Tuning Statistiken
Beliebte Tuning Themen
pagenstecher.de - Auto Tuning Community » TALK-TALK-TALK » Privates und Offtopic
Frage wegen US-Polizeiauto
14.10.2005 22:13
|
Tuning Beitrag 1 |
|
pagenGrillmeister ![]() 951 Beiträge 16.05.2005 registriert Kennzeichen: HI |
Hallo! Ich hab' mal 'ne Frage! Wie ist das denn mit der Zulassung von amerikanischen Polizeiautos in Deutschland?? Es gibt doch glaube ich hier einen User der ein Ami-Copcar fährt!! Denn bei mir in Hildesheim fährt seit neustem ein Polizeiauto aus New York rum!! Is aber noch ein ganz neues. Und letzten Samstag Abend war ich in Hildesheim aufm Autotreffen und dann kommt da dieses Copcar um die Ecke, fährt erstmal fett über den Parkplatz mit Blaulicht und Sirene..ich hab gedacht ich gucke/höre nicht richtig! Der fährt auch oft am helligten Tage damit durch die City!! Darf der das?? DANKE IM VORRAUS |
14.10.2005 23:01
|
Tuning Beitrag 2 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1154 Beiträge 25.03.2005 registriert Kennzeichen: COE |
Ich kann dir nicht helfen mit der Frage, aber den User den du suchst heißt Old Red Cardriver ich hoffe das hat schon mal geholfen
|
15.10.2005 03:18
|
Tuning Beitrag 3 |
|
Old Red Cardriver Gast |
Zitat: - NEIN DARF ER NICHT!!! Zitat von BattleBoy1992 ...und dann kommt da dieses Copcar um die Ecke, fährt erstmal fett über den Parkplatz mit Blaulicht und Sirene..ich hab gedacht ich gucke/höre nicht richtig! Der fährt auch oft am helligten Tage damit durch die City!! Darf der das??![]() Leider gibt es auch in dieser Szene immer wieder schwarze Schafe, die offenbar nicht wissen wie sie mit der Verantwortung die man für ein solch besonderes Fahrzeug hat, umzugehen hat. Was mich am allermeisten an der Sache ärgert, ist die Tatsache das ein solcher Vollidiot Mist baut und das dann auf alle anderen Copcarowner zurückfällt. Sich ein vermeintliches Copcar zuzulegen ist auch hierzulande nicht schwer. Man kann diese Fahrzeuge meist für kleines Geld in einem miserabelen Zustand bei den einschlägig dafür bekannten Händlern käuflich erwerben. Allerdings handelt es sich bei diesen Fahrzeugen entweder um total abgerüstete und ausgelutschte Einsatzfahrzeuge aus irgendwelchen Departments, oder aber um ganz normale zivile Fahrzeuge die dann im nachhinnein im beliebten NYPD-Farbschema gespritzt, mit Patches des Departments und Lichtleiste aufgerüstet werden. Diese Fahrzeuge OHNE DIENSTHISTORIE gelangen dann auf Grund ihres geringen Preises leider immer wieder an Personen, die für ein solches Fahrzeug und der damit verbundenen Verantwortung nicht geeignet sind. Wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt wie du schreibst, bezweifel Ich auch das Er eine Eintragung für eine "M.LICHTLEISTENATRAPPE AUF FZG-DACH" (Was sie im Bereich der StVO und StVZO auch sein muss) hat. Und selbst wenn Er eine solche oder ähnliche Eintragung oder Ausnahmegenehmigung bekommen hat muss auch Er sich an Auflagen halten die ein Einschalten der Sondersignalanlagen im Bereich der StVO wirkungsvoll verhindern. Das wären auf jeden Fall eine lichtundurchlässige Abdeckung der Lichtleiste, und elektrische und mechanische Sicherheitsvorrichtungen, die sich auf keinen Fall während der Fahrt aus dem Wageninneren umgehen lassen. AN DIESER STELLE WILL ERWÄHNT SEIN DAS DIE WICHTGSTE SICHERHEITSVORRICHTUNG IM KOPF DES FAHRERS VORHANDEN SEIN MUSS!!! Eine illegale Inbetriebnahme von Blaulicht und Sirene im Bereich der StVO können für den Fahrer bedeuten: Anzeige wegen unzulässiger LTE am Fahrzeug Anzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis/Verstoss gegen evtl.Auflagen Anzeige wegen Amtsanmaßung Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr Anzeige wegen führen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz, falls es durch die illegale "Sondersignalfahrt" zu einem Unfall kommt. - Wie man sieht kann das nur ein absoluter Spinner sein, der unsere Szene mit solchen total danebenen Aktionen in Verruf bringt. Ist ja schön wenn der gute Mann sich auch ein Copcar gezogen hat, egal ob wie Wir mit Diensthistorie oder aber auch nur als Fake, aber wenn man denn schon die Discobeleuchtung anmachen und einen auf Show machen möchte, dann doch bitte nur auf einem abgesperrten Privatgelände/Veranstaltunsgelände bei Meetings, wo dies auch ausdrücklich gestattet und erwünscht ist. Der kann sich freuen das Ich nicht sein Kennzeichen und die Aktion nicht gesehen habe... ![]() - Aber wartet nur, auch den weden sie bei solch einem Verhalten schnell dran kriegen und dann wird Er die Kiste in keinem Kreis mehr zugelassen und auch niemals mehr eine rote Sammlernummer (07er-Kennzeichen) bekommen, von den Juristischen Nachspiel und der (zurecht erteilten) Strafe mal ganz abgesehen... - Wie schon gesagt nur super Ärgerlich das auch das Verhalten dieses schwarzen Schafes wahrscheinlich mal wieder negativ auf alle anderen Copcarowner auswirken wird. ![]() ![]() ![]() Das Thema Diensthistorie von unserem Copcar und alles weitere zu dem Fahrzeug findest auf meiner Nickpage und unter http://www.sheltonpolice.de - Copcar History. ![]() Take care! LG Markus ![]() PS: Man beachte auf meiner NP, bzw unserer HP immer wieder fogenden Satz: "HINWEIS: Keine Fahrt mit Blaulicht und bzw. oder Sirene im öffentlichen Verkehrsraum (StVO) !" - Und genau so muss Das!!! ![]() PPS: Der Topictitel sollte vielleicht besser als "Frage wegen ehemaligen Streifenwagen" umbenannt werden, da diese Fahrzeuge hierzulande zulassungstechnisch nichts anderes sind als normale PKW...
|
15.10.2005 14:51
|
Tuning Beitrag 4 |
|
pagenGrillmeister ![]() 951 Beiträge 16.05.2005 registriert Kennzeichen: HI |
Vielen Dank du hast mir sehr geholfen! Also dieses Treffen wo der war, ist jeden Samstag. Ich werde da heute Abend noch mal hinfahren. Vielleicht kreutzt der da wieder auf. DANKE! EDIT: Das war aber echt cool! Es war ja dunkel..und dann dieses Blinklicht mit der superlauten Sirene. Da denkt man echt man ist in den USA. |
15.10.2005 14:55
|
Tuning Beitrag 5 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Ist das ein öffentliches Treffen? Keine Polizei in der Nähe? Die müssten den eigentlich sofort abfischen... |
15.10.2005 14:57
|
Tuning Beitrag 6 |
|
pagenGrillmeister ![]() 951 Beiträge 16.05.2005 registriert Kennzeichen: HI |
Ne das ist beim Real aufm Parkplatz wo ja auch die StVo gilt. Teilweise kam da auch schon Polizei hin..also an seiner Stelle wäre ich da vorsichtig. Wie gesagt ich fahr heute Abend nochmal hin. @Old Red Cardriver: Wie isnn das bei deinem? Du hast ja auch eine Zulassung. Was hast du denn da verändert? |
15.10.2005 15:03
|
Tuning Beitrag 7 |
![]() Redaktionsleitung 8641 Beiträge 24.08.2003 registriert Kennzeichen: SU |
Bei uns in der Nähe stand letztens auch son hellblauer Chevy Caprice vom NYPD. Sieht schon ziemlich geil aus! Mal so als Frage,wer darf eigentlich alles mit Blaulicht fahren (Blaulicht kein Gelb oder so). Weil ich hab letztens in Köln irgend ne Firma wars glaub ich(bin mir nicht ganz Sicher jedenfalls wars keine Polizei,Feuer,Notarzt,RTW...) ,gesehen die haben das auch drauf. Ich meine dürfen die das,mit sondergenehmigung oder so? (hat auch geleuchtet) |
15.10.2005 15:11
|
Tuning Beitrag 8 |
|
Fast+Furious Statist ![]() 1357 Beiträge 08.01.2005 registriert Kennzeichen: COE |
Zitat: Soweit ich weiß ist das aber ein immer noch ein Privater Parkplatz und die Schilder hier gilt die STVO sind ungültig, hatten wir mal in nem anderen Thread meine ich!!
Zitat von BattleBoy1992 Ne das ist beim Real aufm Parkplatz wo ja auch die StVo gilt. Teilweise kam da auch schon Polizei hin..also an seiner Stelle wäre ich da vorsichtig. Wie gesagt ich fahr heute Abend nochmal hin.@Old Red Cardriver: Wie isnn das bei deinem? Du hast ja auch eine Zulassung. Was hast du denn da verändert? |
15.10.2005 15:14
|
Tuning Beitrag 9 |
|
pagenGrillmeister ![]() 951 Beiträge 16.05.2005 registriert Kennzeichen: HI |
nee kann nich sein..sonst würden doch die Bu**** da nich hinkommen und die autos überprüfen. Neulich kam die Polizei, und dann haben alle schnell sämtliche Lichter (LEDs, Neon..) ausgemacht. |
15.10.2005 15:20
|
Tuning Beitrag 10 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Ausgerüstet sein dürfen folgende Fahrzeuge (§ 52 III StVZO): 1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, 3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, 4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Wenn Fahrzeuge damit legal ausgerüstet sind, dann darf jeder, der diese Fahrzeug führt, die Lämpchen auch einschalten, wenn die Vorraussetzung dafür vorliegen (§ 38 StVO). Allerdings: Blaulicht (und Einsatzhorn) berechtigen nicht dazu, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen. Sonderrechte im Straßenverkehr und Blaulicht (mit Horn) tauchen zwar häufig gemeinsam auf, sind aber rechtlich unterschiedlich einzustufen. |
15.10.2005 15:29
|
Tuning Beitrag 11 |
|
Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Zitat: Ich erinnere mich an den Thread und hab schon befürchtet, dass das mal durcheinandergebracht werden würde....Soweit ich weiß ist das aber ein immer noch ein Privater Parkplatz und die Schilder hier gilt die STVO sind ungültig, hatten wir mal in nem anderen Thread meine ich!! Diese Schilder "Hier gilt die StVO" sind stets ein frommer Wunsch des Eigentümers. Diese Zeichen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt und sind daher nicht bindend. Ob die StVO gilt oder nicht hängt stets davon ab, ob es sich bei einer Fläche um öffentlichen Verkehrsraum handelt oder nicht. Ist der Parkplatz für jedermann frei zugänglich, kann sich der Eigentümer auf den Kopf stellen, die StVO gilt. Gibt es jedoch ein geschlossenes Tor oder wird selektiert, wer hinein darf und wer nicht, dann ist es kein öffentlicher Verkehrsraum. Folglich kann der Eigentümer in dem Fall soviele "Hier gilt die StVO"-Schilder aufstellen, wie er möchte - sie gilt dort nicht. |
15.10.2005 18:20
|
Tuning Beitrag 12 |
|
pagenGrillmeister ![]() 951 Beiträge 16.05.2005 registriert Kennzeichen: HI |
Also ich werd doch nich hinfahren weil sonst keiner Zeit hat aber ich kann euch zeigen was das für ein Auto war:![]() Genau so einer!! |
15.10.2005 19:13
|
Tuning Beitrag 13 |
|
Old Red Cardriver Gast |
@ BattleBoy1992: Wenn Du meine NP mal genauer unter die Lupe nimmst, wirst Du feststellen das Wir eine "Interessengemeinschaft zur Erhaltung von US-Policecars & Uniforms" sind. Den Besitzer unseres Ex-Copcars findest Du übrigens auch hier im Forum, auch wenn Er nur ganz selten anwesend ist: 9C1 Der Wagen verfügt über eine ganz normale PKW-Zulassung und entspricht mit allen Ausnahmegenehmigungen und unter Einhaltung der uns auferlegten Auflagen den hierzulande gültigen Vorschriften. Nähere technische Daten und mehr über die History des Copcars findest Du auf meiner Nickpage... ![]() Take care! LG Markus ![]() PS: PM!!! |









