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Soweit ich weiß darf man das nicht, muß als neutraler Zeuge öfter mit der Kripo mit und die haben die Dinger immer beschlagnahmt, wenn die bei Hausdurchsuchungen welche gefunden haben. |
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Wenn man eine Lizenz hat für Amateurfunk, dann dürfen die dir die Geräte definitiv nicht wegnehmen. Wie das mit Scanner aussieht keine Ahnung, aber ich denke mal, nur wenn man dich direkt erwischt, beim abhören, dann dürfen die dir das Gerät entziehen! Scanner sind ja nicht verboten! |
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Mit Lizenz darf man abhören nur nicht eingreifen in den Funkverkehr. |
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dann kann also jeder hans und franz mit amatuerlizenz polizeifunk abhören.......soso |
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Solange Du Dich nicht erwischen läßt, was nich wirklich schwer ist, da die das nich kontrolliern können, is das wohl "legal" :-D |
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Der Polizeifunk läuft doch auf ner bestimmten Frequenz oda? |
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der verkauf von geräten wie scanner ist nicht verboten.. das abhören jedoch schon.. |
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ich hab da son teil von der bundeswehr. |
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die frequenzen bekommst du wohl. da kenne ich welche. und funker lehrgang habe ich auch. |
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Der Besitz eines Scanners ist erlaubt.Auch das benutzen,aber nur Sachen die mann hören darf.Sollte man durch zufall was im BOS bereich mitbekommen haben,so ist deren Inhalt für sich zu behalten. |
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nein das ist nicht richtig!ich habe eine amteurfunklizens.und ich darf es nicht.bzw darf es nicht nutzen. |
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fasse mal zusammen: besitz von scanner etc erlaubt. zufälliges hören erlaubt, muss dann aber wieder abgeschaltet bzw neuer sender gesucht werden. nutzung und weitergeben der infos auch nich erlaubt. |
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zauberhafte erörterung ! |
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danke *gg |
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