Verkaufe Golf II - Seite 3

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  • | 19.07.2004 09:58

Zitat:
Zitat von Six

Und das mit der ABE für Federn/Fahrwerke ist definitiv falsch. Veränderungen am Fahrwerk müssen IMMER beim Tüv vorgeführt werden! Der einzige Unterschied ist ob mit oder ohne Tüv-Gutachten. Mit Gutachten ist es ne normale Eintragung und ohne ist es ne Einzelabnahme nach §21.
Aber es gibt da zwei verschiedene Möglichkeiten. Ich hatte auch mal nur Federn und sonst nichts anderes an meinem Golf eingebaut und das war dann nur ne Eintragung nach §21(2) glaube ich. Da bekommste dann nen Zettel auf dem draufsteht, dass es ordnungsgemäß eingebaut ist und die neue Höhe steht drin. Das wars dann. Geht aber z.B. nicht in Verbindung mit anderen Felgen, weil das dann 2 sich beeinflussende Sachen sind, dann ist es eine Abnahme nach §21(1) und die muss in den Brief.

Gruss

HeartBeat


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  • | 19.07.2004 10:06

Aber trotztdem ist doch beides $21. Ist doch immer so, dass jeder Paragraph noch in Abschnitte unterteilt ist! :lehrer:

Und nen Prüfbericht kriegt man eigentlich immer. Das nehmen die im Straßenverkehrsamt ja dann als Vorlage um das in den Schein einzutragen!


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  • | 19.07.2004 13:16

also, ich hab meinen alten für gerademal 150 euro verkauft, und das war noch gut... war nen 88er, 72ps, g-kat-nachrüstung, sportfahrwerk, schiebedach, ahk usw. hatte ihn für 300euro ins netz gesetzt, die ersten zehn anrufer wollten max 50 ausgeben. stand fast acht wochen, und kein aufkäufer interessiert sich dafür. du wirst merken, dass deine preisvorstellung auch zu hoch ist und wirst früher oder später runtergehen, so wie heartbeat und ich es auch tun mussten. kannst ihn dir natürlich auch zur seite stellen... ;-)


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  • | 19.07.2004 15:49

Zitat:
Zitat von Golfnarr
Raffst dus nicht? Echt arm.... :heul:

Schau dir den mal an! *klick*

noch schlechtere Austtattung...
Ich glaube du raffst es nicht....
Dein auto ist gemacht oder wie man das nennen will und nicht original... Für einen Im original Zustand würde ich vielleicht auch 200€ mehr zahlen.
Aber der Typ mit den 1000€ für den grünen Golf hat genau die selben Vorstellungen wie du wird das Auto aber trotzdem nicht los!!!
Welcher Mensch nimmt dir ein Auto ab welches 200-300€ mehr kostet als Schwacke?? NIEMAND...
Bei mobile findest du Autos G2 für 500 und auch für 1500, wenn es die genau die selben sind! Aber welchen davon würdest du nehmen! Also ich den für 500 auch wenn der ein bissl kaputter ist, hast du dann 1000€ gespart wovon du das Auto für 500€ besser in Schuss bekommst als das für 1500€!!!
Aber ich wünsche dir viel Spass beim verkaufen... Wenn du merkst, dass du zu hoch gegriffen hast, dann kannste ja mal posten, das die restlichen Poster Recht hatten und du nicht!
So far


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  • | 19.07.2004 17:22

Jetzt wird erstmal diese "ABE-Geschichte" geklärt (Wobei ich nie etwas von ner ABE gesagt habe!!)

Name: 13926-530.JPG Größe: 640x538 Dateigröße: 67778 Bytes


So, und jetzt nochmal! :D


mfg Matze :hut:

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  • | 20.07.2004 10:20

Aber du warst doch schon mit deinen Federn beim Tüv und hast dann den Zettel bekommen oder ??
Hast du beim TÜV was bezahlt ??


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  • | 20.07.2004 10:41

Das ist ein PRÜFBERICHT den man beim Tüv nach der Vorführung bekommt.

Das heißt man baut sein Fahrwerk/Federn ein, fährt mit oder ohne Gutachten zum Tüv und führt sein Auto vor.

Zitat:
Zitat von Golfnarr

Es gibt die Möglichkeit, dass der Hersteller der Federn in seinem Teilegutachten schreibt, dass eine Eintragung in den Brief / Schein nicht unbedingt nötig ist!
Wie gesagt, dein Scan ist nen Prüfbericht vom Tüv und hat nichts mit dem Gutachten eines Herstellers zu tun.

Das "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben aber möglich" bedeutet, dass Du nach der Tüveintragung entweder diesen Bericht im Auto mit Dir führen musst oder die Änderungen aus dem Bericht in der Zulassungsstelle in Deine Papiere eintragen lassen kannst!


Letztendlich war das bei Dir eine ganz normale Abnahme mit Tüv-Gutachten nach §19.

In dem Prüfbericht steht ja auch die Fahrgestellnummer. Das dürfte in einem Tüv-Gutachten wohl weniger der Fall sein. Ausserdem ist erwähnt, dass die Eintragung auf dem Tüv-Gutachten mit der Erlaubnis/Genehmigungs-Nr. 92TG0177-000 vom 12.05.1999 basiert!

Fazit:
-Änderungen am Fahrwerk müssen generell beim Tüv vorgeführt werden. Egal ob mit oder ohne Gutachten.
-Es gibt keine ABE für Fahrwerke/Federn, nur Gutachten
-Die Änderungen werden (wenn vom Tüv abgenommen) in einem Prüfbericht festgehalten, den man entweder im Auto mitführen muss, oder man lässt die Änderungen in seinen Fahrzeugschein und -brief eintragen. Dann wird der Bericht überflüssig!


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  • | 20.07.2004 13:35

anzumerken ist, dass bei diesen prüfberichten drinsteht, wann die daten im fahrzeugschein/-brief zu ändern sind nämlich entweder sofort nach der prüfung oder beim nächsten halter-/standortwechsel. d.h. für den käufer, er darf(muss!) bei der zulassung/ummeldung das fahrwerk mit eintragen lassen, kosten ca. 11 euronen.


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  • | 20.07.2004 14:15

@ Golfnarr:
das ist ne normale §19Abs3 Abnahme, die Dich (normalerweise) so um die 35€ gekostet haben müsste ... Schließlich ist der gute Herr Schiermeyer einmal unter Dein Auto geklettert, hat die KBA Nummern der Federn mit denen im Gutachten verglichen, hat dann nocht Deine Fahrgestellenummer gechecked und das ganze dann eingetragen. Vielleicht ist er sogar einmal aus der Prüfhalle gefahren und hat getestet obs irgendwo schleift-schließlich bescheinigt er Dir ja den "ordnungsgemäßen Anbau" der Teile.

Also eine ganz normale Abnahme (nach "Neunzehn-Ziffer-Drei") und keine ABE ...

[Aber er wusste ja nicht, wovon er spricht ....]Wie schon gesagt-mach Dich erstmal schlau bevor Du hier die große Welle schiebst.


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  • | 20.07.2004 16:31

Oh mein Gott...

Wieso redet ihr andauernd darüber, dass es keine ABE für Tieferlegungsfedern gibt?

Beweist mir bitte wo ich etwas von einer ABE für Tieferlegungsfedern geschrieben habe....

Ich habe lediglich von einer "Bescheinigung" besprochen.

Also, bitte ein Quote wo ich etwas von ner ABE gesagt habe...


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  • | 20.07.2004 16:42

naja aber von einem "Formular [...], was danach wie eine ABE ist!" ...


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  • | 20.07.2004 16:49

Im weitesten Sinne ist es ja auch eine... Nur eben speziell für das Auto! ;)


mfg Matze :hut:


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  • | 20.07.2004 16:54

Zitat:
Zitat von Golfnarr

Es gibt die Möglichkeit, dass der Hersteller der Federn in seinem Teilegutachten schreibt, dass eine Eintragung in den Brief / Schein nicht unbedingt nötig ist!
Stattdessen wird ein Formular ausgefüllt, was danach wie eine ABE ist!
Meinst Du mit diesem Formular Deinen Scan?


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  • | 20.07.2004 16:56

Ja, war vllt eine etwas bescheidene Wortwahl *zugeb* :D
Mir war der Name der "Formulars" nicht eingefallen ;)

mfg Matze


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  • | 20.07.2004 17:05

Zitat:
Zitat von Golfnarr

Es gibt die Möglichkeit, dass der Hersteller der Federn in seinem Teilegutachten schreibt, dass eine Eintragung in den Brief / Schein nicht unbedingt nötig ist!
Stattdessen wird ein Formular ausgefüllt, was danach wie eine ABE ist!
<- Das hat absolut nichts mit nem Prüfbericht zu tun!


Zitat:
Zitat von Golfnarr
Ja, war vllt eine etwas bescheidene Wortwahl *zugeb* :D
Mir war der Name der "Formulars" nicht eingefallen ;)

mfg Matze
Also redest Du die ganze Zeit von nem stinknormalen Prüfbericht, wusstest aber nicht wie die Bezeichnung dafür ist! Nichts anderes versuchen wir Dir hier seit X Postings zu erklären ;)


P.S. Gib doch einfach zu, dass Du Scheiße erzählt hast und gut ist ;)

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