Lampen Scheinwerfer und Lautsprecher


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  • | 26.07.2011 20:01

Hallo Hallo,...

ma ne Frage,..und zwar hab ich lust aufn kleines Spaßmobil... im alten Ami-Sherrif look...

Jetzt frage ich mich, ist es erlaubt:

-sone kleine rote Rundumleuchte aufs Dach zu pappen...zwar funktionstüchtig, wird aber natürlich nicht im Straßenverkehr benutzt *hust*

-son alten Such-Scheinwerfer außer anzubringen

-son Lautsprecher außen anzubringen worüber ich z.B. Frauen hinterher pfeifen könnte :P

Schön Gruß
Änka


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  • | 26.07.2011 20:50

Kojak-Lampe kannste sowas von vergessen, für ne sog. Rundumleuchte brauchste ne Genehmigung, wenns ne rote sein soll, auch wenn sie nicht genutzt wird. Leere Atrappe würde ich Walpurgis fragen. Gelb nur für bestimmte Zwecken, Baustellen, Abschlepper u.ä. wird eingetragen, wenn u.a. diese Voraussetzungen erfüllt sind. Suchscheinwerfer ist wohl, wenn überhaupt, auch so ne Eintragungs bzw. Genehmigungssache.

Aber da kann dir Walpurgis besser helfen. ;)


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  • | 26.07.2011 22:36

Achso...was ich noch dazu sagen muss, es handelt sich dabei um nen "0-8-15" Oldtimer... glaube da gelten Tüv Technisch mit H-Zulassung ja etwas andere Regeln.

Das mit Gelb und Blau ist mir ja bewusst, dass die für Öffentlich Dienste etc. pp. gut sind...deshalb ja Rot. ^^


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  • | 26.07.2011 23:03

Rot wie gesagt nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung. Beim H-Kennzeichen müssen die Veränderungen am Fahrzeug zeitgemäß sein, also dem damaligen Stand der Technik entsprechen bzw. so damals für dieses Fahrzeug verfügbar gewesen sein.

um dein H-Kennzeichen zu erhalten, muss es diesen Wagen mal als Polizeifahrzeug gegeben haben ... Du musst dich dann auch optisch und technisch ziemlich streng an die Vorlage halten


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  • | 27.07.2011 13:20

Wenn ich das H-Kennzeichen im Orginialzustand bekomme...?

Wenn ich ma so die Wagen von bekannten angucke,...mit H-Kennzeichen wo aber so ziemlich gar nix mehr dem Original entspricht... Steig da noch net so ganz durch.

Mir wurde mal gesagt, sobald man das Kennzeichen hat, kannste quasi machen was du willst (natürlich im gewissen maßen)


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  • | 27.07.2011 16:44

Zitat:
mir wurde mal gesagt, sobald man das Kennzeichen hat, kannste quasi machen was du willst (natürlich im gewissen maßen)

Das war früher so. bei den Roten Nummern (07er) - siehe die T2 Ratte in meinem Profil.

Bei den Akruellen Fahrzeugen mit H-Zulassung musst du alle 2 Jahre zum Tüv und wenn der sagt "wir zweifeln das H-Kennzeichen an" haste ein Problem. Kann unter umständen sogar richtung Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Gruß

H-Kennzeichen bedeutet sinngemäss originales oder originalgetreues Fahrzeug in erhaltungswürdigem Zustand ... D.h. du kannst z.B. einen normalen Manta B auf 400er umbauen, musst dann aber Teile verwenden, die in ihrer Form damals schon verbaut wurden


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  • | 27.07.2011 21:17

Liegt zwar einiges im Ermessensspielraum der TÜV-Stelle bzw. des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. LPG oder nicht, aber weitestgehend muss das Tei schon original sein!

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