Infos zum Thema Verkehr
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Besonders beliebt in Osnabrück Zitat: Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat. Zitat: Autobahnen [img]http://www.auto-und-verkehr.de/bilder/zeichen330.gif[/img] und Kraftfahrstraßen [img]http://www.auto-und-verkehr.de/bilder/zeichen331.gif[/img] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/ h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Für Pkw gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, jedoch wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/ h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Pkw, für Pkw mit Anhänger, Lkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/ h, 2. für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/ h, 3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger 100 km/h, sofern a) sie nach Eintragung im Fahrzeugschein geeignet sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/ h zu fahren, b) deren Motorleistung mindestens 11 kW/ t des zulässigen Gesamtgewichts beträgt und c) an deren Rückseite eine mit dem Siegel der Zulassungsstelle versehene ,,100“-Plakette angebracht ist. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. Wenden, Rückwärtsfahren und Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten. Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen Fußgänger nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten. Zitat:
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/ h und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen –von bestimmten Ausnahmen abgesehen- durch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung nachweisen, dass sie den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Um bei Serienfahrzeugen nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beantragen zu müssen, kann die Betriebserlaubnis allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis). |
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Soviel mal zur Fahrschule. |
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Zitat: Oder 2 Autos geben Vollgas sobald die Ampel von rot auf gelb springt
Lame postete Auch beliebt in Osnabrück: Verhlten an Ampeln: Rot -> Warten Gelb -> Bereitmachen zum Losfahren Grün -> Fahren |
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