Tacho zurück drehen
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Sollte eigentlich jede Fachwerkstatt und jeder "Tachojustierer" hinkriegen |
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Hmmm selber kriegt man das nicht hin was? |
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ich hab meins am a4 zurückdrehen lassen für 40euro inkl.alle inspektionen weg |
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Da brauchste meines Wissens einen speziellen Computer/Tester für, der in den Diagnoseanschluß gestöpselt wird oder einen der direkt am Tacho angeschlossen wird. |
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der einzigste unterschied ist der stecker je nachdem,entweder uknsi oder vdo,vdo zu justieren ist billiger als uknsi tachos |
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Soviel ich weiß darf man an seinem Tacho drehen wie man will, man muß es nur bei verkauf des Autos angeben, das man was verändert hat, sonst macht man sich strafbar. |
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mk5jas |
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Ist seit Sommer 2005 verboten und illegal. |
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hy wollte mal fragen wie man nen tread erstellt ???? |
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Du gehst auf die Forumübersicht, suchst dir ein Thema aus, wozu dein Anliegen passt. |
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Zitat: Also ich habe immer gedacht das man es darf wenn man den letzten Tachostand seines Fahrzeugs anhand von einer inspektion oder ähnliches nachweisen kann...
Zitat von Nightfly Ist seit Sommer 2005 verboten und illegal.Ich würd mir dann gleich nen Tacho holen der in etwa denselben km-Stand hat (oder halt drunter). Selber machen kann man sowas auf keinen Fall, da brauchste schon das entsprechende Equipment für |
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§ 22b Straßenverkehrsgesetz: Zitat: Ist vor kurzem novelliert worden und verbietet Tachomanipulationen jetzt grundsätzlich, unabhängig davon, was man mit dem manipuierten Tacho macht. Man beachte, dass es eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist.
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. |
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.......tja wer weiß wieviel meiner schon gelaufen hat,nochmals besten dank herr tachojustierermein km-stand gefällt mir so viel besser |
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