Auto ins Ausland (Polen) verkaufen - Ablauf?


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  • | 15.05.2006 14:42

Hallo!

Ich möchte meinen 13 Jahre alten Opel Corsa B verkaufen. Ein Bekannter von mir aus Polen hat an dem Auto Interesse bekundet. Nun würde ich gerne wissen, was ich dabei beachten muß, wenn ich das Auto verkaufe.

Ist dieser Ablauf korrekt?

1) Auto abmelden, rote Überführungsnummernschilder mitnehmen (gibt es für das Ausland besondere? Müssen die zurückgegeben werden? Wie funktioniert der Ablauf mit den roten Schildern?)
2) Verkaufsvertrag mit Käufer abschliessen.
3) BARGELD in Empfang nehmen. Bei Bank einzahlen und auf Echtheit prüfen.
4) Schlüssel aushändigen. Kfz-Brief werde ich nach der Abmeldung nicht mehr haben, oder?
5) Kopie von Abmeldung und Vertrag an Versicherung senden.

Zudem hat mein Bekannter angemerkt, daß er in den Kaufvertrag offiziell nur einen geringen Verkaufsbetrag ansetzen möchte (z.B. 100 EUR) während der tatsächliche Kaufpreis 1.500 EUR betragen soll. Er sagt, er müsse dann weniger Einfuhrsteuern nach Polen zahlen. Ich vertraue ihm als Person, da ich ihn schon länger kenne, habe aber dennoch dabei ein komisches Gefühl im Bauch.

Vielen Dank für jede Antwort und Hilfe,
Stefan


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  • | 15.05.2006 19:42

1) auto abmelden is schonmal richtig! überführungsschilder muß dein bekannter aber selber besorgen, das is nicht deine aufgabe!
2) ein vertrag is dabei auch nicht ganz so wichtig, wenn er einen haben möchte würd ich dir aber empfehlen zu einem autohaus deines vertrauens zu gehen und dir einen vordruck geben lassen, dort dann vermerken das das auto fürn export is!
3) bargeld is immer gut, bezweifel aber das dein bekannter erst noch mit dir zur bank fährt! außerdem, was isn das fürn bekannter das du befürchtest das er dir falschgeld andreht!? achte selber auf die scheine und gut is.
4)klar hast du den kfz-brief nach der abmeldung noch, nur der schein wird einbehalten, der brief is dem neuen halter auszuhändigen, schließlich sagt der brief quasi aus wem das fahrzeug gehört!
5) was soll deine versicherung denn mit dem kaufvertrag!? die bekommen eh bescheid das das fahrzeug abgemeldet wurde, kannst da aber dennoch zur sicherheit anrufen!

zu dem letzten von dir geschriebenen: nur mal son kleiner hinweis, das nennt man dann steuerbetrug und wenn du dich darauf einläßt machst du dich mitschuldig!


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  • | 18.05.2006 10:35

Für die Überführung des Fahrzeugs werden Ausfuhrkennzeichen (sog. Zollkennzeichen) benötigt das sind die mit dem roten feld.

http://www.duesseldorf.de/kfz/zulas..e/ausfuhr.shtml

http://www.eha-autoschilder.de/imag..hilder/zoll.gif


Oh Region M: http://www.landkreis-muenchen.de/la..atsamt_1872.htm


Eines noch die Versicherungsbestätigung ist gelb in dreifacher Ausführung


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  • | 22.09.2006 13:30

Hallo, das hier ist sehr interessant. Ich habe auch vor mein Auto einem Bekannten aus Polen zu verkaufen weil ich ein Neues brauche. Eigentlich hab ich das so geplant, daß ich in den Urlaub nach Polen fahre und dort das Auto verkaufe wie man das halt bei uns auch macht (habe bis jetzt noch nie ein Auto verkauft).
Also Geld bekommen, Nummernschilder weg, Fahrzeugbrief übergeben und wenn ich wieder zuhause bin (mit Zug) dann melde ich es vollends ab.

Geht das so nicht? Ist das so verboten? Oder kann ich da irgendwie Probleme bekommen???

Danke für eure Hilfe.


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  • | 23.09.2006 10:27

Ohne Fahrzeugpapiere (Brief, Schein) und die Kennzeichen kannst Du das Auto nicht Abmelden. Du benötigst also Ausfuhrkennzeichen.


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  • | 23.09.2006 12:03

Aha danke für die Antwort.
Okay. Fahrzeugschein bekommt der dan in Polen ja eh einen neuen wenn er es dort zuläßt oder? Also könnt ich den alten Schein ja mitnehmen? Und den Brief, könnt ich zum Abmelden nochmal mit nach Deutschland nehmen und dann nach dem Abmelden ihm wieder nach Polen mitbringen oder schicken.

Das ist echt alles so undurchsichtig. Aber wenn man das mit abmelden, Überführungskennzeichen macht, dann kostet das vermutlich mehr als das olle Auto noch Wert ist :-) Zumal man dann auchnoch Zoll zahlen muß oder? Kann mir jemand sagen was das für Kosten wären?
Wenn ich es Zeitlich schaffe, dann ruf ich am Montag vielleicht mal beim ADAC an.


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  • | 23.09.2006 18:12

Auch wenn er einen neuen Schein in Polen bekommt brauchst Du diesen um das Fahrzeug in D abzumelden. Natürlich kannst Du die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen mitnehmen und ihm die Papiere im Anschluss zuschicken. Er wird es in Polen ohne wohl auch nicht zugelassen bekommen. Zoll wird innerhalb der EU nicht fällig. Für das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) benötigst Du in deinem Fall Folgende Unterlagen.

Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Versicherungbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (dreifach gelb)
Bescheinigung der Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
Personalausweis oder Reisepaß der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Original, keine Kopie!)
Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges
Kennzeichenschilder
Fahrzeug ist vorzuführen

Gebühr:
33,30 (KFZ mit allg. Betriebserlaubnis)/ 48,60 (alle anderen KFZ) EuroDie Gebühren erhöhen sich pro verwendetem Klebesiegel
um 0,30 EURO!

Die Kosten für die Versicherung sind sehr unterschiedlich und liegen für einen PKW für 15 Tage zwischen ca. 45 und 120 € je nach dem wo man Kauft.

Das selbe gilt für die Schilder ca. 20 - 35 pro Satz.

Zu beachten ist noch das das Vorführen der Fahrzeuge bei den meisten Zulassungsstellen nicht mit den Öffnungszeiten identisch sind.


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  • | 23.09.2006 20:10

Du fährst also extra nach Polen um das Auto zu verkaufen? Warum kauft er das nicht in Deutschland und fährt dann selbst rüber? Oder lebt der in Polen?

Also ich würd in Deutschland abmelden.
Dann Rote Kennzeichen wie Fuchs schon sagte (oder gehen auch Kurzzeitkennzeichen Fuchs?) besorgen. Kaufvertrag würd ich allein aus dem Grund schon machen falls mal nachgefragt wird was mit dem Auto passiert ist. Dann kannst nachweisen das du seit nen bestimmten Zeitpunkt (Verkauf) du nichts mehr mit dem Ding zu tun hast. Und dann das übliche. Kohle her, Brief und Schlüssel hingeben und fertig.

Die Sache mit den 100 und 1500 € mußt selbst wissen. Ich weiß wie ich es machen würde aber egal.


munter bleiben..................:cool:


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  • | 24.09.2006 08:39

Kurzzeitkennzeichen bzw. rote Händlerkennzeichen gehen nicht!


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  • | 23.06.2008 20:25

Hallo,
Naja "achte auf die Scheine" ... ich arbeite in einem großen Elektromarkt und habe schon einige krasse Fälschungen gesehen, die haben nicht mal unsere "Experten" erkannt.
Also mit dem Geld muss man auf jeden Fall vorsichtig sein, Ich habe mich damals gleich mit den Leuten in einer Bankfiliale getroffen, als ich den alten Megane von meiner Freundin bei Quoka-Auto verkauft habe. Im Endeffekt lief aber alles glatt, die Leute waren nett, zuverlässig und es gab überhaupt keine Probleme.


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  • | 30.04.2016 05:56

Zitat:
Zitat von adolfainsley8
rote Händlerkennzeichen gehen nicht????

Die roten Kennzeichen, die mit den Ziffern 06 beginnen und auch als Händlerkennzeichen benannt werden, sind samt der Zulassungsbescheinigung durch die Unternehmer und nicht durch die zuständige Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie erfüllen nicht die in den o.g. Vorschriften aufgeführten Voraussetzungen und sind aus diesem Grund im Straßenverkehr in Polen nicht zugelassen.

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