wie verhalten bei Anhörungsbogen?


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  • | 28.05.2005 18:40

Hallo,

mir ist heute so ein netter Brief von der Stadt ins Haus geflattert. Es geht um ein Vergehen auf der Maiwoche, würde 50 € kosten und hat was mit Umweltdünngung zu tun;)

Naja, zumindest muss ich jetzt innerhalb einer Woche den Bogen zurückschicken. Ich habe die Möglichkeit, den Verstoß zuzugeben, abzustreiten oder mich gar nicht zu äußern.
Auf jeden Fall wird anhand meiner Reaktion entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird oder ich blechen muss.

Daher jetzt die Frage: Wie verhalte ich mich da am geschicktesten, natürlich mit dem Ziel, nicht zu zahlen???

Hoffe auf eure Erfahrungen!

Danke schön!

:hut: Sicos


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  • | 28.05.2005 18:45

drfst du außer "ja" , "nein" oder "sag ich nicht :zunge:" dich noch irgendwie äußern ?
dann sag doch du wärest abgefüllt worden un dhättest dich nicht mehr unter kontrolle gehabt und kannst ja ga rnix dafür und es ist dir ja sooo peinlich und tut dir auch gaaaanz leid :engel:

komisch das die sowas nachgehen bei uns wird sowas irgendwie nie verfolgt auch nicht an karneval oder so...da kümmert sich da niemand drum!
aber ich denke zugeben ist da am besten,oder?
die werden ja nicht das verfahren einstellen,wenn du sagst: nä war ich nisch.
das wär ja einfach....


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  • | 28.05.2005 18:58

Das ist halt die Frage, inwieweit man da schleimen sollte. Wenn's zu übertrieben ist kommt das auch nicht gut könnte ich mir vorstellen. Zugeben denke ich ist richtig und dann noch ein paar nette Worte unten drunter.

Ich war ja auch voll wie das Olympiastadion, aber das hilft als Ausrede wohl kaum. Mich hat ja nicht einmal das "Osna-Team" erwischt, sondern die Bereitschaftspolizei aus Oldenburg. Die waren gerad zufällig da wegen dem VFL-Spiel. So ein Mist.

Wie gesagt, vielleicht hatte der ein oder andere ja schon mal ne ähnliche Situation und kann hier schildern, wie er sie erfolgreich gemeistert hat.

Gruß Sicos


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  • | 28.05.2005 20:08

ALso eigentlich muss ich dir raten ehrlich zu sein und den gewissenhaft auszufüllen, aber andererseits wenn du dich auf jedenfall gegen dieses Vergehen stellen willst, würde ich sagen du schreibst dass du von dem Abend nixmehr weißt.
Das ist dann keine offene Lüge und dann müssen Zeugen oder Beweise beschafft werden.

Wenn du sagst du warst total besoffen, dann mildert das garnix. Wenn du allerdings sagst du hast keine ahnung mehr wo du an dem Abend warst und was du gemacht hast, dann musst du vielelciht nicht zahlen, und wenn doch, dann hast dus wenigstens versucht.
Aber wie gesagt: Geibs lieber zu und zahl die 50€, das is immer am besten


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  • | 30.05.2005 15:20

Hat da jdm. villeicht noch ein paar Tipps? :)

Gruß Sicos

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