Tönungsfolie


  • Nickpage von Jamal anzeigen Jamal


    Radler


    23 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Jamal anzeigen Jamal


    Radler


    23 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 16.04.2008 22:01

moin Jungs ..

also ich habe gerade die härte erlebt .. war mit ein paar kumpels am basketball spielen auf so einem spielplatz mit eingezäunten basketballplatz, treffen wir uns auch öfters ... aber seit kurzem höängen da auch so leine kiddies rum die einem dort alles versauen .. weil die ihren müll hinterlassen flaschen kaputt schmeißen etc. und jetzt kommt da auch ab zu mal die polizei vorbei ..

wir nun am b-ball spielen gewesen und plötzlch kommen von beiden seiten zivilMUUHH angefahren .. fragen nach perso etc.

und nach einiger kam dann die berühmte frage " wem gehören die autos da?"

und dann ging es auch schon los, fahrzeugkontrolle, ich habe glück gehabt meins wurd nicht kontrolliert ist auch egal ...
haben nen kollegen sein golf 3 auseinander genommen ... und ein mängelbericht geschrieben für den pilz ( nicht eingtragen, selber schuld) und für die tönungsfolie weil die abe nummern die auf der folie gedruckt ist nicht vorhanden ist .... gut auch selber schuld wenn er die rausgeschnitten hat ... aber die MUUH meinten das diese abe nummer auf jeder scheibe zu finden sein müsse ???

ich wurde einmal angehalten und da fingen die auch an mit meinen getönten scheiben und da wurde mir erklärt das die abe nummer auf scheibe ausreichen würde oder wenn man sich die nummer auf die abe klebt ..

warum arbeiten die nicht nach einer gleichen richtlinie ??
ich habe dem netten herrn auch erklärt was mir da erklärt wurde und da sind nicht drauf eigegangen so nach dem motto jeder arbeitet anders ..

und der erzählte noch die hätten nen lehrgang gehabt und es wird jetzt mehr darauf geachtet ...

aber ich habe noch nie gehört das diese nummer irgedwo zusehen sein muss .. als ich bei der HU war haben die sich gar nicht dafür interessiert ..

aber wo steht sowas???

Edit by Moderator : Die Herren und Damen von der Rennleitung haben nichts mit Wiederkäuern zu tun ;)


Zuletzt geändert 16.04.2008 22:34 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 2 mal.


  • Nickpage von 3er golf anzeigen 3er golf



    Abgasjunkie


    214 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von 3er golf anzeigen 3er golf



    Abgasjunkie


    214 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 16.04.2008 22:09

als ich beim tüv war, hat der sich auch alle drei scheiben angeguckt und gesucht. der meinte zu mir, die abe-nr. muss auf jeder der drei scheiben/folien sein.
wie das rechtl. oder sonst was aussieht, weiß ich nicht, bei mir wars zumindest so.

  • xxx
    Gast
  • xxx
    Gast
  • | 16.04.2008 22:18

hmm also ich hatte meine scheiben selber getönt.
die folie war auf einer rolle und da war nur am anfang die nummer drauf, also hätte sie höchstens auf einer scheibe sein können.
hab sie aber sowiso rausgeschnitten


  • Nickpage von xytobiyx anzeigen xytobiyx






    2181 Beiträge
    Kennzeichen: VEC
  • | 16.04.2008 22:19

Es ist ganz einfach, auf jeder Scheibe, auf der Tönungsfölie klebt, muß die Nummer der ABE zu lesen sein.

EDIT:

Zitat:
Zitat von TÜV-Nord
Haben Sie den richtigen Durchblick?


Folien an den Scheiben von Kraftfahrzeugen


Scheibenfolien schützen vor grellem Sonnenlicht und neugierigen Blicken. Allerdings sind sie nicht immer ungefährlich. Schnell kommen Fußgänger oder Radfahrer aufgrund mangelnder Sicht unter die Räder. Speziell bei Dunkelheit.
Deshalb fordert die Straßenverkehrsordnung (StVZO), freie Sicht für freie Fahrer. Und das gilt für die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben.

Wie viel Licht müssen Folien und Scheiben durchlassen?

* Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.
* Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen.

Verzichten Sie auf Scheibenfolien, die von außen so dunkel wie eine Sonnenbrille wirken. Diese werden weder der Vorschrift noch der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gerecht.
Auch minimal getönte Folien unterschreiten häufig den geforderten Grenzwert. Sie lassen häufig nur ca. 70 % des Lichts durch. Bei „glasklaren" Folien liegt der Wert bei 85 %. Dabei haben wir den Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.


Die richtige Folie für das richtige Fenster:
Beachten Sie die „Bauart-Genehmigung"

Bevor Sie Folien auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe die Folien anbringen, sollten Sie sich die „Bauart-Genehmigung" und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,

* an welchen Scheiben Sie Folien aufkleben dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
* wie Sie die Folie am besten anbringen (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),
* was Sie zusätzlich beachten sollten, wenn Sie die Folie auf die Heckscheibe kleben (z. B. zweiter Außenspiegel).


TÜV NORD ExpertenTipp
Achtung: Bitte haben Sie die Bauart-Genehmigung für den Fall einer Kontrolle griffbereit im Auto


Zuletzt geändert 16.04.2008 22:31 von xytobiyx. Insgesamt 2 mal.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 17.04.2008 11:24

Jede Folie auf Fahrzeugscheiben muss, wie schon geschrieben, bauartgenehmigt sein. Der Nachweis besteht aus zwei Teilen. Erstens der Abdruck der Bauartgenehmigung, meist ein kleiner roter Zettel und zweitens das Prüfzeichen auf der Folie. Das kann das allseits bekannte e-Prüfzeichen sein, bei Folien aber meistens eine Wellenlinie gefolgt von einer Nummer.

Jetzt kommt das angesprochene Problem ins Spiel, welches man eigentlich nur mit gesundem Menschenverstand lösen kann. Im Normalfall ist auf der Folie nur ein Prüfzeichen drauf, beim Tönen der hinteren und der beiden Seitenscheiben wird diese aber in drei Teile geschnitten.

Da es wohl kaum zumutbar ist, sich drei Rollen Folie zu kaufen, damit an allen drei Scheiben ein Prüfzeichen zu finden ist, muss der Kontrollierende (Polizeibeamte, HU-Prüfer) sich die Folien eben anschauen und, sofern er keinen Verdacht hat, dass es sich um verschiedene Folien handelt, das Prüfzeichen mit dem ABG-Abdruck vergleichen, den Verwendungsbereich prüfen und es gut sein lassen.

Der Einwand, dass dann an zwei Scheiben kein Prüfzeichen zu lesen ist, mag zwar rein rechtlich berechtigt sein, ist aber praxisfern.


  • Nickpage von Balou anzeigen Balou



    Fahrschüler


    40 Beiträge
    Kennzeichen: MZG

  • Nickpage von Balou anzeigen Balou



    Fahrschüler


    40 Beiträge
    Kennzeichen: MZG
  • | 17.04.2008 12:37

Also ich hab an meinem Golf Variant die Scheiben tönen lassen und der Typ, der das gemacht hat meinte noch extra; er macht es so, das an jeder Scheibe einmal die Bezeichnung der Folie und die Nummer zu sehen ist, damit es später keine Probleme gibt.

Ok, das einzigste wo es Probleme gab, waren die getönten vorderen Seitenscheiben, aber das is ja wieder ein andres Thema :D :D :D


  • Nickpage von golfi_86 anzeigen golfi_86



    Radler


    8 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von golfi_86 anzeigen golfi_86



    Radler


    8 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 17.04.2008 15:26

ja würd ma sagen da hab ich pech gehabt...
find´s halt nur scheiße weil die folie schon über drei jahre verbaut war und jetzt auf einmal nicht mehr so zulässig is...
kp wie viele kontrollen ich schon mit der hatte und nie war das n prob...
Die werden halt immer "geil" auf Folien und sonstige Anbauteile...

Hilft nur immer schön Schnauze halten, Cash zahlen, Punkte einstecken und vorführen... :angry:


Zuletzt geändert 17.04.2008 15:27 von golfi_86. Insgesamt 1 mal.

Deinen Freunden empfehlen