Darf der Arzt mein Chef anrufen? Schweigepflicht? - Seite 1

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  • | 20.02.2011 09:42

Moin moin,

hatte mir im November eine Brücke machen lassen (Zahnarzt), ich wollte in 2 Raten zahlen...

erste Rate hatte ich sofort überwiesen.

Mitte Dezember kam die Abrechnung von EON und das ging ja vor...

Beruflich hatte ich gerade einen Tiefpunk..

Jetzt hatte ich 2 Mahnungen erhalten und die Ärztin rief mich an, dass ich das überweisen sollen, sonst schickt sie den Mahnbescheid raus.

Ich sagte zu ihr, dass ich den Rest nächste Woche überweise... Das war ihr wohl zu spät ^^

Dann rief Sie am Freitag (wo ich im Aussendienst war) meinen Chef an und sagte zu dem, ob man da nicht was machen könne, da sie ja eigenlich nicht den Mahnbescheid rausschicken möchte.


Muss die Ärztin sich in diesem Fall nicht an die Schweigepflicht halten??

MfG DJ


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  • | 20.02.2011 11:29

Hab ich das jetzt richtig verstanden... deine Zahnärztin hat bei deinem Chef angerufen, ob er dich wegen der zweiten Rate finanziell unterstützen kann????? Was geht das deinen Chef an? Von ärztlicher Schweigepflicht mal ganz zu schweigen!

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  • | 20.02.2011 12:22

also ich würde da ganz schnell den zahnarzt wechseln nachdem du bezahlt hast.


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  • | 20.02.2011 12:30

1. Wieso hat deine Ärztin die Tel.-Nr. deines Chefs? Habt ihr einen schriftlichen Ratenvertrag mit Lohnpfändung bei Ratenverzug? Dann könnte sie u.U. an deinen Arbeitgeber herantreten.

2. Die Schweigepflicht gem. §203 StGB gilt bei Ärzten nicht nur für die fachliche Seite (sprich: Art, Umfang u. Behandlung der Erkrankung), sondern auch, ob du überhaupt Patient bist und was deine Lebenssituation , u.a. in finanzieller Hinsicht, betrifft.

Wie immer: persönliche Meinung und Wissen, keine Rechtsberatung! :D


Zuletzt geändert 20.02.2011 12:31 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.02.2011 12:53

Nein, das darf der natürlich nicht.

Vor allem was gehen den Chef Deine private finanziellen und Lebensumstände an.

Wär ja glatt mal nen Rechtsstreit wert.

Anscheind ist ja das Kind nicht im Brunnen gefallen aber es kann auch anders laufen.


Zuletzt geändert 20.02.2011 13:21 von Tiggar. Insgesamt 2 mal.


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  • | 20.02.2011 15:02

Mein Chef ist auch bei der in Behandlung.....

Aber mal genau genommen ist es ja irgendwo nicht mein Chef.

Ich bin selbstständig und bekomme unter anderem von meinem "Chef" auch Provisionen....

Ich muss mal den Ratenvertrag raussuchen und gucken, was dort genau steht.


Gruß DJ

EDIT: Schneller als gedacht hab ich die Ratenzahlungsvereinbarung doch noch gefunden :D

Dort steht folgendes:

Zitat:

Erstmal die Anschrift...

Dann:

1. Der Zahlungspflichtige erhält heute die Rechnung Nr. R015981/10581 über erbrachte zahnärztliche Leistungen incl. eventuell schon durch den Zahnarzt verauslagte Labor-/Materialkosten mit einer Gesamtforderung von EUR 886,85.

2. Unter ausdrücklicher Anerkennung der Gesamtrechnung durch den Zahlungspflichtigen wird ihm wunschgemäß eine Stundung durch den Zahnarzt eingeräumt. Zur Tilgung der Gesamtforderung wird eine Ratenzahlung nach folgender Verfahrensweise vereinbart:

1. Rate: 450,00 EUR bis 25.11.10
2. Rate: 436,85 EUR bis 24.12.10

3. Bei fristgerechter Zahlung der Raten verzichtet der Zahnarzt ausdrücklich auf Berechnung von Verzugszinsen. Kommt der Zahlungspflichtige mit einer Rate in Verzug, wird der noch offene Betrag sofort mit 4% Verzugszinsen fällig.


Ort, Datum

Unterschrift


So, wenn ich das so lese, könnt ich mir nen Anwalt schnappen und gegen vorgehen oder?


Zuletzt geändert 20.02.2011 15:12 von DJ_Viruz. Insgesamt 2 mal.


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  • | 20.02.2011 15:14

Der Ratenvertrag mit "Lohnpfändung" wäre natürlich das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn keinne abhängige Beschäftigung vorliegt sondern Selbständigkeit; dann wäre natürlich auch das Anrufen sehr problematisch gewesen!


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  • | 09.03.2011 09:56

Moin Leute,

habe gestern mit der Zahnärztin telefoniert und habe Ihr ausdrücklich untersagt meine Oma anzurufen (wegen dem Geld für die zweite Rate).

Und naja, heute hat Sie doch echt meine Oma angerufen (die ist auch bei der Zahnärztin) und hat ihr das erzählt.

Wie soll ich jetzt vorgehen?

Eigentlich hat Sie jetzt gegen die Schweigepflicht verstoßen oder nicht?!

Ausdrücklich untersagt und heute ruft die da an.... -_-

Gruß DJ

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  • | 09.03.2011 10:16

Da die Ärztin definitiv das Vertrauensverhältnis gestört hat
würde sich hier ein weg zur Ärztekammer lohnen.
Ärztekamme Meck Pom
Uer ist doch Meck Pom oder ?

Desweiteren würde ich über den Gang zum Anwalt nachdenken bzw. eventl. Anzeige erstatten.
GNMPF hatte ja schon mal den Tatbestand aufgeschrieben.

Krankenkasse ist hier der falsche Ansprechpartner.


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  • | 09.03.2011 11:37

Warum regt ihr euch so auf? Du hast eine Rechnung nicht bezahlt. Wenn du eine Kunde hast der nicht bezahlt wirst du auch sauer. Ich finde solche Leute sollten auch an die Pranger gestellt werden damit andere wissen das diese nicht Zahlungsfähig sind.
Dann wäre die bezahlmoral in Deutschland auch ganz anders. (meine Meinung)


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  • | 09.03.2011 13:31

Ob du mit der Rate in Verzug bist ist ein anderes Thema was nicht heissen soll das ich das gut finde, aber es geht überhaupt nicht das die Zahnärztin Leute aus deinem Umfeld abtelefoniert, als nächstes ruft die wahrscheinlich noch deine Bank an und bittet um einen Kredit für dich oder wie!? :lehrer:

Ich würde es so machen wie @Seat... schon geschrieben hat, auch wenn du die noch offene Rate inzwischen bezahlt hast, würde ich da noch nachgehen, sowas ist ja wohl die Frechheit in Person! :lehrer: :hut:


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  • | 09.03.2011 18:38

Ich war nachdem ich das heut erfahren hatte und ich des hier gepostet hatte mit mein Auto zum Anwalt gefahren und habe den gefragt.

Ist zwar nicht sein Fachgebiet gewesen, aber er sagte zu mir, das die Frau nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen hat, da Sie keine gesundheitlichen Sachen über mich ausgeplaudert hat.

Des weiteren sagte der Anwalt, dass die Frau sogar an jedem Laternenmast ein Zettel nageln kann, wo drauf steht, dass ich bei Ihr im Zahlungsrückstand bin. (übertrieben gesagt)


@Quartermile, ganz so isses bei mir nicht. Ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht und bin noch Existenzgründer...
Da sich meine Zahlungen etwas nach hinten verschoben haben (leider) kann ich die zweite Rate erst Ende März bezahlen.... Das habe ich der Frau gestern aber schon gesagt gehabt.

Morgen werd ich mal bei der Ärztekammer anrufen... mal schauen, was die dazu sagen...

Gruß DJ


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  • | 09.03.2011 19:21

Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
Ist zwar nicht sein Fachgebiet gewesen, aber er sagte zu mir, das die Frau nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen hat, da Sie keine gesundheitlichen Sachen über mich ausgeplaudert hat.

Dann soll er sich mal den Paragraphen anschauen, den ich weiter oben gepostet habe ;)

@Quartermile: Wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert, und zwar in einem Rechtsstaat und nicht im Mittelalter ;) Nur, weil sich jemand nicht an die Regeln hält, muss der andere diese nicht auch umgehen, jetzt mal so im weiteren Sinne "Es gibt kein gleiches Recht im Unrecht".

Einfach mal in Ruhe Miteinander reden könnte vlt. auch helfen ;)


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  • | 09.03.2011 19:31

Große Vorsicht ist bei einer Strafanzeige gegen säumige Patienten geboten. Auch diese Patienten
haben Anspruch darauf, dass ihre Daten nicht durch den Zahnarzt weitergegeben werden. So hat
das Amtsgericht Neu-Ulm in einem noch nicht veröffentlichten Urteil Anfang diesen Jahres einen
Zahnarzt zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt, der auf Grund einer offenen Rechnung
von 120 Euro, Strafanzeige wegen Betrugs gegen eine Patientin erstattet hatte. Zu diesem Zweck
gab er sämtliche Patientendaten an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Gericht hat dies als Verstoß
gegen § 203 Abs. 1 StGB gewertet. Dabei betonte das Gericht auch, dass es dem Zahnarzt
selbstverständlich freigestanden hätte, zivilrechtliche Schritte gegen die säumige Patientin zu ergreifen
und zu diesem Zweck dem Gericht die persönlichen Daten der Patientin offen zu legen.

Und hier nachzulesen der gesamte Text

http://lzkbw.de/Zahnaerzte/Praxisfu..eigepflicht.pdf

und noch was zum lesen

http://www.fvdz-media.de/phb/8_2_2.htm


Zuletzt geändert 09.03.2011 19:41 von Dad E34. Insgesamt 2 mal.


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  • | 09.03.2011 23:33

Hab was besseres gefunden:

Zitat:
III. Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht
1. Von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst sind Tatsachen und Umstände, die nur einem
beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Betroffene
ein bei Berücksichtigung seiner persönlichen Situation sachlich begründetes Interesse
hat. Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung
(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für
den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt
einen Arzt konsultiert hat. So entschied das OLG Karlsruhe, dass ein Arzt einem Patienten
den Namen eines anderen Patienten nicht mitteilen darf, auch wenn dieser Patient
von dem anderen bei einer Kollision im Rahmen einer Tanztherapie verletzt wurde (OLG
Karlsruhe v. 11.08.2006, VersR 2007, 245).
2. Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich auch gegenüber anderen Ärzten zu
beachten.
3. Eine Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber Familienangehörigen
des Patienten sowie gegenüber den eigenen Familienangehörigen des Arztes.

Nachzulesen unter:

Merkblatt Schweigepflicht


So, ich druck des morgen aus und geh nochmal zum Anwalt ^^

Gruß DJ


PS: Noch ein Link zu dem Thema, vom OLG Karlsruhe

OLG Karlsruhe

Was sagt mir dieses Urteil? Wenn ich hier mal den ersten Leitsatz interpretiere, gehe ich jetzt so davon aus, dass die Frau meine Identität an einen meiner Geldgeber weitergeleitet hat im Zuge einer Behandlung und nichtzahlung einer Rate?


Des weiter heist es auf folgender Seite ( klick mich):

Zitat:
2.2 Reichweite

Die ärztliche Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die nur einem bestimmten, abgrenzbaren Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein verständliches, also sachlich begründetes und damit schutzwürdiges Interesse

begründet und schutzwürdig im folgendem sinne: Ich bin Existenzgründer, einer meiner Provisionsgeber wurde über die nichtzahlung informiert. Gefährdung der selbständigkeit und der beruflichen Zukunft.
Ferner wurde am 8.3. am Telefon gegen 17Uhr ausdrücklich untersagt Familienangehörige zu informieren. Dies passierte jedoch vorsätzlich am 9.3. Vormittags

<= ODer?


Zuletzt geändert 10.03.2011 00:12 von DJ_Viruz. Insgesamt 4 mal.

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