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Hilfe! Privathaftplicht bei KFZ-Schäden.... :( - Seite 1

09.02.2006 13:19 Tuning Beitrag 1
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: BI
Hallo,

ich habe mir bei ner Autovermietung nen Wagen geliehen, auf dem Mietvertrag stand dann mein Name, gefahren ist allerdings jemand anders. Hab deswegen auch schon Ärger bekommen (hier erfahrt ihr mehr). Dieser jemand anders (ich nenne ihn mal T.) hat beim ausparken nen anderen Wagen berührt und beide Wagen haben jetzt nen Kratzer bzw. Beule.

Jetzt kam der Schock: Die gegnerische Versicherung hat lt. einem Gutachter die Rechnung für das gegnerische Fahrzeug geschickt: 1900€ soll die Reparatur an dem Kleinwagen kosten! Und das ist erst die Schadenssumme vom gegnerischen Fahrzeug, das Fahrzeug von der Autovermietung wird sicherlich auch teuer werden (Schadenssumme noch nicht geklärt).

Der Mietwagen ist eigentlich Vollkaskoversichert (mit SB), aber diese Versicherung ist erloschen weil der Fahrer nicht im Mietvertrag vermerkt war. Kurz gesagt: Diese 1900€ soll ich jetzt aus eigener Tasche zahlen. Ich hab das zwar dem Herrn T. gesagt, das er das zahlen soll, aber rechtlich gesehen bin ich dafür verantwortlich.
Jetzt kam mir ne Idee: Wenn der Herr T. eine Private Haftplichtversicherung hat, würde die das nicht zahlen? Oder meine private Haftplicht? Oder sagt die da grundsätzlich "Nein"?

Bitte, bitte helft mir, jeder Euro ist bei mir knapp und die 1900 krieg ich nie zusammen :(
09.02.2006 14:18 Tuning Beitrag 2
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Das geht nicht. Eine Privathaftpflicht kommt für diesen Schaden nicht auf. Das wirst Du wohl selbst bzw. Mister T. bezahlen müssen.

WAs mich nur wundert, Du hast hier http://www.pagenstecher.de/showtopi..highlight=CIVIC noch behauptet bei ner Autovermietung zu arbeiten. Und dann sowas:frage:
09.02.2006 14:21 Tuning Beitrag 3
PHAT


Zufahrtdichtparker


1053 Beiträge
03.04.2003 registriert
Kennzeichen: DU
oh kagge, da musste dich wohl mir mister T. auseinandersetzen!! :D
nein, im ernst. das ist ziemlich übel.
ich weiß zwar nicht, ob du da irgendwie wieder rauskommen kannst ohne zu zahlen, aber über sowas sollte man sich generell gedanken machen.
d.h. wenn ich einen fahren lasse (:D) sollte ich vorher abklären ob das rechtlich in ordnung ist.
09.02.2006 14:21 Tuning Beitrag 4
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: BI
Ja ich arbeite da und bekam deshalb 50% auf den mietwagen. aber nur wenn nur ICH den fahre. und dummerweise hab ich dem dann jmd anders gegeben. Siehe auch hier

gibt es denn keine möglichkeit?? Ich kann das niemals zahlen :-|
09.02.2006 14:37 Tuning Beitrag 5
Stevie


Benzinpreisignorierer


185 Beiträge
30.01.2005 registriert
Kennzeichen: SI
Zitat:
Zitat von Nightfly
Jetzt kam mir ne Idee: Wenn der Herr T. eine Private Haftplichtversicherung hat, würde die das nicht zahlen? Oder meine private Haftplicht? Oder sagt die da grundsätzlich "Nein"?
Natürlich zahlt die keinen Pfifferling. Alles andere wäre ja ne feine Sache, und
billig noch dazu: So nach dem Motto "billig Privathaftpflicht statt teuer Vollkasko"

Was "Mister T" betrifft würde ich die Rechnung an ihn weiterleiten. Zwar
wirst Du den Betrag wohl erst mal zahlen müssen,kannst Ihn natürlich dann
beim eigendlichen Verursacher einklagen,falls er nicht zahlen will....
09.02.2006 14:38 Tuning Beitrag 6
MaxV40

Pagen-Freak


357 Beiträge
02.03.2004 registriert
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private haftpflichtversicherungen schließen generell kfz-unfälle aus.
ich sehe im moment nur, dass du die beiden schäden bezahlen musst.
bei einem privatfahrzeug könnte man mit der ausnahmeklausel kommen, dass es dir nicht gut ging und der fahrer für dich was holen musste etc. da lassen die versicherer oft mit sich reden (gegen zahlung eines höheren versicherungssatzes für die vergangene zeit). richtig ist das aber auch nicht.
in wie weit das aber auf mietfahrzeuge anwendbar ist, weiss ich nicht. ich denke aber mal, dass das nicht funktionieren wird.

max
09.02.2006 14:58 Tuning Beitrag 7
Corri

Zufahrtdichtparker


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Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
WAs mich nur wundert, Du hast hier http://www.pagenstecher.de/showtopi..highlight=CIVIC noch behauptet bei ner Autovermietung zu arbeiten. Und dann sowas:frage:
Da muss ich dann auch nochmal nachhaken: wenn du bei einer Autovermietung arbeitest, wie kommst du dann in dem Schufa-Thread an die Daten von Desert-Storm ? Ich dachte du arbeitest bei ner Bank... :frage: oder fragst du das über die Autovermietung ab ?

Zum Thema ist ja eigentlich schon alles gesagt, Privathaftpflicht zahlt da nix. Hab ich auch schon mal in nem ähnlichen Fall probiert... ;)
09.02.2006 15:02 Tuning Beitrag 8
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
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Wir bei der Autovermietung fragen auch jeden Kunden bei der Schufa ab... das machen nicht nur banken ;) Überleg mal wir geben unseren Kunden Fzg. im Wert von 20.000 - 90.000 € in die Hand...


Tja kagge. Kann ich ja schonmal sparen und mein fahrwerk vergessen :(
09.02.2006 15:06 Tuning Beitrag 9
Leitwolf

Bergaufbremser


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das ist natürlich mehr als ärgerlich. aber bei allem verständnis, selber schuld. mit sowas ist nicht zu spaßen, stell dir vor da würde schlimmeres passieren, dann wärest du so schnell nicht mehr glücklich.
09.02.2006 15:28 Tuning Beitrag 10
Nightwish


Zufahrtdichtparker


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Zitat:
Der Mietwagen ist eigentlich Vollkaskoversichert (mit SB), aber diese Versicherung ist erloschen weil der Fahrer nicht im Mietvertrag vermerkt war. Kurz gesagt: Diese 1900€ soll ich jetzt aus eigener Tasche zahlen.
Erstmal müsste die Versicherung den Schaden bezahlen, denn das ist kein Kasko-, sondern ein Haftpflichtschaden und den muss die Versicherung begleichen. Sie könnte dann aber gegebenenfalls Regressforderungen stellen ...
09.02.2006 15:33 Tuning Beitrag 11
Nightfly


Gulliausweicher


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Was ist eine Regressforderung? Und warum ist das kein Kaskoschaden?
09.02.2006 15:34 Tuning Beitrag 12
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
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Ich würde mich an Deiner Stelle vorsichtshalber schon mal nach ner neuen Ausbildungs/Arbeitsstelle umsehen.

Miezwagen verliehen! Kollege wird geblitzt! Erneut Mietwagen verliehen Kollege macht nen Knaller! Überrings ist es nicht nur Mitarbeitern untersagt die Fahrzeuge an nicht anggebene Fahre weiterzugeben sondern jedem Mieter!

Du würdes auch noch für Private zwecke Schufaauskünfte einholen. Also bei mir würdes Du im hohen Bogen rausfliegen:boese:

Das Private Haftpflichtversicherungen nicht für sowas aufkommen hat doch auch einen sehr guten Grund wie ich finde und Dein Beispiel eindrucksvoll beweißt. Ich fahr mal kurz mein Auto zu Brei und die Versicherung eines Bekannten; Verwanten zahlt das.
09.02.2006 15:52 Tuning Beitrag 13
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
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Oje... also:

Grob gesagt: Wenn man aus Versehen etwas kaputt macht, muss man es bezahlen - d.h. man haftet für den Schaden. Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen, die dann den Schaden ersetzen. Schäden, die mit einem Kfz verursacht wurden, werden von der Privathaftpflicht nicht abgedeckt. Daher müssen Kfz extra haftpflichtversichert sein. Das ist eine Pflichtversicherung, die im Falle eines Falles für Fremd-Schäden aufkommt.

Darüberhinaus kann man für Fahrzeuge Kaskoversicherungen abschließen. Die betreffen stets das eigene Fahrzeug. Also bestimmte Schäden, die aus irgendeinem Grunde am eigenen Fahrzeug aufgetaucht sind, werden (je nach dem) von der Kasko bezahlt. Diese Versicherung ist freiwillig.

Du hast jetzt zwei Schäden. Einmal am Fahrzeug des Unfallgegners, die 1900 € - also Fremdschaden, folglich eine Haftpflichtsache. Der Schaden am Leihwagen wäre hingegen ein Kaskofall.

Wenn jetzt Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, z.B. die Vertragsbestimmungen nicht eingehalten wurden oder ähnliches, kann die Kaskoverischerung die Zahlung ablehnen, sofern der Vertrag dadurch erloschen war.

Die Haftpflichtversicherung kann das nicht. Damit nicht der Unfallgegner, der ja nur Opfer von Fehlern anderer ist, auf seinem Schaden sitzen bleibt, ist die Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Schaden auszugleichen. Allerdings kann sie sich bis zu einer bestimmten Summe das Geld beim Versicherungsnehmer wiederholen - Regressforderung.

Die Frage ist, ob die Versicherung das in deinem Fall überhaupt macht.
09.02.2006 16:57 Tuning Beitrag 14
Nightfly


Gulliausweicher


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Heisst das das ich für den Mietwagen evntl. nicht zahlen muss??? bitte macht mir hoffnungen =)
09.02.2006 17:00 Tuning Beitrag 15
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
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Nein, zum Hoffnungen machen reicht das leider nicht. Ich kenne weder den Mietvertrag, noch die versicherungs- und vertragsrechtlichen Details. Nicht mein Fachgebiet ;)