polizeifunk abhören? - Seite 1

Seiten: 81234> » Letzte
  • ~Miss DJane
    Gast
  • ~Miss DJane
    Gast
  • | 17.02.2003 17:06

ok, neuer thread:

darf man mit ner amteurfunklizenz polizeifunk abhören?

habe grade urteile gelesen, dass das strafbar ist. allerdings stand nich dabei, ob die nun ne lizenz hatten oder nicht.


  • Nickpage von Mr_6N2 anzeigen Mr_6N2


    Zufahrtdichtparker


    1189 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Mr_6N2 anzeigen Mr_6N2


    Zufahrtdichtparker


    1189 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 17.02.2003 17:10

Soweit ich weiß darf man das nicht, muß als neutraler Zeuge öfter mit der Kripo mit und die haben die Dinger immer beschlagnahmt, wenn die bei Hausdurchsuchungen welche gefunden haben.

  • Catalunya
    Gast
  • Catalunya
    Gast
  • | 17.02.2003 17:29

Wenn man eine Lizenz hat für Amateurfunk, dann dürfen die dir die Geräte definitiv nicht wegnehmen. Wie das mit Scanner aussieht keine Ahnung, aber ich denke mal, nur wenn man dich direkt erwischt, beim abhören, dann dürfen die dir das Gerät entziehen! Scanner sind ja nicht verboten!


  • Nickpage von AndreasF anzeigen AndreasF


    Zufahrtdichtparker


    1050 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von AndreasF anzeigen AndreasF


    Zufahrtdichtparker


    1050 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 17.02.2003 17:40

Mit Lizenz darf man abhören nur nicht eingreifen in den Funkverkehr.

  • ~Miss DJane
    Gast
  • ~Miss DJane
    Gast
  • | 17.02.2003 18:01

dann kann also jeder hans und franz mit amatuerlizenz polizeifunk abhören.......soso

komisch, sowas is dann wieder nich verboten. deutsche gesetze.......


  • Nickpage von XisDer anzeigen XisDer


    Radler


    17 Beiträge
    Kennzeichen: VEC

  • Nickpage von XisDer anzeigen XisDer


    Radler


    17 Beiträge
    Kennzeichen: VEC
  • | 17.02.2003 20:59

Solange Du Dich nicht erwischen läßt, was nich wirklich schwer ist, da die das nich kontrolliern können, is das wohl "legal" :-D


  • Nickpage von MasterEvil anzeigen MasterEvil


    Motorabwürger


    61 Beiträge
  • | 17.02.2003 21:16

Der Polizeifunk läuft doch auf ner bestimmten Frequenz oda?
Um den abhören zu können brauchts die richtigen Geräte und die sind glaub ich in Deutschland genrell verboten. Hab jedenfalls schon öfters den Postwagen inna Gegend rumflitzen sehen *ggg*

  • ~gast
    Gast
  • ~gast
    Gast
  • | 17.02.2003 23:36

der verkauf von geräten wie scanner ist nicht verboten.. das abhören jedoch schon..


  • Nickpage von Nightfire anzeigen Nightfire



    Erfinder des Rades


    2210 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Nightfire anzeigen Nightfire



    Erfinder des Rades


    2210 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 18.02.2003 13:55

ich hab da son teil von der bundeswehr.
damit kann man zwar nur abhören, aber dafür alle pölizei und bundeswehr frequenzen. soll ich dat teil jetzt etwa vernichten?


  • Nickpage von Audi RS3 anzeigen Audi RS3



    Fast+Furious Statist


    1368 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Audi RS3 anzeigen Audi RS3



    Fast+Furious Statist


    1368 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 18.02.2003 15:57

die frequenzen bekommst du wohl. da kenne ich welche. und funker lehrgang habe ich auch.:D
aber mit hören tuhe ich nicht. ich habe kein gerät.


  • Nickpage von DIE HÖLLE anzeigen DIE HÖLLE


    Mofafahrer


    109 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 18.02.2003 18:03

Der Besitz eines Scanners ist erlaubt.Auch das benutzen,aber nur Sachen die mann hören darf.Sollte man durch zufall was im BOS bereich mitbekommen haben,so ist deren Inhalt für sich zu behalten.


  • Nickpage von rEsIdEnT anzeigen rEsIdEnT


    Radkappenfetischist


    772 Beiträge
    Kennzeichen: XL

  • Nickpage von rEsIdEnT anzeigen rEsIdEnT


    Radkappenfetischist


    772 Beiträge
    Kennzeichen: XL
  • | 18.02.2003 19:07

nein das ist nicht richtig!ich habe eine amteurfunklizens.und ich darf es nicht.bzw darf es nicht nutzen.

es sieht folgendermaßen aus.
der besitz so eines gerätes ist erlaubt.das gezielte suchen nach aussendungen die für die öffentlichkeit nicht bestimmt sind ist jedoch nicht gestattet.sollte man zufällig auf ein solches gespräch treffen,so ist die weitergabe an dritte personen sowie der eigennutz dieser informationen nicht gestattet!da das gerät ein CE-Prüfzeichen besitzt ist die beschlagnahmung nicht ohne weiteres erlaubt.sollten jedoch polizeifrequenzen oä gespeichert sein oder man dabei ertappt wird wie man gerade mithört(im auto zb) so ist eine beschlagnahmung rechtmäßig.

also als beispiel:ich höre den funk ab.dort höre ich das an der page eine blitze steht.dann darf ich niemanden vorwarnen und muß durch die blitze heitzen!dann habe ich mich nicht strafbar gemacht :D

aber mal ganz ehrlich!wer hört denn keinen polizeifunk ab :) schaut euch mal gumball3000 an dann wißt ihr was kriminell ist :)

  • ~Miss DJane
    Gast
  • ~Miss DJane
    Gast
  • | 18.02.2003 19:10

fasse mal zusammen: besitz von scanner etc erlaubt. zufälliges hören erlaubt, muss dann aber wieder abgeschaltet bzw neuer sender gesucht werden. nutzung und weitergeben der infos auch nich erlaubt.


  • Nickpage von rEsIdEnT anzeigen rEsIdEnT


    Radkappenfetischist


    772 Beiträge
    Kennzeichen: XL

  • Nickpage von rEsIdEnT anzeigen rEsIdEnT


    Radkappenfetischist


    772 Beiträge
    Kennzeichen: XL
  • | 18.02.2003 19:17

zauberhafte erörterung ;)!

  • ~Miss DJane
    Gast
  • ~Miss DJane
    Gast
  • | 18.02.2003 19:28

danke *gg

samma, seid ihr alle funker? das nimmt ja überhand hier......

Seiten: 81234> » Letzte

Deinen Freunden empfehlen