Garantierecht bei Gebrauchtwagenkauf - Seite 1

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  • | 17.11.2010 19:29

Habe mal eine Frage. Also folgende Situation:
Habe mir heute nen Wagen angeguckt, 190er Benz ziemlich guter gepflegter Zustand, rundrum gutes Angebot. Allerdings lief er ein bißchen schlecht im Stand (bin noch nicht gefahren). Der Händler meinte der hätte jetzt nen halbes Jahr gestanden (seitdem er TÜV neu bekommen hat), das käme daher und würde sich wieder legen. Der Wagen hatte sehr wenige Kilometer (keine Spuren von Tachaoausbau o.ä.) und die Vorbesitzer sind ihm bekannt und haben ihn bis zuletzt ohne Probleme gefahren.
Das war auch nen ordentlicher Händler, kein fliegender türkischer der auf den schnellen Euro aus ist, zwei große penibel saubere Werkstätten mit auch weitaus höherpreisigen Autos (Lambo, Audi usw.) zum Verkauf. Alles sehr gepflegt, jede Menge Personal inklusive Skeretärin, also nicht was man sonst bei Gebrauchtwagenhändler-Betrügern erwartet, deshalb glaube ich ihm seinen Aussagen. Halte es auch nicht für unwahrscheinlich dass er nach langer Standzeit ersmtal nicht so rundläuft. Jetzt ist die Frage, angenommen ich nehme den Wagen und es ist doch was anderes, er läuft nach 2-3 Wochen immer noch nicht ordentlich und es stellt sich heraus, dass er irgendwas hat, weshalb er nicht so läuft. Ist der Händler dann in der Pflicht den Wagen zurückzunehmen?

Grüße
campino89


Zuletzt geändert 17.11.2010 19:34 von campino89. Insgesamt 3 mal.

  • Seatquäler
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  • Seatquäler
    Gast
  • | 17.11.2010 19:36

Jein

Laut Gewährleistung muss er die möglichkeit bekommen nachzubessern ... das Problem ist wird er wagen im Kundenauftrag verkauft ??? Dann hat der Händler nichts damit zu tun
Beim Verkauf über den Händler kannst du dich auf die gesetzl. Gewährleistung berufen bis max. 1 Jahr nach kauf.

Wenns ein korrekter Händler ist wird er dir deine Frage auch beantworten.
"ZITAT: BR Online:

Seit 2002 gelten in Deutschland neue Spielregeln beim Verkauf: Sobald an einen Endverbraucher verkauft wird, darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung (auch "Sachmängelhaftung") schreibt vor, dass der Verkäufer in der Regel zwei Jahre lang für alle Mängel geradestehen muss, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits hatte. Allerdings: Wer als Privatperson seinen Gebrauchten beim Händler kauft, muss damit rechnen, dass der die Sachmängelhaftung (legal) auf ein Jahr begrenzt; beim Verkauf an ein Unternehmen darf sie sogar vollständig wegfallen.

Treten innerhalb dieses Zeitraums Macken auf - etwa, dass die Eletronik im Auto ausfällt - muss der Verkäufer nachbessern, und zwar kostenlos. Zwei Nachbesserungsversuche darf der Verkäufer durchführen; besteht derselbe Mangel danach weiterhin, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

"ZITAT ENDE"


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  • | 17.11.2010 19:40

Nachbesserung wäre ja auch ok. Verkauf ist direkt vom Händler nicht im Auftrag.
Sprich, im Prinzip ist das kein Risiko?

  • Seatquäler
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  • | 17.11.2010 19:45

Korrekt :D So isses. Achte beim kauf auf Kaufvertrag und das dort die sachmängelhaftung net ausgeschlossen wird.


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  • | 17.11.2010 19:47

Ja wie gesagt, das ist jetzt kein zwielichtiger Hinterhofhändler, gehe nicht davon aus, dass das so abläuft, werde natürlich auch drauf achten. Mir gings nur um die prinzipielle rechtliche Grundlage.

Als Gewerbetreibender kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschliessen ... selbst wenn es im Vertrag steht, ist dieser Ausschluss rechtswidrig und somit nichtig !
Auch kann er den Verkauf nicht im Auftrag ausführen ... ausser du schliesst direkt mit dem Auftraggeber den Vertrag (den dieser dann auch unterzeichnen muss) ...

Also relativ risikofrei ;)

Wenn es ein rundum gutes Angebot ist, warum steht der Wagen dann schon so lange auf dem Hof?
Das würde mich zunächst mal stutzig machen ;)


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  • | 18.11.2010 10:14

@0spr3y, weil der ne dicke Beule in der hinteren Tür hat, was mir allerdings egal ist. Abgesehen davon liegt ein "rundum gutes Angebot" im Auge des Betrachters, für meine Ansprüche is das jedenfalls ne runde Sache ;)

Ok...mir wär's nicht egal. ;)
Ich weiß nicht, wie viel Ahnung Du von der Materie hast, und wie viel Ahnung speziell vom 190er, aber bei einem Auto mit diesem Baujahr/Alter, würde ich persönlich generell immer einen neutralen Fachmann zu rate ziehen. Anders wäre mir das zu riskant.
V.a. der unrunde Lauf macht stutzig. Ohne eine ausgiebige Probefahrt von 150km könnte der Händler bei mir den Wagen gleich behalten.
Wünsch Dir aber auf jeden Fall viel Glück, dass Du einen guten 190er bekommst und lange Freude daran hast.


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  • | 18.11.2010 10:40

Siehst du, das mein ich mit Anspruch ;)
Die Karre soll zwei Winter halten, wenns geht vielleicht noch länger. Ne neue Tür kriegt man immer schonmal irgendwo fürn schmalen Euro.
Und der unrunde Lauf, naja, deshalb die Frage hier, wenn sich das nicht gibt, ist das Risiko nicht ganz so groß.

Wenn Du einen 190er mit guter Substanz kaufst (hat er die denn?), dann wird er Dich bei entsprechender Pflege überleben. :D


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  • | 18.11.2010 16:59

Die Substanz ist wirklich gut(allein die Wagenheberaufnahmen sind Top, dahinter alles hohlraumversiegelt), wenig Kilometer, super Ausstattung und nur zwei Vorbesitzer. Wie gesagt einziges Manko ist die Beule, das ist erst mal nicht so schlimm, ne Tür wird sich schon bei Gelegenheit finden lassen.
Hab vorhin mit dem Typen telefoniert zwecks des Motors und gesagt, wenn er ihn ordentlich zum laufen bringt nehm ich den Wagen (liegt wohl an den Zündkerzen und Kabeln).

Die Substanz ist viel zu schade für nur zwei Winter... :heul:

Pfleg ihn top, das hat sich so einen Wagen mehr als verdient. 190er in gutem Zustand werden zunehmend seltener, also pass gut auf den Stern auf. ;)


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  • | 18.11.2010 17:45

Gerade der guten Substanz wegen fürn Winter. Die 190er-Enthusiasten werden mich dafür hassen. Naja, abe riene gute Substanz lässt sic mit Pflege eher, auch im Winter, erhalten als eine schlechte. Zumal der W201 ja generell ziemlich unkaputtbar ist. Und wenn ich Bock hab, fahr ich ihn auch gerne länger und im Alltag im Sommer :D


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  • | 18.11.2010 20:30

Mach doch einfach mal ne Probefahrt. Am besten solange, bis der Motor einmal richtig auf Betriebstemperatur kommt. Danach siehste doch ob der Motor immer noch unrund läuft.

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