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Im Konvoi nach Bielefeld? - Seite 1
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25.04.2003 23:36
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Tuning Beitrag 1 |
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~16v-Golfer Gast |
also ich werde nächsten freitag mal nach bielefeld fahren gucken was da so los ist. da ich ja heut anner page mal wieder nen platzverweis bekommen habe.![]() ![]() wer hätte denn bock da im konvoi mit hin zu kommen. wenn wir uns zb nächsten freitag um 7 uhr in osna treffen und da dann hin fahren??? oder so ähnlich?
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25.04.2003 23:41
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Tuning Beitrag 2 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 467 Beiträge 14.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
also ich bin dabei
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25.04.2003 23:41
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Tuning Beitrag 3 |
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Pagen-Freak ![]() 367 Beiträge 05.01.2003 registriert Kennzeichen: SHG |
grins..19 Uhr meinst Du doch hoffentlich ![]() Grüße |
25.04.2003 23:42
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Tuning Beitrag 4 |
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~16v-Golfer Gast |
na klar 19 uhr du torfnase!
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26.04.2003 00:01
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Tuning Beitrag 5 |
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Abgasjunkie ![]() 214 Beiträge 13.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
Wo den dort bei Lidl, Ich bin dabei wenn ich nicht arbeiten muß. Mal schauen sag die Tage bescheid |
26.04.2003 00:04
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Tuning Beitrag 6 |
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~16v-Golfer Gast |
ich glaub freitags abends bei lidi treffen ist keine gute idee! |
26.04.2003 00:06
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Tuning Beitrag 7 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 467 Beiträge 14.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
dann doch eher der bk parkplatz an der hannoverschen? |
26.04.2003 00:09
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Tuning Beitrag 8 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1368 Beiträge 16.05.2002 registriert Kennzeichen: ST |
also ich bin auch dabei |
26.04.2003 04:14
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Tuning Beitrag 9 |
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5413 Beiträge 09.03.2002 registriert Kennzeichen: OS |
will kein spielverderber sein aber mit nicht genehmigter ankündigung das wort konvoi nennen kann nach hinten losgehen zufälliges zusammenreffen meherer fahrzeuge ist passender Was hat es mit geschlossenen Verbänden auf sich? Ein geschlossener Verband ist ein Konvoi von Fahrzeugen, der straßenverkehrsrechtlich wie ein einziges Fahrzeug behandelt wird. Das bedeutet unter anderem, dass andere Kfz nicht zwischen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes einscheren dürfen, und dass, wenn ein Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, auch alle anderen Fahrzeuge diese Kreuzung passieren dürfen (denn sie gelten ja nur als ein einziges Fahrzeug). Vgl. im einzelnen § 27 StVO. Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf. Auch diese Vorschriften werden aber natürlich bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten außer Kraft gesetzt, so dass die Berechtigten (insb. Militär, Polizei, Feuerwehr, aber auch Katastrophenschutz) geschlossene Verbände auch ohne Genehmigung in Marsch setzen dürfen. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Umfang von 30 Fahrzeugen (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 StVO) - es sei denn, es handelt es sich um einen Spannungs-/Verteidigungs- bzw. Katastrophen-/Großschadensfall. Für größere geschlossene Verbände benötigen auch die Berechtigten eine Genehmigung. Geschlossene Verbände sind geeignet zu kennzeichnen; wie dies geschieht, ist nicht abschließend geregelt. Der Verband muß nur als solcher erkennbar sein. Zur Kennzeichnung üblich sind blaue Flaggen, die (vorne) links am Fahrzeug angebracht werden; eine Ausnahme bildet das Schlussfahrzeug, dieses führt eine grüne Flagge. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 StVO sollten zumindest das erste und das letzte Fahrzeug blaues Blinklicht führen. Es ist aber nach § 38 Abs. 2 StVO durchaus möglich und in der Regel auch wünschenswert, dass alle damit ausgestatteten Fahrzeuge im geschlossenen Verband mit Blaulicht fahren. Darüber hinaus ist es üblich, daß alle Fahrzeuge im geschlossenen Verband Fahrtlicht einschalten. Größere geschlossene Verbände müssen regelmäßige Lücken zum Einscheren lassen, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Außerdem gilt natürlich auch hier, dass die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Dazu gehört insbesondere, dass nach Möglichkeit an Kreuzungen Sicherungsposten bereitstehen, die den Querverkehr warnen, wenn der geschlossene Verband bei - inzwischen - roter Ampel die Kreuzung überquert.
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26.04.2003 07:24
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Tuning Beitrag 10 |
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Pagen-Freak ![]() 373 Beiträge 13.04.2002 registriert Kennzeichen: OS- |
Klaus, aber hallo! willst du meinen Job haben! gute Beschreibung! Straubinger |
26.04.2003 09:08
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Tuning Beitrag 11 |
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Abgasjunkie ![]() 214 Beiträge 13.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
QKlaus330ci hast du letzte nacht die Paragrafen gelesen oder kennst du Sie selber |
26.04.2003 09:16
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Tuning Beitrag 12 |
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~16v-Golfer Gast |
dann eben als zufälliges zusammen treffen mehrerer fahrzeuge von mir aus. also ich sag jetzt mal einfach so das wir uns nächsten freitag um 19 uhr bei acr in osnabrück treffen. wer bock hat kann da ja dann hin kommen. ich werde da dann mal gucken fahren und wenn keiner da ist fahr ich eben allein. warum acr? weil page und hannoversche ist immer so eine sache wegen platzverweisen. und mir fiel grad nix besseres ein. also 19 uhr ACR. |
26.04.2003 09:47
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Tuning Beitrag 13 |
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Abgasjunkie ![]() 222 Beiträge 14.04.2003 registriert Kennzeichen: BI |
Jo, mach das mal, dann wirds nächstes WE noch voller ![]() Hauptsache ihr lasst eure Polizei und die aus OL bei Euch. Mfg. PoloPowerDriver |
26.04.2003 10:45
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Tuning Beitrag 14 |
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Pagen-Freak ![]() 367 Beiträge 05.01.2003 registriert Kennzeichen: SHG |
Und nicht vergessen...in Bielefeld tanken. Ist IMMER 5 Cent billiger als bei Euch oder wie bei mir. Gestern Super Plus 103 und Diesel 85. bye |
26.04.2003 12:58
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Tuning Beitrag 15 |
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Abgasjunkie ![]() 214 Beiträge 13.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
ok bis dann |
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