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Also, ich würde ja sagen, sobald die mit "unverhältnismäßig hohen Drehzahlen" und quietschenden Reifen losheizen, isses aus Sicht der Polizei ein Rennen. |
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Zitat: Selbst das ist nicht verboten. In der geschlossenen Ortschaft darfst Du auf mehrspurigen Straßen die Fahrbahn frei wählen. Es gilt also kein Rechtsfahrpflicht oder Rechtsüberholen-Verbot wie z.B. auf der Autobahn. EiziEiz postete das einzige, was dann eigentlich nich legal sein dürfte, wäre doch, wenn der auf der rechten spur den auf der linken spur überholt. Ein Rennen ist es dann, wenn man deutlich erkennen kann, dass die beiden es aufeinander anlegen. Also wenn 2 Autos an der Ampel stehen und beide wenn die Ampel umspringt voll beschleunigen ist das ein Rennen. Wobei ich mal behaupte, dass das nur bei den tiefergelegten und lauten Autos so ausgelegt wird. Ansonsten frag mal E. und S. Die hatten gerade ne Gerichtsverhandlung deshalb und wurden beide schuldig gesprochen. |
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und solange du nicht von rechts nach links rüberziehst ist es kein überholen, sondern vorbeifahren! |
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Das ist schonmal gut zu wissen. |
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Ich denke mal, sowas ist unter "aggressiver Fahrweise" bzw. "Gefährdung des Straßenverkehrs" festgehalten, nicht unbedingt direkt unter dem Begriff "Straßenrennen". Die Polizei darf einen ja auch belangen, wenn man mit zu hoher Drehzahl fährt und die Reifen beim Anfahren quietschen, selbst wenn Du nur sinnlos durch die Gegend fährst und Sprit verjuckelst, können die Dir was, wenn Du denen kein Fahrziel angeben kannst (habe ich nur gehört, schreib mal einer was dazu). |
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naja, ich musst mal 15 € zahlen weil ich wo n schild stand 70 "wegen lärmschutz" oder so ähnlich mit 70 im 2ten gang gefahren bin mit offenem luftfilter un bosi supercup drunter war des denen dann wohl nich genug lärmschutz |
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also ich habe gerade das Straßenverkehrsgesetz (StVG) durchsucht und habe dort keinerlei hinweise auf rennen gefunden! |
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Zitat: Sorry Webby, dem muss ich wiedersprechen!dp303 postete und solange du nicht von rechts nach links rüberziehst ist es kein überholen, sondern vorbeifahren! Sobald Du "deutlich" schneller an einem Fahrzeug vorbeifährst, gilt dies als überholen! |
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Zitat: hast recht
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. |
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Genauso isses... |
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In der Stadt gibt es eh net das Gesetz rechts überholen verboten, den es gilt frei Fahrstreifenwahl ! |
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Zitat: Das stimmt so nicht. Ampeln stehen auch vor Ortsausgangschildern. z.B auf der Hansastraße Richtung Bersenbrück (bei Coca Cola Heyd)Sven postete Und Ampeln stehen nur auf Straßen mit bis zu 80 km/h zugelassener Geschwindigkeit, also macht ein solches "legales Rennen" theoretisch doch gar keinen Sinn. Danach ist keine Begrenzung. Nur darf derjenige, der überholt wird (also der auf der rechten Spur) auch nicht beschleunigen und damit den Überholvorgang behindern. Es gibt kein legales Rennen auf öffentlichen Straßen. |
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aber die müssen dir doch eigentlich ersma nachweisen, dass du ein rennen gefahren bist. und wenns im gesetz keine definition bezüglich rennen gibt, gibt es quasi auch gar keine rennen...... |
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Gibt es nicht? |
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