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Verkaufe viele sachen, auch ü18

09.03.2004 20:19 Tuning Beitrag 1
~Warbeast
Gast
moin moin
wies der kolege mit der luftpistole schon vorgemacht hat

ich verkauf hier auch nun
was und zwar volgendes

jeweils ein original United Cutterly Film messer zum film
Rambo II:
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Rambo III:
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vb ist bei beiden 155€
beide aus guten stahl, kein bilig schrott, originale lizensfertigung der messer,
die nur unuted cutterly fertigen darf, beide mit original verpackung, noch nie benutzt. mit lederscheide .

hab auch noch nen compoundbogen:

und nen 4.20 einer Kajak, und nen einzelnes surfbrett

evtl auch nen guten oxygensnowboard.

meldet euch bei intresse per PM.

die abgabe der film messer ist nur an personen über 18.
verkauf nur gegen vorlage eines Alternachweiseses des

bilder der bögen:
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09.03.2004 20:32 Tuning Beitrag 2
Sven
Gast
Cool, jetzt weiß ich was der Seite noch gefehlt hat, nen Ü18 Flohmarkt :):D

Ich hätte da noch so ne Freddy´s Nightmare Kaufkassette... ;)

ja, und sonst eigentlich nix :D

nur Abgabe gegen Scan oder Foto des Perso per Mail ;)
09.03.2004 22:09 Tuning Beitrag 3
Six


11530 Beiträge
17.02.2002 registriert
Kennzeichen: OS
Wend Dich mal an Wolf. Der will ne Luftpistole verkaufen. Vielleicht könnt ihr euch zusammentun und nen Waffenladen aufmachecn :rolleyes:

Das ist hier nen Tuning-Forum und keine Waffenbörse!!!
09.03.2004 22:12 Tuning Beitrag 4
Caficho





4849 Beiträge
01.11.2003 registriert
Kennzeichen: KR
habe ich was verpasst .
werden hier jetzt fast nur noch waffen angeboten
09.03.2004 22:43 Tuning Beitrag 5
Krie6hofv


Erfinder des Rades


2137 Beiträge
18.07.2003 registriert
Kennzeichen: E
lol bald können wir hier nen klein Krieg anfangen :)
09.03.2004 23:21 Tuning Beitrag 6
Homerx2

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
20.01.2004 registriert
Kennzeichen: NK
Members of pagenstecher.de gegen den rest der welt :D:D:D SPASS !!!!!!!!!!!!!!! Nicht hauen!!!
ne im ernst, nix gegen bisschen private verkaufsförderung, aber diese artikeln sind auch bei ebay verboten...wollts nur mal sagen...

:lehrer:
09.03.2004 23:27 Tuning Beitrag 7
Freak


Fast+Furious Statist


1281 Beiträge
02.12.2003 registriert
Kennzeichen: WM
Hätt noch n Gina Wild Video anzubieten! :D:D:D
10.03.2004 00:03 Tuning Beitrag 8
Sven
Gast
@Homer
Bei ebay sind sie verboten, weil JEDER mitbieten kann und dort kein Altersnachweis möglich ist :D da könnten auch 9jährige auf Sachen für Erwachsene bieten und dann mit Daddy´s Kreditkarte bezahlen, das würden die dann sowieso erst merken, wenn der/die Kleine die Sachen schon ausgiebig getestet hat.
Die Frage bei der Anmeldung, ob man denn auch schon 18 und voll geschäftsfähig ist, beantwortet doch sowieso jeder mit einem Häkchen... :rolleyes:

Wenn hier jemand die Sachen haben will, kann man auch im Profil eben nach dem Alter schauen und evtl. die langwierigen Members mal fragen, ob das Alter auch stimmt... und wenn der betroffene ein Auto hat, wird er aber auf jeden Fall 18 sein ;)
10.03.2004 00:25 Tuning Beitrag 9
crazymatze


Benzinpreisignorierer


156 Beiträge
24.02.2004 registriert
Kennzeichen: RD
will ja kein spielverderber sein! aber die messer scheinen mir auf grund der länge der schneide unter das neue waffengesetz zu fallen und damit ist der besitz und verkauf strafbar!
10.03.2004 00:30 Tuning Beitrag 10
Freak


Fast+Furious Statist


1281 Beiträge
02.12.2003 registriert
Kennzeichen: WM
Nix für ungut, aber wozu braucht man sowas?
10.03.2004 00:32 Tuning Beitrag 11
Sven
Gast
Habe dazu mal was rausgesucht:


Zitat:
Auszug aus dem Waffengesetz

Waffenrechtliche Bestimmungen insbesondere zum Thema.
(Auszugsweise)

Grundlage dieser Bestimmungen, ist das Waffengesetz, die 1. WaffV, und die WaffVwV.



§ 1 WaffG, Waffenbegriffe
(7) Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich, Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.

Vom WaffG nicht erfaßt

- Taschenmesser
- Fahrtenmesser
- Küchenmesser
- Butterflymesser mit Klingenlänge unter 8,5cm (soll demnächst geändert werden)
- Beachte jedoch !
auf dem Weg oder bei Versammlungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, ist das Mitsichführen eine Straftat gem. §§ 2 III i.V.m. 27 VersG



§ 37 WaffG, Verbotene Gegenstände
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

4. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrachs verkleidet sind,

5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),

Anmerkung:

· Spring- und Fallmesser, wenn:

- die Klingenlänge mehr als 8,5cm beträgt
- sie zweiseitig angeschliffen sind
- die Klinge in der Mitte schmaler als 14% ihrer Länge ist
- sie keinen durchgehenden Rücken haben, der sich zur Schneide hin verjüngt,
ein Kriterium genügt !

6. Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe

(3) Das Bundeskriminalamt kann von den Verboten des Absatzes 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, insbesondere wenn die in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände zur Ausfuhr oder zum sonstigen Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sind. Die Ausnahmen können mit Auflagen verbuunden werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder zur Verhütung von sonstigen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderliche ist. Nachträgliche Auflagen sind zulässig.



§ 8, 1. WaffV (Stand: 01. Januar 1995)
(1) Verboten ist es, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

3. Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Würgen die Gesundheit zu beschädigen



37.2.11 WaffVwV
Die Verbote des § 37 Abs. 1 WaffG gelten ferner für Nadelgeschosse sowie für Hohlspitz- und Teilmantelgeschosse für Pistolen- und Revolvermunition und für sogenannte Würgegeräte (§ 8 Abs. 1 der 1. WaffV). Hohlspitz- oder Teilmantelgeschosse sind auch verboten, wenn sie bereits in die Hülse eingesetzt sind (Patronenmunition). Unter das Verbot nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 der 1. WaffV fallen z.B. Geräte, die aus Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, Schnüre, Ketten oder ähnlichem miteinander verbunden sind. Diese Geräte werden im Handel z.B. unter der Bezeichnung Nunchaku angeboten.



§ 53 WaffG, Strafvorschriften

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 einen dort bezeichneten Gegenstand herstellt, bearbeitet, instandsetzt, erwirbt, vertreibt, anderen überlässt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie aus übt, ihn einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringt, wenn die Tat nicht nach § 52 a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist, oder einer nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie sich auf Gegenstände bezieht, die den in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 7 bezeichneten vergleichbar sind, und für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.

DUO YANG Martial Arts Portal
Okay, sind die Messer da oben jetzt "verboten", oder nicht ?

Küchenmesser, Beile usw. gibt es schließlich auch in der Größe :rolleyes: und Äxte dürfen auch noch frei verkauft werden. Ist wahrscheinlich wieder Definitionssache, ob es Gebrauchsgegenstand oder Waffe ist, wobei die erstgenannten natürlich auch als gleichwertige Waffe verwendet werden können...
10.03.2004 08:12 Tuning Beitrag 12
Six


11530 Beiträge
17.02.2002 registriert
Kennzeichen: OS
Um hier jede weitere Waffen-Diskussion im Keime zu ersticken, haben wir uns entschlossen hier dicht zu machen.

Wie gesagt. Das ist hier ein Tuning-Forum und keine Waffenbörse.

Jede weitere Waffen-Anzeige gibt ne Verwarnung.


*closed*