was ist ein strassenrennen? - Seite 1

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  • ~Miss DJane
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  • | 11.06.2003 12:28

hab mich schon letzten freitag darüber mit ein paar leuten an der page unterhalten.

ab wann ist ein rennen eigentlich ein rennen?

also mal so erklärt:
wenn 2 autos nebeneinander an einer ampel stehen und die ampel umspringt auf grün, dürfen doch normalerweise beide autos beschleunigen, solange sie die geschwindigkeitsbegrenzung nicht übertreten oder? also wäre das ja auch eigentlich kein rennen oder???

das einzige, was dann eigentlich nich legal sein dürfte, wäre doch, wenn der auf der rechten spur den auf der linken spur überholt.

hat jemand ahnung???

  • Sven
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  • | 11.06.2003 12:33

Also, ich würde ja sagen, sobald die mit "unverhältnismäßig hohen Drehzahlen" und quietschenden Reifen losheizen, isses aus Sicht der Polizei ein Rennen.
Aber wer fährt denn bittschön Rennen bis 50 km/h ?
Da braucht man doch nur den 1. Gang :grins: und dann kann man ganz gemütlich in den 3. schalten, weil man ja nicht schneller fahren darf *blöd*
Und Ampeln stehen nur auf Straßen mit bis zu 80 km/h zugelassener Geschwindigkeit, also macht ein solches "legales Rennen" theoretisch doch gar keinen Sinn.

Mit dem rechts überholen weiß ich nicht, ich dachte, das gilt nur für Schnellstraßen/Autobahnen ?!

Gruß,
Sven


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  • | 11.06.2003 12:34

Zitat:
EiziEiz postete
das einzige, was dann eigentlich nich legal sein dürfte, wäre doch, wenn der auf der rechten spur den auf der linken spur überholt.
Selbst das ist nicht verboten. In der geschlossenen Ortschaft darfst Du auf mehrspurigen Straßen die Fahrbahn frei wählen. Es gilt also kein Rechtsfahrpflicht oder Rechtsüberholen-Verbot wie z.B. auf der Autobahn.

Ein Rennen ist es dann, wenn man deutlich erkennen kann, dass die beiden es aufeinander anlegen.

Also wenn 2 Autos an der Ampel stehen und beide wenn die Ampel umspringt voll beschleunigen ist das ein Rennen. Wobei ich mal behaupte, dass das nur bei den tiefergelegten und lauten Autos so ausgelegt wird.

Ansonsten frag mal E. und S.

Die hatten gerade ne Gerichtsverhandlung deshalb und wurden beide schuldig gesprochen.


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  • | 11.06.2003 12:43

und solange du nicht von rechts nach links rüberziehst ist es kein überholen, sondern vorbeifahren!


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  • | 11.06.2003 12:45

Das ist schonmal gut zu wissen.

Gibt es denn keine rechtliche Definition von Rennen? Das muss doch irgendwo festgehalten sein, oder nich?

  • Sven
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  • | 11.06.2003 13:05

Ich denke mal, sowas ist unter "aggressiver Fahrweise" bzw. "Gefährdung des Straßenverkehrs" festgehalten, nicht unbedingt direkt unter dem Begriff "Straßenrennen". Die Polizei darf einen ja auch belangen, wenn man mit zu hoher Drehzahl fährt und die Reifen beim Anfahren quietschen, selbst wenn Du nur sinnlos durch die Gegend fährst und Sprit verjuckelst, können die Dir was, wenn Du denen kein Fahrziel angeben kannst (habe ich nur gehört, schreib mal einer was dazu).

Gruß,
Sven


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  • | 11.06.2003 13:09

naja, ich musst mal 15 € zahlen weil ich wo n schild stand 70 "wegen lärmschutz" oder so ähnlich mit 70 im 2ten gang gefahren bin :D mit offenem luftfilter un bosi supercup drunter war des denen dann wohl nich genug lärmschutz ;)


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  • | 11.06.2003 13:29

also ich habe gerade das Straßenverkehrsgesetz (StVG) durchsucht und habe dort keinerlei hinweise auf rennen gefunden!

Ich denke Strafen gibt es für die Geschwindigkeitsüberschreitung und den gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr!


könnt ja selber nochmals suchen:

http://www.autorecht24.de/Recht_Ges../StVG/stvg.html

und hier steht viel zum Thema Auto und Recht:

http://www.juristische-linksammlung..rkehrsrecht.htm


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  • | 11.06.2003 14:06

Zitat:
dp303 postete
und solange du nicht von rechts nach links rüberziehst ist es kein überholen, sondern vorbeifahren!
Sorry Webby, dem muss ich wiedersprechen!
Sobald Du "deutlich" schneller an einem Fahrzeug vorbeifährst, gilt dies als überholen!


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  • | 11.06.2003 14:15

Zitat:
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

hast recht


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  • | 11.06.2003 14:30

Genauso isses...
Hab ich was andres behauptet? :)


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  • | 11.06.2003 14:40

In der Stadt gibt es eh net das Gesetz rechts überholen verboten, den es gilt frei Fahrstreifenwahl !

  • ~Lame
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  • | 11.06.2003 21:39

Zitat:
Sven postete
Und Ampeln stehen nur auf Straßen mit bis zu 80 km/h zugelassener Geschwindigkeit, also macht ein solches "legales Rennen" theoretisch doch gar keinen Sinn.
Das stimmt so nicht. Ampeln stehen auch vor Ortsausgangschildern. z.B auf der Hansastraße Richtung Bersenbrück (bei Coca Cola Heyd)
Danach ist keine Begrenzung.
Nur darf derjenige, der überholt wird (also der auf der rechten Spur) auch nicht beschleunigen und damit den Überholvorgang behindern. ;)

Es gibt kein legales Rennen auf öffentlichen Straßen.

  • ~Miss DJane
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  • | 11.06.2003 22:40

aber die müssen dir doch eigentlich ersma nachweisen, dass du ein rennen gefahren bist. und wenns im gesetz keine definition bezüglich rennen gibt, gibt es quasi auch gar keine rennen......

gut, ich weiss, dass es praktisch anders aussieht, aber eigentlich............

  • ~Lame
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  • | 11.06.2003 23:04

Gibt es nicht?
Wir leben doch in Deutschland:

Urteil des OLG Hamm - Was ist ein Rennen -

Auszug:

Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56).


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