein...


Zuletzt geändert 13.05.2010 11:47 von gnmpf74. Insgesamt 2 mal.

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