Abschleppen von Autos wegen zu tief erlaubt? - Seite 1

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  • | 05.05.2003 18:56

Wie ist es denn nun vom Gesetz her?

Darf ein Auto einfach so abgeschleppt werden, wenn der Verdacht auf erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegt?

Muß nicht eigentlich eine Mängelkarte ausgestellt werden?

So liest und hört man es aus anderen Städten!

Weiß jemand Fakten? Woher bekommt man die?


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  • | 05.05.2003 19:04

so weit ich weiss, es gibt keinen gesetz der das vorschreibt


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  • | 05.05.2003 19:05

also bei mir haben die mich damals in ms einfach so mitgenommen zur dekra, dort würde das auto nochmal "getestet" und dann da behalten. ich konnte sehen wie ich nach hause komme und ne woche später dass auto abholen, das gutachten kam ca. 3-4wochen später.
null
:heul:


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  • | 05.05.2003 19:05

also wegen zu tief: ne generelle regel gibt es nicht! es gibt richtwerte (z.b. dass der scheinwerfer mind. 50cm über dem boden sein soll) aber ne generelle regel gibt es nicht! liegt immer im ermessen des jeweiligen prüfers! und wenn der prüfer meint, durch die tiefe gibt es ne gefährdung im straßenverkehr kann er den wagen stillegen.

so hat mir das jedenfalls neulich einer beim tüv an der hannoverschen erklärt...


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  • | 05.05.2003 19:28

nein es geht nicht wieder um die Frage, ob zu tief oder nicht, sondern nur, ob die sofort wegschleppen dürfen!


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  • | 05.05.2003 19:59

Die 50cm sind ab Baujahr 89 Pflicht und kein Richtwert!

SilverSurfer

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  • | 05.05.2003 20:22

also mein vater hat mir das so erklärt das autos nur dann stillgelegt und sofort mitgenommen werden dürfen wenn eine gefärdung für den verkehr besteht. das heisst im prinzip eigentlich defekte bremsen reifen usw. aber wenn die nun die behauptung aufstellen das durch die tieferlegung eine gefährdung besteht dann können sie vom prinzip den wagen stilllegen.


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  • | 05.05.2003 20:39

Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug ''verkehrsuntauglich'' ist, dann darf es ''aus dem Verkehr gezogen'' werden. Bei diesen Formulierungen, wie man sie sehr oft hört, gibt es leider einen sehr breiten Interpretationsspielraum. Wie und wann abgeschleppt wird, kann der ''Rennleiter'' somit selbst entscheiden.
Er darf das Auto nur nicht beschädigen, wie es in einigen Posts bemerkt wurde.


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  • | 05.05.2003 20:43

Wie ich im "Alles Osnabrück" Thread schon geschrieben habe. Ein Auto, dass nicht über die genormten Hubbel kommt und aufsetzt bzw. abbremsen muß um in Schrittgeschwindigkeit drüber zu fahren kann man als Verkehrsgefährdung betrachten und stilllegen.

SilverSurfer


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  • | 12.05.2003 22:50

@SilverSurfer
Dann musst du aber auch einnige Seriefahzeuge stilllegen, weil selbst diese bei einigen 30 Huubbeln aufliegen!!!


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  • | 12.06.2003 15:35

also mal zu der sache wie tief darf nen auto sein der tüv hat mir gestern gesagt 11cm zu festen teilen so steht is in deren richtlinien

  • Catalunya
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  • | 12.06.2003 15:42

Richtlinien sind aber keine Vorschriften in dem Sinne! Es gibt ja auch eine

Richtgeschwindigkeit, die man nicht einhalten "MUSS", wenn es die

Verkehrslage bzw. Witterung zulässt! Wie es mit dem Abschleppen

gehandhabt wird, weiss ich nicht genau! Aber ich würde mir das

Abschleppunternehmen selber aussuchen, dass ist sicher!

  • Dokadriver
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  • | 12.06.2003 18:02

Die Dekra wiederspricht sich da selbst. Mir sagte ein Prüfer mal es gibt keine. 3 Wochen später gibt es wieder eine und zwar von 8,5 cm. Dann gibt es wieder eine von 8,5cm auf tragenden Teile. Ich steige da nicht mehr durch.

  • Opel-Andi
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  • | 12.06.2003 18:57

Na das ist ja ne tolle Sache. Dann können die Entscheiden nach Lust und Laune, wenn sie abschleppen lassen und wen nicht oder wie? Ist doch scheisse sowas, weil man ja irgendwo am kürzeren Hebel sitzt.

  • Golf4Green
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  • | 12.06.2003 19:22

11 cm ist ein Richtwert, aber es muss nicht sein, der wagen darf nur nicht so tief sein, das er mit teilen wie kat oder ölwanne oder tank aufsetzt, so hat es mir der tüv prüfer gestern gesagt als er mein fahrwerkeingetragen hat.

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