Strafe bei Kat-ersatzrohr? - Seite 3

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  • ~Lame
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  • | 10.06.2003 20:14

Naja, eher 5-10 Jahre Bau. Je nach Schwere natürlich. Opeldriver wird wohl kaum hinter Gittern landen. Bei ihm war es ja nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig. Ergo: Bussgeld (und Nachzahlen), damit hat sich die Sache erledigt. Auch keine Vorbestrafung erfolgt in seinem Fall.

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  • | 11.06.2003 09:49

@Lame
Danke. Hat sich aber eigentlich nun schon alles geklärt, denke. Zum Glück. :D:D:D

  • Golf4Green
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  • | 11.06.2003 12:35

wie meinste das geklärt ??


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  • | 11.06.2003 12:39

Naja, mein Rechtsanwalt macht das schon klar. Der is ziemlich im Thema. :D:D:D

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  • | 11.06.2003 12:40

Na das ist doch gut, viel Glück weiterhin


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  • | 11.06.2003 12:47

Also ich glaube nicht dass das einfach so klar geht wie Dein Anwalt dir vielleicht gesagt hat.

Selbst wenn der Vorbesitzer zugibt dass er es war, der das teil verbaut hat, bist Du immer noch Schuld. Wie der webby schon sagte. Wenn du ein Fahrzeug fährst (egal ob dein eigenes oder nicht) musst du dich vorher vergewissern ob alles in ordnung ist (bremslicht usw.). Ist natürlich völliger Schwachsinn, aber so steht es im Gesetz.

Also wenn man schon den Kat frei haben will, dann bitte vernünftig.

Also Kat aufflexen (von oben, also die Seite wo das Bodenblech ist), ausräumen, Rohr reinschweißen, mit Quarzsand auffüllen und Katkörper wieder zuschweißen. Da kommst du normalerweise durch jede Kontrolle. Denn selbst wenn die gegenklopfen hört der sich wegen des Sands nicht leer an.

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  • | 11.06.2003 21:44

Na Du gibst ja hier super Tipps zur Steuerhinterziehung *gleichmalbriefansfinanzamtschreibt ;)
Wenn das rauskommt, bekommst Du aber richtig einen auf den Deckel, denn das wäre/ist vorsätzlich.
Was soll denn das auch bringen? 0,55824 kW? Dann lasst lieber die Anlage und den Komfort weg (ZV, eFH, Klima)

@OPELdriver
Halt uns mal auf dem Laufenden, interessiert bestimmt viele.
Bei welchem Anwalt bist Du denn?

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  • | 11.06.2003 21:51

von Lame
@El Cazador
Nützt es OpelDriver wirklich nichts, wenn er die ASU nicht in dem halben Jahr, seit er den Wagen besitzt, hat machen lassen?

Nein, denn er kann ja mit Kat zur Asu gefahren sein und ihn anschließend wieder ausgebaut haben!
-----------------------------
von golffreak
So weit ich das weiss geht fällt das unter Steuerhinterziehung. Die Strafe darauf ist 5 Jahre Steuern nachzahlen. Ich meine, dass is so.

Au ha, woher hast Du denn diese Rechtskenntnis?
Das kannst Du unmöglich ernst gemeint haben....
Lame mit seiner Ansicht, Nachzahlen und Strafbefehl..nicht Bußgeld...liegt schon auf der richtigen Linie...

---------------------------------

von VRsix
Also wenn man schon den Kat frei haben will, dann bitte vernünftig.

Also Kat aufflexen (von oben, also die Seite wo das Bodenblech ist), ausräumen, Rohr reinschweißen, mit Quarzsand auffüllen und Katkörper wieder zuschweißen. Da kommst du normalerweise durch jede Kontrolle. Denn selbst wenn die gegenklopfen hört der sich wegen des Sands nicht leer an.

Sehr interessant..
Anleitung zur Straftat..... no coment

Gruß El Cazador


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  • | 11.06.2003 22:10

@el caza:

du bist doch in deiner freizeit hier oder von der arbeit aus?
benimmst du dich auch so, wenn du mit Kumpels in der Stadt bist?

Wenn einer nen Scherz macht unterstellst du ihm eine Anleitung zu einer Straftat?`

ich hoffe du schaffst irgendwann den sprung zurück ins NORMALE ZIVILISIERTE leben


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  • | 11.06.2003 23:20

Zitat:
El Cazador postete
Und dem gefährlichen Halbwissen von @Quattro (nix für ungut) würde ich keinen Glauben schenken, das Märchen mit ASU.... oder im Urlaub Kat geklaut ist natürlich totaler Quatsch.
Hallooo? Gucken Sie etwa vor jeder Fahrt unter ihr Auto, und kontrollieren es auf die Verkehrs- und Steuertauglichkeit? Was ist mit den Stossdämpfern, die dürften doch auch nicht defeckt gefahren werden, da sie zum Teil wie verschlissene Reifen wirken können [oder?]. Von wegen schleiches Bremsverhalten u.s.w.
Die Stossdämpfer können von jetzt auf gleich innerlich kaputt gehen.
Was ich damit nur sagen will ist, das ganz bestimmt keiner, in der heutigen Zeit immer zu 100 Prozent sagen kann, das sein Fahrzeug zu 100Prozent Verkehrssicher ist. Darf ich mich auf mein ABS verlassen, oder muss ich das
auch vor jeder Fahrt prüfen(falls das auch im Stand gehen sollte). Was ist mit dem Airbag, ich habe gehört, das jedes Teil, zumindest von der elektronischen/Verkehrssicherheitseinrichtung Seite her, alles funktionieren muss, was im Wagen eingebaut ist.
Wie prüft man also seine Sicherheitseinrichtungen?! Darf ich überhaupt noch Autofahren, bei meinem ( zum Teil sakastischen ) Autosicherheits- und
Steuer"Halb"Wissen???

Zitat:
El Cazador postete
von Lame
@El Cazador
Nützt es OpelDriver wirklich nichts, wenn er die ASU nicht in dem halben Jahr, seit er den Wagen besitzt, hat machen lassen?

Nein, denn er kann ja mit Kat zur Asu gefahren sein und ihn anschließend wieder ausgebaut haben!
Wen meisnt Du mit E R : Nein, denn "ER" kann ja mit Kat zur Asu.....


Gut, es könnten beide (Besitzer und Vorbesitzer) den Kat beseitigt haben.
Nur, es ist doch ein Unterschied, ob der Vorbesizter ihn "entledigt" hat, oder der Besitzer, der noch nichteinmal selbst den Wagen zur Asu vorgestellt hat.
Demnach müsste bei jedeM Fahrzeugwechsel eine Asu Plicht sein, denn erst
dann ist jedem Fahrzeughalter bewusst, wie es um die Auspuffanlage steht und kann im zweifelsfalle direckt nachbessern.


Und es ist doch nicht auszuschlissen, das einem ein, oder wie bei mir 2 Kat´s geklaut werden könnten.
In meinem Fall kosten die Dinger zusammen weit über 600 €. Wenn ich die dann neu habe, und jemand will mir "eins auswischen" und klaut/tauscht die an einem WE wo ich nicht da bin, dann scheint das doch gar nicht mehr sooo
abwegig.

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  • | 11.06.2003 23:44

@dp 303

ja genau, immer ne Ausrede..
Das war kein Scherz und das weißt Du genau..
Aber egal..ich steh im Leben..Du auch???

@Quattrorambo

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, daß ich Dich nicht persönlich angreifen wollte, bist ja eigentlich ganz in Ordnung..bis auf das eine oder andere*g*, auch wenn ich einiges von Dir ein wenig kritisch kommentiert habe-)

Einiges ist von Dir natürlich Märchenhaft und an den Haaren herbeigezogen.
Was passiert wenn und so.....
Natürlich kann es A nicht wissen, wenn er von B nen Auto kauft, daß dieser vielleicht den Kat ausgebaut hat.
Aber...tja, das große Aber.. es ist nun mal so, daß man für den Zustand seines Pkw verantwortlich ist.
Du kannst Dir vorstellen, was ein Richter so für Lügengeschichten hört...
Soll er glauben, daß das Fahrzeug von A so gekauft wurde, wenn B Stein und Bein schwört, der Kat war montiert..???
Ist schwierig, gell??
Wem soll der Richter glauben???
Das Urteil kann dann so oder so ausgehen...

Du hast recht, auch ich schaue nicht unter/ an meinen Pkw vor jeder Fahrt, wer macht das schon...aber dennoch bin ich verantwortlich und der Dumme, wenn was nicht in Ordnung ist, weil ich zu bequem war....
Die Konsequenzen muß ich dann tragen....
Einiges von Dir genannte kann man natürlich regelmäßig überprüfen lassen, daß eine oder andere merkt man vielleicht....



Gruß @El Cazador


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  • | 11.06.2003 23:53

Mahlzeit!
Nur mal so nebenbei: Ein Kat kann auch unabsichtlich entleert werden! So geschehen bei einem meiner KFZ, nachdem ich sehr heftig mit dem Kat aufgeschlagen bin! Die Keramik hat's zerbröselt und dann hat der Wagen sie über einen Monat hinweg friedlich rausgehustet... Habe ich erst bemerkt, als das übrigebliebene Viertel anfing im Gehäuse rumzuschlagen...


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  • | 12.06.2003 00:36

@Lame
Bei Herrn Schram. Der gehört zu Laumann und Kollegen in Rheine. Is echt ein netter Mann. Der war mehrere Jahre in Osna als Staatsanwalt beschäftigt. Der hat also echt sehr viel Ahnung. :D:D:D


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  • | 12.06.2003 12:30

@Lame

klar ist das vorsätzlich. Aber das merken die nur, wenn die wirklich ganz genau hingucken. Ich behaupte mal in der normalen Kontrolle sieht das keiner...erst wenn der irgendwann auf der Bühne steht und man sich den ganz genau anguckt.

War ja auch nur so ne Anregung. Ich habe das bei meinem nicht gemacht und würde es auch nciht machen!


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  • | 12.06.2003 21:44

Zitat:
El Cazador postete
@Quattrorambo

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, daß ich Dich nicht persönlich angreifen wollte, bist ja eigentlich ganz in Ordnung..bis auf das eine oder andere*g*
Na, klar! Das habe ich längst verstanden. Wenn ich selber irritationen verspüre lasse ich es dich wissen :D
Zitat:
El Cazador postete
@Quattrorambo
Natürlich kann es A nicht wissen, wenn er von B nen Auto kauft, daß dieser vielleicht den Kat ausgebaut hat....
Soll er glauben, daß das Fahrzeug von A so gekauft wurde, wenn B Stein und Bein schwört, der Kat war montiert..???
Ist schwierig, gell??
Wem soll der Richter glauben???
Das Urteil kann dann so oder so ausgehen...
Das Urteil kann also nur SO oder So ausgehen?! Das halte ich für ein Gerücht!

Ich kenne da noch das Ausssergerichtliche, den Vergleich, da "Mangels an Beweisen....", die "Aussage gegen Aussage", ebenfalls gleich Pattsituation u.s.w.

und im Fall der Fälle:

IM ZWEIFELSFALLE IMMER FÜR DEN ANGEKLAGTEN!

Bitte zitiere jetzt nicht wieder dein "Lieblingsspruch", sinngemäss : ....jaja, dein/euer gefährliches Halbwissen..... :oah:

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